Anhang Va • Art. 1f(1)
Waren und Technologien zur Stärkung militärischer und technologischer Fähigkeiten
Waren und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus beitragen könnten (Art. 1f Abs. 1). Ausfuhrverbot.
Richtung: Ausfuhr nach Belarus. Anzahl der KN-Positionen: 113. Grundlage: Verordnung 765/2006, aktuelle konsolidierte Fassung in EUR-Lex.
Anhang Va ist Teil der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates und führt nach KN-Code die Waren auf, die unter die Maßnahme nach Art. 1f(1) fallen. Die Richtung der Beschränkung ist: Ausfuhr nach Belarus, also Ausfuhrverbot nach Belarus. Über die Codeliste unten gelangen Sie zum Status einer einzelnen Ware. Maßgeblich für den Umfang ist die aktuelle konsolidierte Fassung des Rechtsakts in EUR-Lex. Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert.
- 2610 00Chromerze und ihre KonzentrateAusfuhrverbot
- 2804 50 10BorAusfuhrverbot
- 2819 10ChromtrioxidAusfuhrverbot
- 2819 90Andere Chromoxide und -hydroxideAusfuhrverbot
- 2825 80 00AntimonoxideAusfuhrverbot
- 2829 11 00Chlorate des NatriumsAusfuhrverbot
- 2829 19 00andere ChlorateAusfuhrverbot
- 2829 90Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und PeriodateAusfuhrverbot
- 3818 00Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiertAusfuhrverbot
- 3912 11 00Nicht weich gemachte Celluloseacetate, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3912 12 00Weich gemachte Celluloseacetate, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3912 39Celluloseether in Primärformen (ausg. Carboxymethylcellulose und ihre Salze)Ausfuhrverbot
- 4706 10Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: aus Baumwoll-LintersAusfuhrverbot
- 7017Glaswaren für Laboratorien, hygienische oder pharmazeutische Bedarfsartikel aus Glas, auch mit Skalen oder EichzeichenAusfuhrverbot
- 7603 10 00Pulver ohne LamellenstrukturAusfuhrverbot
- 7603 20 00Pulver mit Lamellenstruktur; FlitterAusfuhrverbot
- 8103 20 00Tantal in Rohform, einschließlich nur gesinterte Stangen (Stäbe); PulverAusfuhrverbot
- 8103 30 00Tantal: Abfälle und SchrottAusfuhrverbot
- 8103 91 00Tantal: SchmelztiegelAusfuhrverbot
- 8103 99Waren aus TantalAusfuhrverbot
- 8104 30 00Magnesium; Drehspäne und Körner, nach Größe sortiert; PulverAusfuhrverbot
- 8112 21Chrom: in Rohform; PulverAusfuhrverbot
- 8112 22Chrom: Abfälle und SchrottAusfuhrverbot
- 8112 29Chrom: andereAusfuhrverbot
- 8112 41Rhenium in Rohform und Rhenium-Abfälle, -Schrott und -PulverAusfuhrverbot
- 8112 49Waren aus Rhenium, andere als in Rohform, Abfälle, Schrott und PulverAusfuhrverbot
- 8112 92Niob („Columbium“), Gallium, Indium, Vanadium und Germanium in Rohform; Pulver, Abfälle und Schrott aus diesen MetallenAusfuhrverbot
- 8112 99Waren aus Niob („Columbium“), Gallium, Indium, Vanadium und GermaniumAusfuhrverbot
- 8205 59 80Handwerkzeuge, einschließlich Glasschneidediamanten (ausgenommen Haushaltswerkzeuge), und Werkzeuge für Maurer, Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und MalerAusfuhrverbot
- 8456 11Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, durch LaserstrahlAusfuhrverbot
- 8456 30ElektroerosionswerkzeugmaschinenAusfuhrverbot
- 8456 50WasserstrahlschneidemaschinenAusfuhrverbot
- 8457 10Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von MetallenAusfuhrverbot
- 8458 11Horizontal-Drehmaschinen einschließlich Drehzentren zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuertAusfuhrverbot
- 8458 91Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausgenommen Horizontal-Drehmaschinen)Ausfuhrverbot
- 8459 61Fräsmaschinen für Metalle, numerisch gesteuert (ausgenommen Drehmaschinen und Drehzentren der Position 8458 , Bügelfräsmaschinen, Bohrmaschinen, Ausbohrmaschinen und Kniefräsmaschinen)Ausfuhrverbot
