Anhang XVIII • Art. 1bb
Waren zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus
Liste der Waren und Technologien, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten (Art. 1bb). Ausfuhrverbot.
Richtung: Ausfuhr nach Belarus. Anzahl der KN-Positionen: 442. Grundlage: Verordnung 765/2006, aktuelle konsolidierte Fassung in EUR-Lex.
Anhang XVIII ist Teil der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates und führt nach KN-Code die Waren auf, die unter die Maßnahme nach Art. 1bb fallen. Die Richtung der Beschränkung ist: Ausfuhr nach Belarus, also Ausfuhrverbot nach Belarus. Über die Codeliste unten gelangen Sie zum Status einer einzelnen Ware. Maßgeblich für den Umfang ist die aktuelle konsolidierte Fassung des Rechtsakts in EUR-Lex. Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert.
- 0601Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen, Luftwurzeln und Wurzelstöcke, ruhend, im Wachstum oder in Blüte; Zichorienpflanzen und -wurzeln (ausgenommen Zichorienwurzeln der Position 1212)Ausfuhrverbot
- 0602 30Rhododendren (Azaleen), auch veredeltAusfuhrverbot
- 0602 40Rosen, auch veredeltAusfuhrverbot
- 0602 90Andere lebende Pflanzen (einschließlich ihrer Wurzeln), Stecklinge und Propfreiser; Pilzmycel – andereAusfuhrverbot
- 0604 20Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile, ohne Blüten und Blütenknospen, sowie Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet – frischAusfuhrverbot
- 25Salz; Schwefel; Steine und Erden; Gips, Kalk und ZementAusfuhrverbot
- 26Erze sowie Schlacken und AschenAusfuhrverbot
- 2701Steinkohle; Steinkohlenbriketts und ähnliche aus Steinkohle gewonnene feste BrennstoffeAusfuhrverbot
- 2702Braunkohle, auch agglomeriert, ausgenommen Gagat (Jett)Ausfuhrverbot
- 2703Torf (einschließlich Torfstreu), auch agglomeriertAusfuhrverbot
- 2704Koks und Schwelkoks aus Steinkohle, Braunkohle oder Torf, auch agglomeriert; RetortenkohleAusfuhrverbot
- 2707Öle und andere Erzeugnisse der Destillation des Hochtemperatur-Steinkohlenteers; ähnliche Erzeugnisse, in denen die aromatischen Bestandteile in Bezug auf das Gewicht gegenüber den nicht aromatischen Bestandteilen überwiegenAusfuhrverbot
- 2708Pech und Pechkoks aus Steinkohlenteer oder anderen MineralteerenAusfuhrverbot
- 2710Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien (ausgenommen rohe Öle); Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von ≥ 70 GHT, in denen diese Öle der Grundbestandteil sind, a.n.g.; Ölabfälle hauptsächlich Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien enthaltendAusfuhrverbot
- 2712Vaselin; Paraffin, mikrokristallines Erdölwachs, paraffinische Rückstände („slack wax“), Ozokerit, Montanwachs, Torfwachs, andere Mineralwachse und ähnliche durch Synthese oder andere Verfahren gewonnene Erzeugnisse, auch gefärbtAusfuhrverbot
- 2715Asphaltmastix, Verschnittbitumen und andere bituminöse Mischungen auf der Grundlage von Naturasphalt oder Naturbitumen, Bitumen aus Erdöl, Mineralteer oder Mineralteerpech — andereAusfuhrverbot
- 2801Fluor, Chlor, Brom und IodAusfuhrverbot
- 2802Sublimierter oder gefällter Schwefel; kolloider SchwefelAusfuhrverbot
- 2803Kohlenstoff (Ruß und andere Formen von Kohlenstoff, anderweit weder genannt noch inbegriffen)Ausfuhrverbot
- 2804Wasserstoff, Edelgase und andere NichtmetalleAusfuhrverbot
- 2806Chlorwasserstoff (Salzsäure); ChloroschwefelsäureAusfuhrverbot
- 2811Säuren, anorganisch, und andere anorganische Sauerstoffverbindungen der NichtmetalleAusfuhrverbot
- 2813Sulfide der Nichtmetalle; handelsübliches PhosphortrisulfidAusfuhrverbot
- 2814Ammoniak, wasserfrei oder in wässriger LösungAusfuhrverbot
- 2815Natriumhydroxid (Ätznatron); Kaliumhydroxid (Ätzkali); Peroxide des Natriums oder des KaliumsAusfuhrverbot
- 2817Zinkoxid; ZinkperoxidAusfuhrverbot
- 2818 30AluminiumhydroxidAusfuhrverbot
- 2819Chromoxide und -hydroxideAusfuhrverbot
- 2820ManganoxideAusfuhrverbot
- 2821Eisenoxide und -hydroxide; Farberden mit einem Gehalt an gebundenem Eisen von ≥ 70 GHT, berechnet als Fe2O3Ausfuhrverbot
- 2822Cobaltoxide und -hydroxide; handelsübliche CobaltoxideAusfuhrverbot
- 2823TitanoxideAusfuhrverbot
- 2825Hydrazin und Hydroxylamin und ihre anorganischen Salze; Basen, anorganisch, sowie Metalloxide, Metallhydroxide und Metallperoxide, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 2827Chloride, Chloridoxide und Chloridhydroxide; Bromide und Bromidoxide; Iodide und IodidoxideAusfuhrverbot
- 2828Hypochlorite; handelsübliches Calciumhypochlorit; Chlorite; HypobromiteAusfuhrverbot
- 2829Chlorate und Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und PeriodateAusfuhrverbot
- 2832 20Sulfite (ausgenommen Natriumsulfite)Ausfuhrverbot
- 2833Sulfate; Alaune Peroxosulfate (Persulfate)Ausfuhrverbot
- 2834Nitrite; NitrateAusfuhrverbot
- 2835Phosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch einheitlichAusfuhrverbot
- 2836Carbonate; Peroxocarbonate (Percarbonate); handelsübliches Ammoniumcarbonat, Ammoniumcarbamat enthaltendAusfuhrverbot
- 2839Silicate; handelsübliche Silicate der AlkalimetalleAusfuhrverbot
- 2840Borate; Peroxoborate (Perborate)Ausfuhrverbot
- 2841Salze der Säuren der Metalloxide oder MetallperoxideAusfuhrverbot
- 2843Edelmetalle in kolloidem Zustand; anorganische oder organische Verbindungen der Edelmetalle, auch chemisch nicht einheitlich; EdelmetallamalgameAusfuhrverbot
- 2846Verbindungen, anorganisch oder organisch, der Seltenerdmetalle, des Yttriums oder des Scandiums oder der Mischungen dieser MetalleAusfuhrverbot
- 2847Wasserstoffperoxid, auch mit Harnstoff verfestigtAusfuhrverbot
- 2901Acyclische KohlenwasserstoffeAusfuhrverbot
- 2902Cyclische KohlenwasserstoffeAusfuhrverbot
- 2903Halogenderivate der KohlenwasserstoffeAusfuhrverbot
- 2904Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate der Kohlenwasserstoffe, auch halogeniertAusfuhrverbot
- 2905Acyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2906Cyclische Alkohole, ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2907Phenole; PhenolalkoholeAusfuhrverbot
- 2909Ether, Etheralkohole, Etherphenole, Etheralkoholphenole, Alkoholperoxide, Etherperoxide, Ketonperoxide (auch chemisch nicht einheitlich); ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2910Epoxide, Epoxyalkohole, Epoxyphenole und Epoxyether mit dreigliedrigem Ring; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2911Acetale und Halbacetale, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen, und ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2912Aldehyde, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; cyclische Polymere der Aldehyde; ParaformaldehydAusfuhrverbot
- 2914Ketone und Chinone, auch mit anderen Sauerstoff-Funktionen; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder -NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2915Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2916Ungesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und cyclische einbasische Carbonsäuren, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2917Carbonsäuren, mehrbasisch, ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2918Carbonsäuren mit zusätzlichen Sauerstoff-Funktionen und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2920Ester der anderen anorganischer Säuren der Nichtmetalle (ausgenommen Ester der Halogenwasserstoffsäuren) und ihre Salze; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder NitrosoderivateAusfuhrverbot
- 2921Verbindungen mit AminofunktionAusfuhrverbot
- 2922Amine mit Sauerstoff-FunktionenAusfuhrverbot
- 2923Quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide; Lecithine und andere Phosphoaminolipoide, auch chemisch nicht einheitlichAusfuhrverbot
