Restrikt

KN-Codes / Kapitel 34

KN-Kapitel 34 und EU-Sanktionen

Seifen, grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel

In Kapitel 34 der Kombinierten Nomenklatur (Seifen, grenzflächenaktive Stoffe, zubereitete Waschmittel, zubereitete Schmiermittel) unterliegen 9 KN-Codes EU-Beschränkungen: 5 gegenüber Russland und 5 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.

KN-CodeWareSanktionsregimeRichtung
3401Seifen; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen als Seife verwendbar, in Form von Tafeln, Riegeln, geformten Stücken oder Figuren, auch ohne Gehalt an Seife; organische grenzflächenaktive Erzeugnisse und Zubereitungen zum Waschen der Haut, in Form einer Flüssigkeit oder Creme, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, auch ohne Gehalt an Seife; Papier, Watte, Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt, bestrichen oder überzogenRussland, BelarusEinfuhr
3402Organische grenzflächenaktive Stoffe (ausgenommen Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel (einschließlich zubereitete Waschhilfsmittel) und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend, ausgenommen solche der Position 3401Belarus, RusslandEinfuhr, Ausfuhr
3403Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutz- oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen; Zubereitungen nach Art der Schmälzmittel für Spinnstoffe oder der Mittel zum Ölen oder Fetten von Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen) und Zubereitungen von der zur Öl- oder Fettbehandlung von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen verwendeten Art, ausgenommen Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien als Grundbestandteil von 70 % oder mehr.Belarus, RusslandEinfuhr und Ausfuhr, Ausfuhr
3403 11– – Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen StoffenNordkoreaEinfuhr, Ausfuhr
3403 19– – Andere als Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen StoffenNordkoreaAusfuhr, Einfuhr
ex 3403 91– – Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen StoffenNordkoreaEinfuhr, Ausfuhr
ex 3403 99– – Andere als Zubereitungen zum Behandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen StoffenNordkoreaAusfuhr, Einfuhr
3404Wachse, künstlich, und zubereitete WachseBelarus, RusslandAusfuhr, Einfuhr
3405Schuhcreme, Möbelwachs und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und Scheuerpulver und ähnl. Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaumkunststoff, Schwammkunststoff, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt oder überzogen), ausg. zubereitete und künstliche Wachse der Position 3404Russland, BelarusAusfuhr

Häufige Fragen

  • Unterliegt das gesamte Kapitel 34 den Sanktionen?

    Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 34, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.

  • Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?

    Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.

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