Restrikt

KN-Codes / Kapitel 80

KN-Kapitel 80 und EU-Sanktionen

Zinn und Waren daraus

In Kapitel 80 der Kombinierten Nomenklatur (Zinn und Waren daraus) unterliegen 6 KN-Codes EU-Beschränkungen: 3 gegenüber Russland und 3 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.

KN-CodeWareSanktionsregimeRichtung
80Zinn und Waren darausKrim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, NordkoreaAusfuhr
8001Zinn in RohformRussland, Belarus, IranAusfuhr
8002 00 00Abfälle und Schrott, aus ZinnIranAusfuhr
8003Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus ZinnBelarus, RusslandAusfuhr
8003 00 00Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus ZinnIranAusfuhr
8007Waren aus ZinnBelarus, RusslandAusfuhr

Häufige Fragen

  • Unterliegt das gesamte Kapitel 80 den Sanktionen?

    Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 80, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.

  • Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?

    Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.

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