Restrikt

KN-Codes / Kapitel 35

KN-Kapitel 35 und EU-Sanktionen

Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme

In Kapitel 35 der Kombinierten Nomenklatur (Eiweißstoffe; modifizierte Stärke; Klebstoffe; Enzyme) unterliegen 4 KN-Codes EU-Beschränkungen: 3 gegenüber Russland und 3 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.

KN-CodeWareSanktionsregimeRichtung
3505 10Dextrine und andere modifizierte StärkenBelarus, RusslandAusfuhr
ex 3505 10 50Nitrostarch (CAS 9056-38-6)Iran (militärische Unterstützung Russlands)Ausfuhr
3506Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerRussland, BelarusAusfuhr
3507 90Enzyme und zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen (ausg. Lab und seine Konzentrate)Belarus, RusslandAusfuhr

Häufige Fragen

  • Unterliegt das gesamte Kapitel 35 den Sanktionen?

    Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 35, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.

  • Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?

    Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.

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