KN-Codes / Kapitel 43
KN-Kapitel 43 und EU-Sanktionen
Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus
In Kapitel 43 der Kombinierten Nomenklatur (Pelzfelle und künstliches Pelzwerk; Waren daraus) unterliegen 3 KN-Codes EU-Beschränkungen: 3 gegenüber Russland und 2 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.
| KN-Code | Ware | Sanktionsregime | Richtung |
|---|---|---|---|
| 4301 | Rohe Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere zu Kürschnerzwecken verwendbare Teile), ausgenommen rohe Häute und Felle der Position 4101, 4102 oder 4103 | Belarus, Russland | Einfuhr |
| 4302 | Gegerbte oder zugerichtete Pelzfelle (einschließlich Kopf, Schwanz, Klauen und andere Teile, Abfälle und Überreste), auch zusammengesetzt (ohne Zusatz anderer Stoffe), ausgenommen solche der Position 4303 | Belarus, Russland | Einfuhr |
| ex 4303 00 00 | Kleidung, Bekleidungszubehör und andere Waren, aus Pelzfellen | Russland, Nordkorea | Ausfuhr, Einfuhr |
Häufige Fragen
Unterliegt das gesamte Kapitel 43 den Sanktionen?
Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 43, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.
Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?
Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.
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