- 8466 10Werkzeughalter, für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art und für Werkzeugmaschinen; selbstöffnende GewindeschneidköpfeAusfuhrverbot
- 8466 93Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 8471 50Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49 ), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltenAusfuhrverbot
- 8471 70 98Andere SpeichereinheitenAusfuhrverbot
- 8471 80Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten)Ausfuhrverbot
- 8482 10KugellagerAusfuhrverbot
- 8482 20Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und KegelrollenAusfuhrverbot
- 8482 30Tonnenlager (Pendelrollenlager)Ausfuhrverbot
- 8482 40 00Nadellager, einschließlich Zusammenstellungen aus Käfig und Nadelrollen (Nadelkränze)Ausfuhrverbot
- 8482 50Andere Zylinderrollenlager, einschließlich Zusammenstellungen aus Käfig und ZylinderrollenAusfuhrverbot
- 8482 91Kugeln, Rollen und NadelnAusfuhrverbot
- 8483 40 30Kugel- oder RollenrollspindelnAusfuhrverbot
- 8484 90 00Sätze oder Zusammenstellungen von Dichtungen verschiedener stofflicher Beschaffenheit, in Beuteln, Kartons oder ähnlichen Umschließungen andereAusfuhrverbot
- 8485 20Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder KautschukablagerungAusfuhrverbot
- 8485 30Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder GlasablagerungAusfuhrverbot
- 8485 90Teile von Maschinen für die additive FertigungAusfuhrverbot
- 8486 10Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers)Ausfuhrverbot
- 8486 20Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten SchaltungenAusfuhrverbot
- 8486 40In Anmerkung 11 Buchstabe c zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und GeräteAusfuhrverbot
- 8501 32Gleichstrommotoren und Gleichstromgeneratoren, ausgenommen Photovoltaik-Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW (ausgenommen fotovoltaische Generatoren)Ausfuhrverbot
- 8504 31Transformatoren mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger (ausgenommen Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation)Ausfuhrverbot
- 8504 40Stromrichter, elektrische, statischeAusfuhrverbot
- 8505 11Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; aus MetallAusfuhrverbot
- 8517 62Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing)Ausfuhrverbot
- 8517 69Andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen NetzwerkAusfuhrverbot
- 8517 79Teile von Fernsprechapparaten, von Telefonen für zellulare Netzwerke oder anderen drahtlosen Netzwerken sowie von anderen Sende- oder Empfangsgeräten für Töne, Bilder oder andere Daten (ohne Antennen und Antennenreflektoren aller Art und andere Teile, die erkennbar mit solchen verwendet werden)Ausfuhrverbot
- 8525 89Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und VideokameraaufnahmegeräteAusfuhrverbot
- 8526 91FunknavigationsgeräteAusfuhrverbot
- 8529 10Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werdenAusfuhrverbot
- 8529 90Andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmtAusfuhrverbot
- 8532 21Andere Festkondensatoren: TantalkondensatorenAusfuhrverbot
- 8532 22Aluminium-Elektrolytkondensatoren (ausgenommen Leistungskondensatoren)Ausfuhrverbot
- 8532 24Mehrschichtige KeramikkondensatorenAusfuhrverbot
- 8533 21Festwiderstände für eine Leistung von <= 20 W (ausgenommen Heizwiderstände und Kohleschichtfestwiderstände)Ausfuhrverbot
- 8533 40Elektrische Stellwiderstände, einschließlich Rheostate und Potenziometer (ohne Draht-Stellwiderstände und Heizwiderstände)Ausfuhrverbot
- 8534 00Gedruckte SchaltungenAusfuhrverbot
- 8536 41Relais für eine Spannung von 60 V oder wenigerAusfuhrverbot
- 8536 49Relais für eine Spannung von mehr als 60 V bis 1 000 VAusfuhrverbot
- 8536 50Andere SchalterAusfuhrverbot
- 8536 69Stecker und SteckdosenAusfuhrverbot
- 8536 90Andere Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische KabelAusfuhrverbot