- 2924Verbindungen mit Carbonsäureamidfunktion; Verbindungen mit KohlensäureamidfunktionAusfuhrverbot
- 2925Verbindungen mit Carbonsäureimidfunktion, einschließlich Saccharin und seine Salze, oder Verbindungen mit IminfunktionAusfuhrverbot
- 2926Verbindungen mit NitrilfunktionAusfuhrverbot
- 2929Verbindungen mit anderen Stickstoff-FunktionenAusfuhrverbot
- 2930Thioverbindungen, organischAusfuhrverbot
- 2931Andere organisch-anorganische VerbindungenAusfuhrverbot
- ex 2932Heterocyclische Verbindungen, nur mit Sauerstoff als Heteroatom(e), ausgenommen KN-Code 2932 20Ausfuhrverbot
- 2933 29Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e), die einen nicht kondensierten Imidazolring (auch hydriert) in der Struktur enthalten (ausgenommen Hydantoin und seine Derivate sowie Erzeugnisse der Unterposition 3002 10)Ausfuhrverbot
- 2933 54Andere Derivate von Malonylharnstoff (Barbitursäure); Salze dieser ErzeugnisseAusfuhrverbot
- 2933 716-Hexanlactam (epsilon-Caprolactam)Ausfuhrverbot
- 2933 79Lactame (ausg. 6-Hexanlactam „epsilon-Caprolactam“, Clobazam (INN), Methyprylon (INN) sowie anorganische oder organische Verbindungen von Quecksilber)Ausfuhrverbot
- 2933 99Verbindungen, heterocyclisch, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) (ausgenommen: – Verbindungen, die in der Struktur einen nicht kondensierten Pyrazolring (auch hydriert) oder einen nicht kondensierten Imidazolring (auch hydriert) oder einen nicht kondensierten Pyridinring (auch hydriert) oder ein Chinolinringsystem oder Isochinolinringsystem (auch hydriert), nicht weiter kondensiert, oder einen Pyrimidinring (auch hydriert) oder Piperazinring oder einen nicht kondensierten Triazinring (auch hydriert) enthalten, – Lactame, – Alprazolam (INN), Camazepam (INN), Chlordiazepoxid (INN), Clonazepam (INN), Clorazepat, Delorazepam (INN), Diazepam (INN), Estazolam (INN), Ethylloflazepat (INN), Fludiazepam (INN), Flunitrazepam (INN), Flurazepam (INN), Halazepam (INN), Lorazepam (INN), Lormetazepam (INN), Mazindol (INN), Medazepam (INN), Midazolam (INN), Nimetazepam (INN), Nitrazepam (INN), Nordazepam (INN), Oxazepam (INN), Pinazepam (INN), Prazepam (INN), Pyrovaleron (INN), Temazepam (INN), Tetrazepam (INN) und Triazolam (INN); Salze dieser Erzeugnisse, – Azinphosmethyl (ISO))Ausfuhrverbot
- 2938Natürliche, auch synthetisch hergestellte nicht-pflanzliche Glykoside, ihre Salze, Ether, Ester und anderen DerivateAusfuhrverbot
- 2940Chemisch reine Zucker, ausgenommen Saccharose, Lactose, Maltose, Glucose und Fructose (Lävulose); Zuckerether, Zuckeracetale und Zuckerester und ihre Salze, ausgenommen Erzeugnisse der Positionen 2937, 2938 oder 2939Ausfuhrverbot
- 3201Pflanzliche Gerbstoffauszüge; Tannine und ihre Salze, Ether, Ester und andere DerivateAusfuhrverbot
- 3202Synthetische organische Gerbstoffe; anorganische Gerbstoffe; Gerbstoffzubereitungen, auch natürliche Gerbstoffe enthaltend; Enzymzubereitungen zum VorgerbenAusfuhrverbot
- 3203Farbmittel pflanzlichen oder tierischen Ursprungs, einschl. Farbstoffauszüge, (ausg. Tierisches Schwarz), auch chemisch einheitlich; Zubereitungen auf der Grundlage von Farbmitteln pflanzlichen oder tierischen Ursprungs von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215) — andereAusfuhrverbot
- 3204Synthetische organische Farbmittel, auch chemisch einheitlich; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel auf der Grundlage synthetischer organischer Farbmittel; synthetische organische Erzeugnisse von der als fluoreszierende Aufheller oder als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlichAusfuhrverbot
- 3205Farblacke (ausgenommen China- oder Japanlack sowie Lackfarben); Zubereitungen von der zum Färben beliebiger Stoffe oder zum Herstellen von Farbzubereitungen verwendeten Art, auf der Grundlage von Farblacken (ausg. Zubereitungen der Positionen 3207, 3208, 3209, 3210, 3213 und 3215)Ausfuhrverbot
- 3206Andere Farbmittel; Zubereitungen im Sinne der Anmerkung 3 zu diesem Kapitel, ausgenommen solche der Positionen 3203, 3204 oder 3205; anorganische Erzeugnisse von der als Luminophore verwendeten Art, auch chemisch einheitlichAusfuhrverbot
- 3207Pigmente, zubereitet, zubereitete Trübungsmittel und zubereitete Farben, Schmelzglasuren und andere verglasbare Massen, Engoben, flüssige Glanzmittel und ähnl. Zubereitungen von der in der Keramikindustrie, Emaillierindustrie oder Glasindustrie verwendeten Art; Glasfritte oder anderes Glas in Form von Pulver, Granalien, Schuppen oder FlockenAusfuhrverbot
- 3208Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem nichtwässrigen Medium dispergiert oder gelöst; Lösungen von Erzeugnissen der Positionen 3901 bis 3913 in flüchtigen organischen Lösemitteln, mit einem Anteil des Lösemittels von > 50 GHT (ausg. Lösungen von Collodium)Ausfuhrverbot
- 3209Anstrichfarben und Lacke auf der Grundlage von synthetischen Polymeren oder chemisch modifizierten natürlichen Polymeren, in einem wässrigen Medium dispergiert oder gelöstAusfuhrverbot
- 3210Andere Anstrichfarben und Lacke; zubereitete Wasserpigmentfarben von der für die Lederzurichtung verwendeten ArtAusfuhrverbot
- 3211Zubereitete SikkativeAusfuhrverbot
- 3212 90Pigmente (einschließlich Metallpulver und -flitter), in nicht wässrigen Medien dispergiert, flüssig oder pastenförmig, von der zum Herstellen von Anstrichfarben verwendeten Art; Prägefolien; Färbemittel und andere Farbmittel, in Formen oder Packungen für den Einzelverkauf — andereAusfuhrverbot
- 3214Glaserkitt, Harzzement und andere Kitte; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; Spachtelmassen für Anstreicherarbeiten; nicht feuerfeste Spachtel- und Verputzmassen für Fassaden, Innenwände, Fußböden, Decken und dergleichenAusfuhrverbot
- 3215Druckfarben, Tinte und Tusche zum Schreiben oder Zeichnen und andere Tinten, auch konzentriert oder in fester FormAusfuhrverbot
- 3302 90Mischungen von Riechstoffen und Mischungen, einschl. alkoholische Lösungen, auf der Grundlage eines oder mehrerer dieser Stoffe, von der als Rohstoffe für die Industrie verwendeten Art (ausg. der für die Lebensmittel- oder Getränkeindustrie verwendeten Art)Ausfuhrverbot
- 3402Stoffe, organisch, grenzflächenaktiv (ausg. Seifen); grenzflächenaktive Zubereitungen, zubereitete Waschmittel, einschl. zubereitete Waschhilfsmittel, und zubereitete Reinigungsmittel, auch Seife enthaltend (ausg. solche der Pos. 3401)Ausfuhrverbot
- 3403Zubereitete Schmiermittel, einschl. Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutz- oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Formenfreisetzungszubereitungen auf der Grundlage von Schmierstoffen; zubereitete Schmiermittel und Zubereitungen von der zum Öl- oder Fettbehandeln von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen verwendeten Art (ausg. als Grundbestandteil Öle oder Öle aus bituminösen Mineralien von ≥ 70 GHT enthaltend)Ausfuhrverbot
- 3404Wachse, künstlich, und zubereitete WachseAusfuhrverbot
- 3405Schuhcreme, Möbelwachs und Bohnerwachs, Poliermittel für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten und Scheuerpulver und ähnl. Zubereitungen (auch in Form von Papier, Watte, Filz, Vliesstoff, Schaumkunststoff, Schwammkunststoff, Zellkunststoff oder Zellkautschuk, mit diesen Zubereitungen getränkt oder überzogen), ausg. zubereitete und künstliche Wachse der Position 3404Ausfuhrverbot
- 3505 10Dextrine und andere modifizierte StärkenAusfuhrverbot
- 3506Zubereitete Leime und andere zubereitete Klebstoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zur Verwendung als Klebstoff geeignete Erzeugnisse aller Art in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerAusfuhrverbot
- 3507 90Enzyme und zubereitete Enzyme, anderweit weder genannt noch inbegriffen (ausg. Lab und seine Konzentrate)Ausfuhrverbot
