Restrikt

KN-Codes / Kapitel 86

KN-Kapitel 86 und EU-Sanktionen

Schienenfahrzeuge und Teile davon; ortsfestes Gleismaterial

In Kapitel 86 der Kombinierten Nomenklatur (Schienenfahrzeuge und Teile davon; ortsfestes Gleismaterial) unterliegen 10 KN-Codes EU-Beschränkungen: 7 gegenüber Russland und 8 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.

KN-CodeWareSanktionsregimeRichtung
86Schienenfahrzeuge und ortsfestes Gleismaterial, Teile davon; mechanische (auch elektromechanische) Signalgeräte für VerkehrswegeNordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhr
8602Lokomotiven (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren); LokomotivtenderRussland, BelarusAusfuhr
8603Triebwagen und Schienenbusse (ausgenommen solche der Position 8604)Belarus, Nordkorea, RusslandEinfuhr, Ausfuhr
8604Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen)Belarus, RusslandAusfuhr
ex 8605 00 00Railway or tramway passenger coaches, not self-propelled; luggage vans, post office coaches and other special purpose railway or tramway coaches, not self-propelled (excluding those of heading 8604)RusslandAusfuhr
ex 8605 00 00Personenwagen, Gepäckwagen, Postwagen und andere schienengebundene Spezialwagen (ausgenommen Wagen der Position 8604 )Nordkorea, BelarusAusfuhr, Einfuhr
8606Güterwagen, schienengebunden (ausgenommen Gepäckwagen und Postwagen)Belarus, RusslandAusfuhr, Einfuhr
ex 8607 00 00Teile von SchienenfahrzeugenNordkorea, Russland, BelarusAusfuhr, Einfuhr
8608Gleismaterial für Schienenwege, ortsfest; mechanische, auch elektromechanische, Signalgeräte bzw. Sicherungsgeräte, Überwachungsgeräte oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergl., Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davonRussland, BelarusAusfuhr
8609Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattetBelarusAusfuhr

Häufige Fragen

  • Unterliegt das gesamte Kapitel 86 den Sanktionen?

    Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 86, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.

  • Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?

    Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.

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