KN-Codes / Kapitel 24
KN-Kapitel 24 und EU-Sanktionen
Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
In Kapitel 24 der Kombinierten Nomenklatur (Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe) unterliegen 3 KN-Codes EU-Beschränkungen: 3 gegenüber Russland und 3 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.
| KN-Code | Ware | Sanktionsregime | Richtung |
|---|---|---|---|
| 2402 | Zigarren (einschließlich Stumpen), Zigarillos und Zigaretten, aus Tabak oder Tabakersatzstoffen | Belarus, Russland | Einfuhr |
| ex 2402 10 00 | Zigarren (einschließlich Stumpen) und Zigarillos, Tabak enthaltend | Russland, Belarus, Nordkorea | Ausfuhr, Einfuhr |
| ex 2402 90 00 | Andere | Russland, Belarus, Nordkorea | Ausfuhr, Einfuhr |
Häufige Fragen
Unterliegt das gesamte Kapitel 24 den Sanktionen?
Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 24, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.
Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?
Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.
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