- 3603Sicherheitszündschnüre; Sprengschnüre; Zündhütchen; Zünder; elektrische SprengzünderAusfuhrverbot
- 3604Feuerwerkskörper, Signalraketen, Raketen zum Wetterschießen und dergleichen, Knallkörper und andere pyrotechnische ArtikelAusfuhrverbot
- 3605Zündhölzer, ausgenommen pyrotechnische Waren der Position 3604Ausfuhrverbot
- 3606Cer-Eisen und andere Zündmetall-Legierungen in jeder Form; Waren aus leicht entzündlichen Stoffen im Sinne der Anmerkung 2 zu Kapitel 36Ausfuhrverbot
- 3701Platten und Planfilme, fotografisch, sensibilisiert, unbelichtet, aus Stoffen aller Art (ausg. Papier, Pappe oder Spinnstoffe); lichtempfindliche fotografische Sofortbild-Planfilme, unbelichtet, auch in KassettenAusfuhrverbot
- 3702Fotografische Filme in Rollen, sensibilisiert, nicht belichtet, aus Stoffen aller Art (ausgenommen Papier, Pappe oder Spinnstoffe); fotografische Sofortbild-Rollfilme, sensibilisiert, nicht belichtetAusfuhrverbot
- 3703Fotografische Papiere, Pappen und Spinnstoffwaren, sensibilisiert, nicht belichtetAusfuhrverbot
- 3705Platten und Filme, fotografisch, belichtet und entwickelt (ausg. aus Papier, Pappe oder Spinnstoff sowie kinematografische Filme und gebrauchsfertige Druckplatten)Ausfuhrverbot
- 3706Kinematografische Filme, belichtet und entwickelt, auch mit Tonaufzeichnung oder nur mit TonaufzeichnungAusfuhrverbot
- 3707Zubereitungen von chemischen Erzeugnissen zu fotografischen Zwecken (ausg. Lacke, Klebstoffe und ähnl. Zubereitungen); ungemischte Erzeugnisse zu fotografischen Zwecken, dosiert oder gebrauchsfertig in Aufmachung für den EinzelverkaufAusfuhrverbot
- 3801Grafit, künstlich; Grafit, kolloid, und halbkolloider Grafit; Zubereitungen auf der Grundlage von Grafit oder anderem Kohlenstoff, in Form von Pasten, Blöcken, Platten oder anderen HalbfertigerzeugnissenAusfuhrverbot
- 3802Aktivkohle; aktivierte natürliche mineralische Stoffe; Tierisches Schwarz, auch ausgebrauchtAusfuhrverbot
- 3806Kolofonium und Harzsäuren und ihre Derivate; leichte und schwere Harzöle; durch Schmelzen modifizierte natürliche Harze (Schmelzharze)Ausfuhrverbot
- 3807Holzteere; Holzteeröle; Holzkreosot; Holzgeist; pflanzliche Peche; Brauereipech und ähnl. Zubereitungen auf der Grundlage von Kolofonium, Harzsäuren oder pflanzlichem Pech (ausg. Einbruchpech, Gelbpech, Stearinpech, Fettpech, Fettteer und Glycerinpech)Ausfuhrverbot
- 3808 94Desinfektionsmittel, in Formen oder Aufmachungen für den Einzelverkauf oder als Zubereitungen oder WarenAusfuhrverbot
- 3809Appreturmittel oder Endausrüstungsmittel, Beschleuniger zum Färben oder Fixieren von Farbstoffen und andere Erzeugnisse und Zubereitungen (z. B. zubereitete Schlichtemittel und Zubereitungen zum Beizen), von der in der Textilindustrie, Papierindustrie, Lederindustrie oder ähnl. Industrien verwendeten Art, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 3810Zubereitungen zum Abbeizen von Metallen; Flussmittel und andere Hilfsmittel zum Schweißen oder Löten von Metallen; Pasten und Pulver zum Schweißen oder Löten, aus Metall und anderen Stoffen; Zubereitungen von der als Überzugsmasse oder Füllmasse für Schweißelektroden oder Schweißstäbe verwendeten ArtAusfuhrverbot
- 3811Zubereitete Antiklopfmittel, Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditive und andere zubereitete Additive für Mineralöle (einschließlich Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete FlüssigkeitenAusfuhrverbot
- 3812Vulkanisationsbeschleuniger, zubereitet; zusammengesetzte Weichmacher für Kautschuk oder Kunststoffe, anderweit weder genannt noch inbegriffen; zubereitete Antioxidationsmittel und andere zusammengesetzte Stabilisatoren für Kautschuk oder KunststoffeAusfuhrverbot
- 3813Gemische und Ladungen für Feuerlöschgeräte; Feuerlöschgranaten und Feuerlöschbomben (ausg. gefüllte oder ungefüllte Feuerlöschgeräte, auch tragbare sowie unvermischte chemisch einheitliche Erzeugnisse mit feuerlöschenden Eigenschaften, in anderer Aufmachung)Ausfuhrverbot
- 3814Lösemittel und Verdünnungsmittel, organisch, zusammengesetzt, a.n.g.; Zubereitungen zum Entfernen von Farben oder Lacken (ausg. Nagellackentferner)Ausfuhrverbot
- 3815Reaktionsauslöser, Reaktionsbeschleuniger und katalytische Zubereitungen, a.n.g. (ausg. Vulkanisationsbeschleuniger)Ausfuhrverbot
- 3816Feuerfeste Zemente, feuerfeste Mörtel, feuerfester Beton und ähnliche feuerfeste Mischungen, einschließlich Dolomitstampfmasse, ausgenommen Erzeugnisse der Position 3801Ausfuhrverbot
- 3817Alkylbenzol-Gemische und Alkylnaphthalin-Mischungen, durch Alkylieren von Benzol und Naphthalin hergestellt (ausg. Isomerengemische der cyclischen Kohlenwasserstoffe)Ausfuhrverbot
- 3819Flüssigkeiten für hydraulische Bremsen und andere zubereitete Flüssigkeiten für hydraulische Kraftübertragung, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien von < 70 GHTAusfuhrverbot
- 3820Gefrierschutzmittel, zubereitet, und zubereitete Flüssigkeiten zum Enteisen (ausg. zubereitete Additives für Mineralöle oder andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten)Ausfuhrverbot
- 3823Technische einbasische Fettsäuren; saure Öle aus der Raffination; technische FettalkoholeAusfuhrverbot
- 3824Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffenAusfuhrverbot
- 3825 90Rückstände der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, a.n.g. (ausg. Abfälle)Ausfuhrverbot
- 3826Biodiesel und Biodieselmischungen, kein Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien enthaltend oder mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Materialien von < 70 GHTAusfuhrverbot
- 3827 90Mischungen, die halogenierte Derivate von Methan, Ethan oder Propan enthalten, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in anderen Teilpositionen der Position 3827Ausfuhrverbot
- 3901Polymere des Ethylens, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3902Polymere des Propylens oder anderer Olefine, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3903Polymere des Styrols, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3904Polymere des Vinylchlorids oder anderer halogenierter Olefine, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3905Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3906Acrylpolymere, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3907Polyacetale, andere Polyether und Epoxidharze, in Primärformen; Polycarbonate, Alkydharze, Allylpolyester und andere Polyester, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3908Polyamide, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3909Aminoharze, Phenolharze und Polyurethane, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3910Silicone in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3911Petroleumharze, Cumaron-Inden-Harze, Polyterpene, Polysulfide, Polysulfone und andere Erzeugnisse im Sinne der Anmerkung 3 zu Kapitel 39, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3912Cellulose und ihre chemischen Derivate, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3913Natürliche Polymere (z. B. Alginsäure) und modifizierte natürliche Polymere (z. B. gehärtete Eiweißstoffe, chemische Derivate von Naturkautschuk), anderweit weder genannt noch inbegriffen, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3914Ionenaustauscher auf der Grundlage von Polymeren der Positionen 3901 bis 3913, in PrimärformenAusfuhrverbot
- 3915Abfälle, Schnitzel und Bruch von KunststoffenAusfuhrverbot
- 3916Monofile mit einem größten Durchmesser von > 1 mm, Stäbe, Stangen und Profile, auch mit Oberflächenbearbeitung, jedoch ohne weitergehende Bearbeitung, aus KunststoffenAusfuhrverbot