- 8537 10Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 , für eine Spannung von 1 000 V oder weniger.Ausfuhrverbot
- 8541 10Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED)Ausfuhrverbot
- 8541 21Transistoren, andere als Fototransistoren, mit einer Verlustleistung von weniger als 1 WAusfuhrverbot
- 8541 29Andere Transistoren, andere als FototransistorenAusfuhrverbot
- 8541 30Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente)Ausfuhrverbot
- 8541 49Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (ausg. fotovoltaische Generatoren und Fotoelemente)Ausfuhrverbot
- 8541 51Andere Halbleiterbauelemente: halbleiterbasierte TransducerAusfuhrverbot
- 8541 59Andere HalbleiterbauelementeAusfuhrverbot
- 8541 60Gefasste oder montierte piezoelektrische KristalleAusfuhrverbot
- 8541 90Halbleiterbauelemente: TeileAusfuhrverbot
- 8542 31Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen SchaltungenAusfuhrverbot
- 8542 32SpeicherAusfuhrverbot
- 8542 33VerstärkerAusfuhrverbot
- 8542 39Andere elektronische integrierte SchaltungenAusfuhrverbot
- 8542 90Elektronische integrierte Schaltungen TeileAusfuhrverbot
- 8543 20SignalgeneratorenAusfuhrverbot
- 8543 70 02MikrowellenverstärkerAusfuhrverbot
- 8543 70 04Digitale FlugdatenschreiberAusfuhrverbot
- 8543 70 30AntennenverstärkerAusfuhrverbot
- 8548 00Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, anderweit in Kapitel 85 weder genannt noch inbegriffenAusfuhrverbot
- 8807 30Andere Teile von Flugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten LuftfahrzeugenAusfuhrverbot
- 9006 30Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmtAusfuhrverbot
- 9006 91Teile und Zubehör für FotoapparateAusfuhrverbot
- 9013 10Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVIAusfuhrverbot
- 9013 80Andere optische Instrumente, Apparate und GeräteAusfuhrverbot
- 9014 20Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft– oder Raumfahrt (andere als Kompasse)Ausfuhrverbot
- 9014 80Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräteAusfuhrverbot
- 9015 10 00EntfernungsmesserAusfuhrverbot
- 9025 19Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniertAusfuhrverbot
- 9027 50Andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendenAusfuhrverbot
- 9030 20Oszilloskope und OszillografenAusfuhrverbot
- 9030 32Multimeter mit RegistriervorrichtungAusfuhrverbot
- 9030 39Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Stromspannung, Stromstärke, Widerstand oder elektrischer Leistung, mit RegistriervorrichtungAusfuhrverbot
- 9030 82Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder HalbleiterbauelementenAusfuhrverbot
- 9031 80 20Andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen geometrischer GrößenAusfuhrverbot
- 9032 10ThermostateAusfuhrverbot
Häufige Fragen
Was umfasst Anhang Va der Verordnung 765/2006?
Waren und Technologien, die zur militärischen und technologischen Stärkung von Belarus beitragen könnten (Art. 1f Abs. 1). Ausfuhrverbot. Grundlage: Art. 1f(1), Richtung: Ausfuhr nach Belarus.
Betrifft die Beschränkung die Ausfuhr oder die Einfuhr?
Waren aus Anhang Va unterliegen einer Maßnahme der Art: Ausfuhrverbot nach Belarus. Das bedeutet: Ausfuhr nach Belarus. Für einzelne Positionen können Abwicklungsfristen oder Ausnahmen gelten. Die Einzelheiten finden Sie beim jeweiligen KN-Code.
Gibt es für diese Waren Ausnahmen oder Abweichungen?
Die Verordnung 765/2006 sieht in der Regel zwei Mechanismen vor: Abwicklungsfristen für Verträge, die vor dem Verbotsdatum geschlossen wurden, und Genehmigungen der zuständigen nationalen Behörde für eng umrissene Zwecke. Umfang und Bedingungen hängen vom Code und vom Artikel ab, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex.
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