Restrikt

Sanktionsregime • 2017/1509

EU-Sanktionen gegenüber Nordkorea nach KN-Code

Verordnung (EU) Nr. 2017/1509 des Rates umfasst 875 KN-Positionen mit Beschränkungen gegenüber Nordkorea, grouped into 21 Anhänge. Wählen Sie einen Anhang oder prüfen Sie einen bestimmten KN-Code.

Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert. Text des Rechtsakts in EUR-Lex. KN-Code prüfen →

Russland (833/2014)Belarus (765/2006)Iran (267/2012)Krim und Sewastopol (692/2014)Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (2022/263)Codeliste prüfenWissensdatenbank

Häufige Fragen

Welche Waren unterliegen EU-Sanktionen gegen Nordkorea?

Die von der Verordnung (EU) Nr. 2017/1509 des Rates erfassten Waren sind in ihren Anhängen nach KN-Code aufgeführt. Sie umfassen sowohl Ausfuhrverbote als auch Einfuhrverbote im Verhältnis zu Nordkorea. Um den Status einer konkreten Ware festzustellen, ermitteln Sie ihren KN-Code und prüfen Sie ihn in der Suche.

Was ist die Verordnung 2017/1509?

Es ist ein Rechtsakt der EU, der restriktive Maßnahmen gegenüber Nordkorea festlegt. Verbindlich ist seine aktuelle konsolidierte Fassung, veröffentlicht in EUR-Lex. Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert.

Kann dieselbe Ware unter einem anderen Sanktionsregime einen anderen Status haben?

Ja. Die Sanktionsregime sind voneinander getrennt, und jede Verordnung hat eigene Anhänge. Derselbe KN-Code kann nach 2017/1509 verboten sein und nach einem anderen Sanktionsregime nicht, oder umgekehrt. Die Suche prüft den Code gleichzeitig gegen alle Sanktionsregime und zeigt jede Grundlage gesondert an.

Hat jede Position einen Anhang und einen Artikel?

Ja. Jede Position von 2017/1509 enthält Anhang, Artikel, Richtung und Art der Beschränkung, entnommen aus dem konsolidierten Text der Verordnung. Bestätigen Sie Einzelheiten stets im Text des Rechtsakts in EUR-Lex.

Informational page, not legal or customs advice. The binding source is the EU regulation and the decision of customs authorities. Screen the sanctioned persons and entities list separately.