- 3917Rohre und Schläuche sowie Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke (Kniestücke, Flansche und dergleichen), aus KunststoffenAusfuhrverbot
- 3920Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, nicht aus Zellkunststoffen, weder verstärkt noch geschichtet (laminiert) oder auf ähnliche Weise mit anderen Stoffen verbunden, ohne UnterlageAusfuhrverbot
- 3921Andere Tafeln, Platten, Folien, Filme, Bänder und Streifen, aus KunststoffenAusfuhrverbot
- 3922 90Bidets, Klosettschüsseln, Spülkästen und ähnl. Waren zu sanitären oder hygienischen Zwecken, aus Kunststoffen (ausg. Badewannen, Duschen, Ausgüsse (Spülbecken), Waschbecken, Klosettsitze und -deckel)Ausfuhrverbot
- 3925Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffenAusfuhrverbot
- 3926 90Waren aus Kunststoffen oder aus anderen Stoffen der Positionen 3901 bis 3914 [ausgenommen Büroartikel oder Schulartikel; Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe); Beschläge für Möbel, Karosserien und dergleichen; Statuetten und andere Ziergegenstände]Ausfuhrverbot
- 4001Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder StreifenAusfuhrverbot
- 4002Synthetischer Kautschuk und Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen; Mischungen von Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle oder ähnl. natürlichen Kautschukarten mit synthetischem Kautschuk oder Faktis, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder StreifenAusfuhrverbot
- 4005Kautschukmischungen, nicht vulkanisiert, in Primärformen oder in Platten, Blättern oder StreifenAusfuhrverbot
- 4006 10Rohlaufprofile aus nichtvulkanisiertem Kautschuk, für ReifenAusfuhrverbot
- 4007Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem KautschukAusfuhrverbot
- 4008Platten, Blätter, Streifen, Stäbe, Stangen und Profile, aus WeichkautschukAusfuhrverbot
- 4009Rohre und Schläuche, aus Weichkautschuk, auch mit Formstücken, Verschlussstücken oder Verbindungsstücken (z. B. Nippel, Bögen)Ausfuhrverbot
- 4010Förderbänder und Treibriemen, aus vulkanisiertem KautschukAusfuhrverbot
- ex 4011Luftreifen aus Kautschuk, neu, ausgenommen KN-Code 4011 30 00Ausfuhrverbot
- 4012Luftreifen aus Kautschuk, runderneuert oder gebraucht; Vollreifen oder Hohlkammerreifen, Überreifen und Felgenbänder, aus KautschukAusfuhrverbot
- 4013Luftschläuche aus KautschukAusfuhrverbot
- ex 4015Kleidung und Bekleidungszubehör (einschließlich Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe), aus Weichkautschuk, ausgenommen KN-Code 4015 12Ausfuhrverbot
- 4016Andere Waren aus WeichkautschukAusfuhrverbot
- 4017Hartkautschuk (z. B. Ebonit) in allen Formen, einschließlich Abfälle und Bruch; Waren aus HartkautschukAusfuhrverbot
- 4407Holz, in der Längsrichtung gesägt oder gesäumt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von > 6 mmAusfuhrverbot
- 4408 10Furnierblätter (einschließlich der durch Messern von Lagenholz gewonnenen Blätter) für Lagenholz aus Nadelholz oder ähnliches Lagenholz und anderes Nadelholz, in der Längsrichtung gesägt, gemessert oder geschält, auch gehobelt, geschliffen, an den Kanten oder an den Enden verbunden, mit einer Dicke von ≤ 6 mmAusfuhrverbot
- 4411 13Faserplatten aus Holz, mitteldicht (MDF), mit einer Dicke von > 5 mm bis ≤ 9 mmAusfuhrverbot
- 4411 94Faserplatten aus Holz oder anderen holzigen Stoffen, auch mit Harz oder anderen organischen Stoffen hergestellt, mit einer Dichte von ≤ 0,5 g/cm3 (ausg. mitteldichte Faserplatten (MDF); Spanplatten, auch mit einer oder mehreren Faserplatten verbunden; Lagenholz mit einer Lage aus Sperrholz; Verbundplatten, bei denen die Deckplatten aus Faserplatten bestehen; Pappen; erkennbare Möbelteile)Ausfuhrverbot
- 4412Sperrholz, furniertes Holz und ähnliches LagenholzAusfuhrverbot
- 4416Fässer, Tröge, Bottiche, Eimer und andere Böttcherwaren und erkennbare Teile davon, aus Holz, einschl. FassstäbeAusfuhrverbot
- 4418 40Verschalungen aus Holz, für Betonarbeiten (ausg. Sperrholzplatten)Ausfuhrverbot
- 4418 60Pfosten und Balken, aus HolzAusfuhrverbot
- 4418 79Fußbodenplatten, zusammengesetzt, aus anderem Holz als Bambus (ausg. mehrlagige Platten sowie Platten für Mosaikfußböden)Ausfuhrverbot
- 4503Waren aus NaturkorkAusfuhrverbot
- 4504Presskork (auch mit Bindemittel) und Waren aus PresskorkAusfuhrverbot
- 4701Halbstoffe, mechanisch, aus Holz, chemisch unbehandeltAusfuhrverbot
- 4703Halbstoffe, chemisch, aus Holz (Natron- oder Sulfatzellstoff) (ausg. solche zum Auflösen)Ausfuhrverbot
- 4704Halbstoffe, chemisch, aus Holz „Sulfitzellstoff“ (ausg. solche zum Auflösen)Ausfuhrverbot
- 4705Halbstoffe aus Holz, durch Kombination aus mechanischem oder chemischem Aufbereitungsverfahren hergestelltAusfuhrverbot
- 4706Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen FaserstoffenAusfuhrverbot
- 4707Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur WiedergewinnungAusfuhrverbot
- 4802 20Rohpapier und Rohpappe für lichtempfindliche, wärmeempfindliche oder elektroempfindliche Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder GrößeAusfuhrverbot
- 4802 40Tapetenrohpapier, weder gestrichen noch überzogenAusfuhrverbot
- 4802 58Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ohne Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, oder von ≤ 10 GHT solcher Fasern, bezogen auf die Gesamtfasermenge, mit einem Gewicht von > 150 g/m2, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 4802 61Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, von der Art wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden, und Papiere und Pappen für Lochkarten oder Lochstreifen, nichtperforiert, in Rollen jeder Größe, mit einem Gehalt an Fasern, in einem mechanischen oder chemisch-mechanischen Aufbereitungsverfahren gewonnen, von > 10 GHT, bezogen auf die Gesamtfasermenge, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 4804Kraftpapier und Kraftpappe, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren der Positionen 4802 oder 4803)Ausfuhrverbot
- 4805Papiere und Pappen, weder gestrichen noch überzogen, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen und nicht weiter bearbeitet als in Anmerkung 3 zu diesem Kapitel angegeben, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 4806Pergamentpapier und Pergamentpappe, Pergamentersatzpapier, Naturpauspapier, Pergaminpapier und andere kalandrierte, durchsichtige oder durchscheinende Papiere, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenAusfuhrverbot
- 4807Papier und Pappe, „zusammengeklebt“, auf der Oberfläche weder gestrichen noch überzogen oder getränkt, auch mit Innenverstärkung, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf der einen Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenAusfuhrverbot
- 4808Papiere und Pappen, gewellt (auch mit aufgeklebter Decke), gekreppt, gefältet, durch Pressen oder Prägen gemustert oder perforiert, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messen (ausg. Waren von der in der Position 4803 beschriebenen Art)Ausfuhrverbot
- 4809Kohlepapier, präpariertes Durchschreibepapier und anderes Vervielfältigungspapier oder Umdruckpapier, einschl. gestrichenes, überzogenes oder getränktes Papier für Dauerschablonen oder Offsetplatten, auch bedruckt, in Rollen mit einer Breite > 36 cm oder in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf einer Seite > 36 cm und auf der anderen Seite > 15 cm messenAusfuhrverbot
- 4810Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit Kaolin oder anderen anorganischen Stoffen gestrichen, auch mit Bindemitteln, auch auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe (ausg. alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen)Ausfuhrverbot
