Restrikt

KN-Codes / Kapitel 76

KN-Kapitel 76 und EU-Sanktionen

Aluminium und Waren daraus

In Kapitel 76 der Kombinierten Nomenklatur (Aluminium und Waren daraus) unterliegen 16 KN-Codes EU-Beschränkungen: 13 gegenüber Russland und 13 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.

KN-CodeWareSanktionsregimeRichtung
76Aluminium und Waren darausBelarus, Krim und Sewastopol, Nordkorea, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, RusslandAusfuhr
7601Aluminium in RohformBelarus, Iran, RusslandEinfuhr, Ausfuhr
7602Abfälle und Schrott, aus AluminiumRussland, Iran, BelarusEinfuhr, Ausfuhr
7603Pulver und Flitter, aus AluminiumRussland, Belarus, IranEinfuhr, Ausfuhr
7603 10 00Pulver ohne LamellenstrukturBelarus, RusslandAusfuhr
7603 20 00Pulver mit Lamellenstruktur; FlitterRussland, BelarusAusfuhr
7604Stangen (Stäbe) und Profile, aus AluminiumBelarus, RusslandEinfuhr
7605Draht aus AluminiumRussland, Belarus, IranEinfuhr, Ausfuhr
7606Bleche und Bänder, aus Aluminium, mit einer Dicke von mehr als 0,2 mmRussland, Belarus, IranEinfuhr, Ausfuhr
7607Folien und dünne Bänder, aus Aluminium (auch bedruckt oder auf Papier, Pappe, Kunststoff oder ähnlichen Unterlagen), mit einer Dicke (ohne Unterlage) von 0,2 mm oder wenigerRussland, BelarusEinfuhr
7608Rohre aus AluminiumRussland, BelarusEinfuhr
7609 00 00Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus AluminiumIranAusfuhr
7610Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Geländer), aus Aluminium, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen (Stäbe), Profile, Rohre und dergleichen, aus AluminiumBelarus, RusslandEinfuhr
7612Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter (einschließlich Verpackungsröhrchen und Tuben), aus Aluminium, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder WärmeschutzverkleidungRussland, BelarusEinfuhr
ex 7613Behälter aus Aluminium für verdichtete oder verflüssigte Gase mit einem Fassungsvermögen von 1 000 l oder mehrIranAusfuhr
7614Litzen, Kabel, Seile und ähnliche Waren, aus Aluminium, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die ElektrotechnikIranAusfuhr

Häufige Fragen

  • Unterliegt das gesamte Kapitel 76 den Sanktionen?

    Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 76, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.

  • Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?

    Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.

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