Restrikt

Dokumentgenerator

„No Russia“-Klausel und Endverbleibserklärung

Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verlangt für bestimmte Waren ein vertragliches Verbot der Wiederausfuhr nach Russland. Füllen Sie die Angaben unten aus und drucken Sie ein unterschriftsreifes Dokument. Die Vorschau wird sofort aktualisiert.

Angaben für das Dokument

End-user statement and the “No Russia” clause

Basis: Article 12g of Council Regulation (EU) No 833/2014 (Russia); accordingly Article 8g of Regulation (EC) No 765/2006 (Belarus).

Parties

Exporter: [Exporter]

Buyer / Importer: [Buyer / Importer]

End user: [Buyer / Importer]

Goods

[goods description]

1. No re-export to Russia clause (Art. 12g)

The Buyer/Importer ([Buyer / Importer]) shall not sell, export or re-export, directly or indirectly, to the Russian Federation or for use in the Russian Federation any goods supplied under or in connection with this Agreement that fall under Article 12g of Council Regulation (EU) No 833/2014. This clause constitutes an essential element of the contract.

2. End-user and end-use statement

I declare that the end user of the goods listed above is [Buyer / Importer], that the goods will be used as intended and will not be re-exported to the Russian Federation or the Republic of Belarus, nor used to circumvent European Union restrictive measures. I undertake to inform the exporter without delay of any change of end user or intended use.

3. Consequences of a breach

A breach of the above obligations entitles the exporter to terminate the contract and to pursue adequate legal remedies. A breach may give rise to criminal and administrative liability under EU and national law.

[place], [date]
Exporter signature
Buyer / end-user signature

Reference template, not legal advice. The operator sets the final wording of the clause so that it meets the requirement of Article 12g; it is recommended to mark it as an essential element of the contract. Verify the scope of goods covered by Article 12g (Annexes XI, XX, XXXV, XL) in the current version of the regulation on EUR-Lex.

Die „No Russia“-Klausel nach Art. 12g: Was Sie wissen sollten

Worin die Pflicht aus Art. 12g besteht

Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 führt die sogenannte „No Russia“-Klausel ein. Beim Verkauf, bei der Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr bestimmter sensibler Waren in ein Drittland muss der Exporteur aus der EU dem Vertragspartner vertraglich verbieten, diese Waren nach Russland oder zur Verwendung in Russland wiederauszuführen. Der Vertrag sollte außerdem angemessene Abhilfemaßnahmen bei Verstößen und eine Pflicht zur unverzüglichen Information des Exporteurs vorsehen.

Wann die Pflicht gilt

Die Klausel betrifft bestimmte Kategorien sensibler Waren, unter anderem aus den Anhängen XI, XX und XXXV sowie vorrangige Güter, die an Partner außerhalb der EU geliefert werden. Sie gilt nicht für Verkäufe innerhalb der EU und nicht für Partner aus den in Anhang VIII genannten Ländern. Ausgangspunkt ist immer der KN-Code. Stellen Sie daher zuerst fest, ob Ihre Ware zu den erfassten Kategorien gehört.

So wenden Sie die Klausel Schritt für Schritt an

  1. Ermitteln Sie den KN-Code der Ware und prüfen Sie seinen Status im Tool.
  2. Prüfen Sie, ob die Ware zu den von Art. 12g erfassten Kategorien gehört.
  3. Erstellen Sie unten die Klausel und die Endverbleibserklärung.
  4. Nehmen Sie die Bestimmung in den Vertrag auf und holen Sie die Unterschrift des Vertragspartners ein.
  5. Archivieren Sie das Dokument zusammen mit dem Prüfbericht zum KN-Code.
KN-Code prüfen Pflichten des Exporteurs 2025

Häufige Fragen

Was ist die „No Russia“-Klausel (Art. 12g)?

Es handelt sich um eine vertragliche Pflicht aus Art. 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates. Beim Verkauf, bei der Lieferung oder Ausfuhr bestimmter sensibler Waren in ein Drittland muss der Exporteur aus der EU dem Käufer vertraglich verbieten, diese Waren nach Russland oder zur Verwendung in Russland wiederauszuführen, und angemessene Abhilfemaßnahmen für den Fall eines Verstoßes vorsehen.

Für welche Waren gilt die Pflicht?

Für die in der Verordnung genannten sensiblen Kategorien, insbesondere Hochtechnologiegüter und Feuerwaffen aus den Anhängen XI, XX und XXXV sowie gemeinsame vorrangige Güter, zum Beispiel Luftfahrtgüter und in Anhang XL aufgeführte Waren. Prüfen Sie zuerst den KN-Code Ihrer Ware: Die Klausel gilt für die genannten Kategorien, nicht für jede Ausfuhr.

Gilt die Klausel für Verkäufe innerhalb der EU?

Nein. Art. 12g betrifft Verkauf, Lieferung, Verbringung oder Ausfuhr in ein Drittland, also außerhalb der EU. Er gilt nicht für Partner in EU-Mitgliedstaaten oder in den in Anhang VIII der Verordnung aufgeführten Partnerländern.

Wie wende ich die Klausel in der Praxis an?

Nehmen Sie eine schriftliche Bestimmung in den Vertrag auf, die die Wiederausfuhr nach Russland verbietet, mit Abhilfemaßnahmen und einer Meldepflicht bei Verstößen. Der Generator unten erstellt eine unterschriftsreife Klausel zusammen mit einer Endverbleibserklärung. Bewahren Sie das unterzeichnete Dokument zusammen mit dem Prüfbericht zum KN-Code als Nachweis der Sorgfaltspflicht auf.

Ist die Endverbleibserklärung verpflichtend?

Sie ist nicht immer ausdrücklich vorgeschrieben, aber ein starkes Element der Sorgfaltspflicht. Die Weigerung, sie zu unterzeichnen, oder widersprüchliche Angaben zum Bestimmungsort sind Warnsignale, die Sie vor dem Versand klären sollten.

Informational content based on Regulation (EU) 833/2014. It does not constitute legal or customs advice. The binding source is the text of the act in EUR-Lex. The scope of goods covered by Article 12g changes with each sanctions package, always verify the current version.