- 4811Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, gestrichen, überzogen, getränkt, auf der Oberfläche gefärbt, verziert oder bedruckt, in Rollen oder quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, ausgenommen Waren von der in der Position 4803, 4809 oder 4810 beschriebenen ArtAusfuhrverbot
- 4814 90Tapeten und ähnliche Wandverkleidungen aus Papier sowie Buntglaspapier (ausg. Wandverkleidungen aus Papier, gestrichen oder überzogen, auf der Schauseite mit einer Lage Kunststoff versehen, die durch Pressen oder Prägen gemustert, farbig oder mit Motiven bedruckt oder auf andere Weise verziert wurde)Ausfuhrverbot
- 4819 20Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter PappeAusfuhrverbot
- 4822Rollen, Spulen, Spindeln und ähnliche Unterlagen, aus Papierhalbstoff, Papier oder Pappe, auch gelocht oder gehärtetAusfuhrverbot
- 4823Papiere, Pappen, Zellstoffwatte und Vliese aus Zellstofffasern, in Streifen oder Rollen mit einer Breite von ≤ 36 cm, in quadratischen oder rechteckigen Bogen, die ungefaltet auf keiner Seite > 36 cm messen, oder in anderen als quadratischen oder rechteckigen Formen zugeschnitten sowie Waren aus Papierhalbstoff, Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 4906Baupläne und -zeichnungen, technische Zeichnungen und andere Pläne und Zeichnungen zu Gewerbe-, Handels-, topografischen oder ähnlichen Zwecken, als Originale mit der Hand hergestellt; handgeschriebene Schriftstücke; auf lichtempfindlichem Papier hergestellte fotografische Reproduktionen und mit Kohlepapier hergestellte Kopien der genannten Pläne, Zeichnungen und SchriftstückeAusfuhrverbot
- 5105Wolle, feine oder grobe Tierhaare, gekrempelt oder gekämmt (einschließlich gekämmter Wolle in loser Form)Ausfuhrverbot
- 5106Streichgarne (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf)Ausfuhrverbot
- 5107Kammgarne aus Wolle (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf)Ausfuhrverbot
- 5112Gewebe aus gekämmter Wolle oder aus gekämmten feinen Tierhaaren (ausg. Gewebe des technischen Bedarfs der Position 5911)Ausfuhrverbot
- 5205Garne aus Baumwolle (andere als Nähgarne), mit einem Anteil an Baumwolle von ≥ 85 GHT (ausg. in Aufmachungen für den Einzelverkauf)Ausfuhrverbot
- 5206 42Garne, gezwirnt, aus überwiegend, jedoch < 85 GHT gekämmten Baumwollfasern und mit einem Titer der einfachen Garne von 232,56 dtex bis < 714,29 dtex (> Nm 14 bis Nm 43 der einfachen Garne) (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)Ausfuhrverbot
- 5209 11Gewebe aus Baumwolle in Leinwandbindung, mit einem Anteil an Baumwolle von ≥ 85 GHT und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g/m2, rohAusfuhrverbot
- 5211Gewebe aus überwiegend, jedoch < 85 GHT Baumwolle, hauptsächlich oder ausschließlich mit Chemiefasern gemischt und mit einem Quadratmetergewicht von > 200 g/m2Ausfuhrverbot
- 5308Garne aus anderen pflanzlichen Spinnstoffen; PapiergarneAusfuhrverbot
- 5402 63Garne aus Polypropylen-Filamenten, einschl. Monofile von < 67 dtex, gezwirnt (ausg. Nähgarne, Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf sowie texturierte Garne)Ausfuhrverbot
- 5403Garne aus synthetischen Filamenten, einschl. synthetische Monofile von < 67 dtex (ausg. Nähgarne sowie Garne in Aufmachungen für den Einzelverkauf)Ausfuhrverbot
- 5404Monofile, synthetisch, von ≥ 67 dtex und einem größten Durchmesser von ≤ 1 mm Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh) aus synthetischer Spinnmasse, mit einer sichtbaren Breite von ≤ 5 mmAusfuhrverbot
- 5407 30Gewebe aus Garnen aus synthetischen Filamenten, einschl. aus Monofilen von ≥ 67 dtex und einem größten Durchmesser von ≤ 1 mm, die aus Lagen parallel gelegter Garne bestehen und bei denen die Lagen im spitzen oder rechten Winkel übereinander liegen, an den Berührungspunkten durch ein Bindemittel verklebt oder verschweißtAusfuhrverbot
- 5501Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus synthetischen FilamentenAusfuhrverbot
- 5502Spinnkabel gemäß Anmerkung 1 zu Kapitel 55, aus künstlichen FilamentenAusfuhrverbot
- 5503Synthetische Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitetAusfuhrverbot
- 5504 90Künstliche Spinnfasern, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet (ausg. aus Viskose)Ausfuhrverbot
- 5506Synthetische Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitetAusfuhrverbot
- 5507Künstliche Spinnfasern, gekrempelt, gekämmt oder anders für die Spinnerei bearbeitetAusfuhrverbot
- 5512 21Gewebe, mit einem Anteil an Polyacryl- oder Modacryl-Spinnfasern von ≥ 85 GHT, roh oder gebleichtAusfuhrverbot
- 5512 99Gewebe, mit einem Anteil an synthetischen Spinnfasern von ≥ 85 GHT, gefärbt, buntgewebt oder bedruckt (ausg. aus Polyacryl-, Modacryl- oder Polyester-Spinnfasern)Ausfuhrverbot
- 5516Gewebe aus künstlichen SpinnfasernAusfuhrverbot
- 5601 29Watte aus Spinnstoffen und Waren daraus (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern; hygienischen Binden und Tampons, Windeln und Windeleinlagen für Säuglinge und Kleinkinder und ähnl. hygienische Waren, Watte und Waren daraus, mit medikamentösen Stoffen getränkt oder überzogen oder für den Einzelverkauf zu medizinischen, chirurgischen, zahnmedizinischen oder veterinärmedizinischen Zwecken aufgemacht sowie mit Riechmitteln, Schminken, Seifen, Reinigungsmitteln usw. getränkt, bestrichen oder überzogen)Ausfuhrverbot
- 5601 30Scherstaub, Knoten und Noppen, aus SpinnstoffenAusfuhrverbot
- 5604Scherstaub, Knoten und Noppen, aus Spinnstoffen; Spinnstoffgarne, Streifen oder dergl. der Position 5404 oder 5405, mit Kautschuk oder Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder umhüllt (ausg. Katgutnachahmungen, mit Angelhaken versehen oder in anderer Weise als Angelschnüre aufgemacht)Ausfuhrverbot
- 5605Metallgarne und metallisierte Garne, auch umsponnen, bestehend aus Streifen und dergleichen der Position 5404 oder 5405 oder aus Garnen aus Spinnstoffen, in Verbindung mit Metall in Form von Fäden, Streifen oder Pulver oder mit Metall überzogen (ausg. Garne, hergestellt aus einer Mischung von Spinnstoffen und Metallfasern, mit antistatischer Wirkung; Garne, mit Metalldraht verstärkt; Waren mit dem Charakter von eigentlichen Posamentierwaren)Ausfuhrverbot
- 5607 41Bindegarne oder Pressengarne, aus Polyethylen oder PolypropylenAusfuhrverbot
- 5801 27Kettsamt und Kettplüsch, aus Baumwolle (ausg. Schlingengewebe nach Art der Frottiergewebe, getuftete Spinnstofferzeugnisse sowie Bänder der Position 5806)Ausfuhrverbot
- 5803Drehergewebe (ausg. Bänder der Position 5806)Ausfuhrverbot
- 5806 40Bänder, schusslos, aus parallel gelegten und geklebten Garnen oder Fasern (Bolducs), mit einer Breite von ≤ 30 cmAusfuhrverbot
- 5901Gewebe, mit Leim oder stärkehaltigen Stoffen bestrichen, von der zum Einbinden von Büchern, zum Herstellen von Futteralen, Kartonagen oder zu ähnl. Zwecken verwendeten Art Pausleinwand; präparierte Malleinwand; Bougram und ähnl. steife Gewebe, von der für die Hutmacherei verwendeten Art (ausg. mit Kunststoffen bestrichene Gewebe)Ausfuhrverbot
- 5905Wandverkleidungen aus SpinnstoffenAusfuhrverbot
- 5908Dochte, gewebt, geflochten, gewirkt oder gestrickt, aus Spinnstoffen, für Lampen, Kocher, Feuerzeuge, Kerzen oder dergleichen; Glühstrümpfe und schlauchförmige Gewirke oder Gestricke für Glühstrümpfe, auch getränkt (ausg. Dochte, mit Wachs überzogen, nach Art der Wachsstöcke, Zündschnüre und Sprengzündschnüre, Dochte in Gestalt von Spinnstoffgarnen sowie Dochte aus Glasfasern)Ausfuhrverbot
- 5910Förderbänder und Treibriemen, aus Spinnstoffen, auch mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kunststoff versehen oder mit Metall oder anderen Stoffen verstärkt (ausg. mit einer Stärke von < 3 mm, sofern von unbestimmter Länge oder nur auf Länge zugeschnitten sowie mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk versehen oder aus mit Kautschuk getränkten oder bestrichenen Garnen oder Bindfäden hergestellt)Ausfuhrverbot
- 5911 10Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk oder anderen Stoffen bestrichen oder überzogen oder mit Lagen aus Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen versehen, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder WarenbäumenAusfuhrverbot
- 5911 31Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art, z. B. zum Herstellen von Papierhalbstoff oder Asbestzement, mit einem Quadratmetergewicht von < 650 g/m2Ausfuhrverbot
- 5911 32Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art, z. B. zum Herstellen von Papierhalbstoff oder Asbestzement, mit einem Quadratmetergewicht von ≥ 650 g/m2Ausfuhrverbot
- 5911 40Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnl. technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus MenschenhaarenAusfuhrverbot
- 6001 99Samt und Plüsch, gewirkt oder gestrickt (ausg. aus Baumwolle oder Chemiefasern sowie Hochflorerzeugnisse)Ausfuhrverbot
- 6003Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von ≤ 30 cm (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von ≥ 5 GHT sowie Samt, Plüsch (einschl. Hochflorerzeugnisse), Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)Ausfuhrverbot
- 6005 36Kettengewirke „einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind“, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, roh oder gebleicht (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von ≥ 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)Ausfuhrverbot
- 6005 44Kettengewirke „einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind“, mit einer Breite von > 30 cm, aus synthetischen Chemiefasern, bedruckt (ausg. solche mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von ≥ 5 GHT sowie Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)Ausfuhrverbot
- 6006 10Gewirke und Gestricke, mit einer Breite von > 30 cm, aus Wolle oder feinen Tierhaaren (ausg. Kettengewirke [einschl. solcher, die auf Häkelgalonmaschinen hergestellt sind], Gewirke und Gestricke mit einem Anteil an Elastomergarnen oder Kautschukfäden von ≥ 5 GHT, Samt, Plüsch [einschl. Hochflorerzeugnisse], Schlingengewirke und Schlingengestricke, Etiketten, Abzeichen und ähnl. Waren sowie Gewirke oder Gestricke, getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen)Ausfuhrverbot
- 6309Altwaren an Kleidung, Bekleidungszubehör, Decken, Haushaltswäsche und Waren zur Innenausstattung, aus Spinnstofferzeugnissen aller Art, einschl. Schuhe und Kopfbedeckungen aller Art, augenscheinlich gebraucht, lose in Massenladungen oder als nur geschnürte Packen oder in Ballen, Säcken oder ähnl. Verpackungen gestellt (ausg. Teppiche und anderer Fußbodenbelag sowie Tapisserien)Ausfuhrverbot
- 6802 92Kalksteine, andere als Marmor, Travertin und Alabaster, von beliebiger Form (ausg. Fliesen, Würfel und dergl. der Unterposition 6802.10; Fantasieschmuck; Uhren, Beleuchtungskörper, und Teile davon; Originalwerke der Bildhauerkunst; Pflastersteine, Bordsteine und Pflasterplatten)Ausfuhrverbot
- 6804Mühlsteine, Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Mahlen, Zerfasern, Brechen, Schleifen, Polieren, Richten, Schneiden oder Trennen, Wetz- oder Poliersteine zum Handgebrauch und Teile davon, aus Natursteinen, aus agglomerierten natürlichen oder künstlichen Schleifstoffen oder keramisch hergestellt, auch mit Teilen aus anderen StoffenAusfuhrverbot
- 6805Natürliche oder künstliche Schleifmittel, in Pulver- oder Körnerform, auf einer Unterlage aus Spinnstoffen, Papier, Pappe oder anderen Stoffen, auch zugeschnitten, genäht oder anders zusammengefügtAusfuhrverbot
- 6806Hüttenwolle/Schlackenwolle, Steinwolle und ähnliche mineralische Wollen; geblähter Vermiculit, geblähter Ton, Schaumschlacke und ähnliche geblähte mineralische Erzeugnisse; Mischungen und Waren aus mineralischen Stoffen zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken, ausgenommen Waren der Positionen 6811 und 6812 oder des Kapitels 69Ausfuhrverbot
- 6807Waren aus Asphalt oder aus ähnlichen Stoffen z. B. Erdölpech, KohlenteerpechAusfuhrverbot
- 6809 19Platten, Tafeln, Dielen, Fliesen und ähnl. Waren, aus Gips oder aus Mischungen auf der Grundlage von Gips, nichtverziert (ausg. nur mit Papier oder Pappe überzogen oder verstärkt sowie gipsgebundene Waren zu Wärme-, Kälte- oder Schallschutzzwecken)Ausfuhrverbot
- 6810Waren aus Zement, Beton oder Kunststein, auch bewehrtAusfuhrverbot
- 6811Waren aus Asbestzement, Cellulosezement oder dergleichenAusfuhrverbot
- 6813Reibungsbeläge (z. B. Platten, Rollen, Streifen, Segmente, Scheiben, Ringe, Klötze), nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen und dergleichen, auf der Grundlage von Asbest, anderen mineralischen Stoffen oder Zellstoff, auch in Verbindung mit Spinnstoffen oder anderen Stoffen (ausg. montierte Bremsbeläge)Ausfuhrverbot
- 6814Bearbeiteter Glimmer und Glimmerwaren, einschließlich agglomerierter oder rekonstituierter Glimmer, auch auf Unterlagen aus Papier, Pappe oder aus anderen StoffenAusfuhrverbot
- 6815Waren aus Steinen oder anderen mineralischen Stoffen (einschließlich Kohlenstofffasern, Waren aus Kohlenstofffasern und Waren aus Torf), anderweit weder genannt noch inbegriffenAusfuhrverbot
- 6901Steine, Platten, Fliesen und andere keramische Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen (z. B. Kieselgur, Tripel, Diatomit) oder aus ähnl. Kieselsäurehaltigen ErdenAusfuhrverbot
- 6902Feuerfeste Steine, Platten, Fliesen und ähnliche feuerfeste keramische Bauteile, ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnlichen kieselsäurehaltigen ErdenAusfuhrverbot
- 6903Andere feuerfeste keramische Waren (z. B. Retorten, Schmelztiegel, Muffeln, Ausgüsse, Stopfen, Stützen, Kapellen, Rohre, Schutzrohre, Stäbe und Schieber), ausgenommen Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder aus ähnlichen kieselsäurehaltigen ErdenAusfuhrverbot
- 6904 10Mauerziegel (ausg. aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden sowie feuerfeste Steine der Position 6902)Ausfuhrverbot
- 6905Dachziegel, Schornsteinteile/Elemente für Rauchfänge, Rauchleitungen, Bauzierrate und andere BaukeramikAusfuhrverbot
- 6906 00Rohre, Rohrleitungen, Rinnen, Rohrformstücke, Rohrverschlußstücke und Rohrverbindungsstücke, keramisch (ausg. Waren aus kieselsäurehaltigen fossilen Mehlen oder ähnl. kieselsäurehaltigen Erden, feuerfeste keramische Waren, Rauchleitungen, besonders hergerichtete Rohre für Laboratorien sowie Isolierrohre, ihre Verbindungsstücke und sonstigen Rohrteile zu elektrotechnischen Zwecken)Ausfuhrverbot
- 6907 22Keramische Fliesen, Boden und Wandplatten mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von > 0,5 %, jedoch ≤ 10 % (ausg. Mosaiksteine und fertige Formstücke)Ausfuhrverbot
- 6907 40fertige FormstückeAusfuhrverbot
- 6909Keramische Waren zu chemischen und anderen technischen Zwecken; keramische Tröge, Wannen und ähnliche Behältnisse für die Landwirtschaft; keramische Krüge und ähnliche Behältnisse zu Transport- oder VerpackungszweckenAusfuhrverbot
- 7002Glas in Kugeln (ausgenommen Mikrokugeln der Position 7018), Stangen, Stäben oder Rohren, nicht bearbeitetAusfuhrverbot
- 7003Gegossenes oder gewalztes Glas, in Platten, Tafeln oder Profilen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitetAusfuhrverbot
- 7004Tafeln aus Glas, gezogen oder geblasen, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch sonst unbearbeitetAusfuhrverbot
- 7005Feuerpoliertes Glas (float-glass) und auf einer oder beiden Seiten geschliffenes oder poliertes Glas, in Platten oder Tafeln, auch mit absorbierender, reflektierender oder nicht reflektierender Schicht, jedoch nicht anders bearbeitetAusfuhrverbot
- 7007Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas und Mehrschichten-Sicherheitsglas (Verbundglas)Ausfuhrverbot
- 7011 10Offene Glaskolben und Glasrohre, Glasteile davon, ohne Ausrüstung, für elektrische BeleuchtungAusfuhrverbot
- 72Eisen und StahlAusfuhrverbot
- 7301Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder StahlAusfuhrverbot
- 7302Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen, und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes MaterialAusfuhrverbot
- 7303Rohre und Hohlprofile, aus GusseisenAusfuhrverbot
- 7304Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder StahlAusfuhrverbot
- 7305Rohre, a.n.g. (z. B. geschweißt, genietet oder in ähnlicher Weise geschlossen), mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder StahlAusfuhrverbot
- 7306Rohre und Hohlprofile, a.n.g. (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder StahlAusfuhrverbot
- 7307Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder StahlAusfuhrverbot
- 7308Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Torschwellen und Türschwellen, Türläden und Fensterläden, Geländer); zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergl. sowie aus Eisen oder Stahl (ausg. vorgefertigte Gebäude der Position 9406)Ausfuhrverbot
- 7309Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder WärmeschutzverkleidungAusfuhrverbot
- 7310Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausg. verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von ≤ 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 7311Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase (ausg. Warenbehälter (Container), speziell für eine oder mehrere Beförderungsarten gebaut oder ausgestattet)Ausfuhrverbot
- 7312Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnl. Waren, aus Eisen oder Stahl, ausg. isolierte Erzeugnisse für die ElektrotechnikAusfuhrverbot
- 7313Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder StahlAusfuhrverbot
- 7314Gewebe (einschließl. endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder StahldrahtAusfuhrverbot
- 7315Ketten und Teile davon, aus Eisen oder StahlAusfuhrverbot
- 7318Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder StahlAusfuhrverbot
- 7320Federn und Federblätter, aus Eisen oder StahlAusfuhrverbot
- 7322 90Heißlufterzeuger und Heißluftverteiler, einschl. Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder StahlAusfuhrverbot
- 7324 29Badewannen aus StahlblechAusfuhrverbot
- 7325Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossenAusfuhrverbot
- 7326Andere Waren aus Eisen/StahlAusfuhrverbot
- ex 74Kupfer und Waren daraus, ausgenommen KN-Code 7401 00 00Ausfuhrverbot
- 7505Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus NickelAusfuhrverbot
- 7506Bleche, Bänder und Folien, aus NickelAusfuhrverbot
- 7507Rohre, Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke z. B. Bogen, Muffen, aus NickelAusfuhrverbot
- 7508Andere Waren aus NickelAusfuhrverbot
- 76Aluminium und Waren darausAusfuhrverbot
- 7804Platten, Bleche, Bänder und Folien aus Blei; Pulver und Flitter, aus BleiAusfuhrverbot
- 7905Bleche, Bänder und Folien, aus ZinkAusfuhrverbot
- 8001Zinn in RohformAusfuhrverbot
- 8003Stangen (Stäbe), Profile und Draht, aus ZinnAusfuhrverbot
- 8007Waren aus ZinnAusfuhrverbot
- 8101Wolfram und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottAusfuhrverbot
- 8102Molybdän und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottAusfuhrverbot
- 8105Cobaltmatte und andere Zwischenerzeugnisse der Cobaltmetallurgie; Cobalt und Waren daraus, einschl. Abfälle und SchrottAusfuhrverbot
- 8109Zirconium und Waren daraus, einschließlich Abfälle und SchrottAusfuhrverbot
- 8111Mangan und Waren daraus, einschließlich Abfällen und SchrottAusfuhrverbot
- 8202Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschl. Frässägeblätter und nichtgezahnte Sägeblätter)Ausfuhrverbot
- 8203Feilen, Raspeln, Kneifzangen (einschl. Beißzangen), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen und ähnl. HandwerkzeugeAusfuhrverbot
- 8204Schraubenschlüssel und Spannschlüssel, von Hand zu betätigen (einschl. Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit GriffAusfuhrverbot
- 8207Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nichtmechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen und Erdbohrwerkzeuge, Gesteinsbohrwerkzeuge oder TiefbohrwerkzeugeAusfuhrverbot
- 8208 10Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die MetallbearbeitungAusfuhrverbot
- 8208 20Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die HolzbearbeitungAusfuhrverbot
- 8208 30Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — für die NahrungsmittelindustrieAusfuhrverbot
- 8208 90Messer und Schneidklingen, für Maschinen oder mechanische Geräte — andereAusfuhrverbot
- 8209Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus CermetsAusfuhrverbot
- 8301 20Schlösser von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art, aus unedlen MetallenAusfuhrverbot
- 8301 70Schlüssel, gesondert gestelltAusfuhrverbot
- 8302Beschläge und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen, für Möbel, Türen, Treppen, Fenster, Fensterläden, Karosserien, Sattlerwaren, Koffer, Reisekisten oder andere derartige Waren; Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen; Laufrädchen oder -rollen mit Befestigungsvorrichtung aus unedlen Metallen; automatische Türschließer aus unedlen MetallenAusfuhrverbot
- 8307Schläuche aus unedlen Metallen, auch mit Verschlussstücken oder VerbindungsstückenAusfuhrverbot
- 8309Stopfen (einschl. Kronenverschlüsse, Stopfen mit Schraubgewinde und Gießpfropfen), Deckel, Flaschenkapseln, Spunde mit Schraubgewinde, Spundbleche, Plomben und anderes Verpackungszubehör, aus unedlen MetallenAusfuhrverbot
- 8311Drähte, Stäbe, Rohre, Platten, Elektroden und ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder aus Metallcarbiden, mit Dekapier- oder Flussmitteln umhüllt oder gefüllt, zum Schweißen oder Löten oder zum Auftragen von Metall oder von Metallcarbiden; Drähte und Stäbe, aus agglomeriertem Pulver von unedlen Metallen, zum Metallisieren im AufspritzverfahrenAusfuhrverbot
- 8411Turbo-Strahltriebwerke, Turbo-Propellertriebwerke und andere GasturbinenAusfuhrverbot
- 8414Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit FilterAusfuhrverbot
- 8417Industrieöfen und Laboratoriumsöfen, nichtelektrisch, einschließlich VerbrennungsöfenAusfuhrverbot
- 8419 39Trockner (ausg. Lyophilisierungsanlagen, Gefriertrockner und Sprühtrockner, Trockner für landwirtschaftliche Erzeugnisse, für Holz, für Papierhalbstoff, Papier oder Pappe)Ausfuhrverbot
- 8419 40Destillier- und RektifizierapparateAusfuhrverbot
- 8419 50Wärmeaustauscher (ausg. für Kessel)Ausfuhrverbot
- 8419 60Apparate und Vorrichtungen für die Luft- oder andere GasverflüssigungAusfuhrverbot
- 8419 89Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen, anderweit nicht genannt (ausg. Haushaltsgeräte sowie Öfen und andere Apparate der Position 8514)Ausfuhrverbot
- 8419 90Teile von Apparaten, Vorrichtungen und Laborausstattungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, sowie von nicht elektrischen Durchlauferhitzern und Heißwasserspeichern, anderweit nicht genanntAusfuhrverbot
- 8451 10Maschinen für die chemische ReinigungAusfuhrverbot
- 8451 29Trockner — andereAusfuhrverbot
- 8451 30Bügelmaschinen und Bügelpressen, einschließlich FixierpressenAusfuhrverbot
- 8451 90Maschinen und Apparate (ausgenommen Maschinen der Position 8450) zum Waschen, Reinigen, Wringen, Trocknen, Bügeln, Pressen (einschließlich Fixierpressen), Bleichen, Färben, Appretieren, Ausrüsten, Überziehen oder Imprägnieren von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren und Maschinen zum Beschichten von Geweben oder anderen Unterlagen, zum Herstellen von Fußbodenbelägen (z. B. Linoleum); Maschinen zum Auf- oder Abwickeln, Falten, Schneiden oder Auszacken von textilen Flächenerzeugnissen — TeileAusfuhrverbot
- 8456Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl, WasserstrahlschneidemaschinenAusfuhrverbot
- 8459Werkzeugmaschinen, einschl. Bearbeitungseinheiten auf Kopf, zum Bohren, Fräsen, Fräsen oder Innengewinden (ausg. Drehmaschinen und Drehzentren der Position 8458, Zahnschneidemaschinen der Position 8461 sowie handbetriebene Maschinen)Ausfuhrverbot
- 8460Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln (ausg. Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461 sowie von Hand zu führende Maschinen)Ausfuhrverbot
- 8461Hobelmaschinen, Waagerecht- und Senkrechtstoßmaschinen, Räummaschinen, Verzahnmaschinen, Zahnfertigbearbeitungsmaschinen, Sägemaschinen, Trennmaschinen und andere Werkzeugmaschinen zur spanabhebenden Bearbeitung von Metallen oder Cermets, anderweit weder genannt noch inbegriffenAusfuhrverbot
- 8462Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen) zum Schmieden, Gesenkschmieden oder Hämmern von Metallen (ausgenommen Walzwerke); Werkzeugmaschinen (einschließlich Pressen, Längsteilanlagen und Ablänganlagen) zum Biegen, Abkanten, Richten, Scheren, Lochstanzen, Ausklinken oder Nibbeln von Metallen (ausgenommen Ziehbänke); Pressen zum Bearbeiten von Metallen oder Metallcarbiden, nicht in den vorstehenden Positionen genanntAusfuhrverbot
- 8463Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Metallen, gesinterten Hartmetallen oder Cermets, ohne Materialabtrag (ausg. Schmiede-, Biege-, Abkant-, Richt- und Abflachungspressen, Schermaschinen, Stanz- oder Ausklinkmaschinen, Pressen und von Hand zu führenden Maschinen)Ausfuhrverbot
- 8464Werkzeugmaschinen zum Bearbeiten von Steinen, keramischen Waren, Beton, Asbestzement oder ähnl. mineralischen Stoffen oder zum Kaltbearbeiten von Glas (ausg. von Hand zu führende Maschinen)Ausfuhrverbot
- 8465Werkzeugmaschinen (einschließlich Nagel-, Heft-, Klebe-, Verleim- und andere Zusammenfügemaschinen) zum Bearbeiten von Holz, Kork, Bein, Hartkautschuk, harten Kunststoffen oder ähnlichen harten StoffenAusfuhrverbot
- 8470Rechenmaschinen und Geräte im Taschenformat mit Rechenfunktionen; Abrechnungsmaschinen, Frankiermaschinen, Fahrkarten- oder Eintrittskarten-Ausgabemaschinen und ähnl. Maschinen, mit eingebautem Rechenwerk; RegistrierkassenAusfuhrverbot
- 8472Büromaschinen und -apparate (z. B. Hektografen, Schablonenvervielfältiger, Adressiermaschinen, automatische Banknotenausgabegeräte, Geldsortiermaschinen, Geldzählmaschinen oder Geldeinwickelmaschinen, Bleistiftspitzmaschinen, Perforiermaschinen und Büroheftmaschinen)Ausfuhrverbot
- 8473Teile und Zubehör (ausgenommen Koffer, Schutzhüllen und dergleichen), erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate oder Geräte der Positionen 8470 bis 8472 bestimmtAusfuhrverbot
- 8478Maschinen und Apparate zum Aufbereiten oder Verarbeiten von Tabak, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffenAusfuhrverbot
- 8485Maschinen für die additive FertigungAusfuhrverbot
- 8486Maschinen, Apparate und Geräte von der ausschließlich oder hauptsächlich zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules), Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen, elektronischen integrierten Schaltungen oder Flachbildschirmen verwendeten Art; in Anmerkung 11 C zu Kapitel 84 genannte Maschinen, Apparate und Geräte; Teile und ZubehörAusfuhrverbot
- 8487Teile von Maschinen, Apparaten oder Geräten, in Kapitel 84 anderweit weder genannt noch inbegriffen, ausgenommen Teile mit elektrischer Isolierung, elektrischen Anschlussstücken, Wicklungen, Kontakten oder anderen charakteristischen Merkmalen elektrotechnischer WarenAusfuhrverbot
- 8506Elektrische Primärelemente und Primärbatterien Teile davonAusfuhrverbot
- 8512Elektrische Beleuchtungs- und Signalgeräte (ausgenommen Waren der Position 8539), Scheibenwischer, Scheibenentfroster und Vorrichtungen gegen das Beschlagen der Fensterscheiben, von der für Kraftfahrzeuge oder Fahrräder verwendeten ArtAusfuhrverbot
- 8513Tragbare elektrische Leuchten zum Betrieb mit eigener Stromquelle (z. B. Primärbatterien, Akkumulatoren oder Dynamos), ausgenommen Beleuchtungsgeräte der Position 8512Ausfuhrverbot
- 8515Löt- und Schweißmaschinen, -apparate und -geräte (auch wenn sie zum Schneiden verwendbar sind), elektrisch (auch mit elektrisch beheiztem Gas) oder mit Laser-, Licht- oder anderem Photonenstrahl, mit Ultraschall, Elektronenstrahl, magnetischen Impulsen oder Plasmastrahl arbeitend; elektrische Maschinen, Apparate und Geräte zum Spritzen schmelzflüssiger Metalle oder Cermets; Teile davonAusfuhrverbot
- 8517Fernsprechapparate, einschließlich Smartphones und andere Telefone für zellulare Netzwerke oder für andere drahtlose Netzwerke; andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk (ausg. Sende- oder Empfangsgeräte der Positionen 8443, 8525, 8527 oder 8528)Ausfuhrverbot
- 8518Mikrofone und Haltevorrichtungen dafür; Lautsprecher, auch in Gehäusen; Kopf- und Ohrhörer, auch mit Mikrofon kombiniert, und Zusammenstellungen, aus einem Mikrofon und einem oder mehreren Lautsprechern bestehend; elektrische Tonfrequenzverstärker; elektrische TonverstärkereinrichtungenAusfuhrverbot
- 8519Tonaufnahmegeräte; Tonwiedergabegeräte; Tonaufnahme- und -wiedergabegeräteAusfuhrverbot
- 8521Videogeräte zur Bild- und Tonaufzeichnung oder -wiedergabe, auch mit eingebautem VideotunerAusfuhrverbot
- 8522Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Position 8519 oder 8521 bestimmtAusfuhrverbot
- 8523Platten, Bänder, nicht flüchtige Halbleiterspeichervorrichtungen, „intelligente Karten (smart cards)“ und andere Tonträger oder ähnliche Aufzeichnungsträger, mit oder ohne Aufzeichnung, einschließlich der zur Plattenherstellung dienenden Matrizen und Galvanos, ausgenommen Waren des Kapitels 37Ausfuhrverbot
- 8524Flachbildschirmmodule, auch berührungsempfindliche Bildschirme enthaltendAusfuhrverbot
- 8525Sendegeräte für den Rundfunk oder das Fernsehen, auch mit eingebautem Empfangsgerät oder Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät; Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und VideokameraaufnahmegeräteAusfuhrverbot
- 8526Funkmessgeräte (Radargeräte), Funknavigationsgeräte und FunkfernsteuergeräteAusfuhrverbot
- 8527Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniertAusfuhrverbot
- 8528Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Tonaufzeichnungsgerät oder Bildaufzeichnungsgerät oder BildwiedergabegerätAusfuhrverbot
- 8530Elektrische Verkehrssignal-, Verkehrssicherungs-, Verkehrsüberwachungs- und Verkehrssteuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen (ausg. mechanische oder elektromechanische Geräte der Position 8608); Teile davonAusfuhrverbot
- 8531Hörsignalgeräte und Sichtsignalgeräte, elektrisch (z. B. Läutewerke, Sirenen, Anzeigetafeln, Einbruchsalarmgeräte oder Diebstahlalarmgeräte und Feuermelder) (ausg. von Geräten der Position 8512 oder 8530)Ausfuhrverbot
- 8532Festkondensatoren, Drehkondensatoren und andere einstellbare Kondensatoren, elektrischAusfuhrverbot
- 8533Widerstände, elektrisch (einschließlich Rheostate und Potenziometer), ausg. HeizwiderständeAusfuhrverbot
- 8534Gedruckte SchaltungenAusfuhrverbot
- 8536Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische KabelAusfuhrverbot
- 8540Glühkathoden-, Kaltkathoden– und Fotokathoden-Elektronenröhren (z. B. Vakuumröhren, dampf– oder gasgefüllte Röhren, Quecksilberdampfgleichrichterröhren, Kathodenstrahlröhren und Bildaufnahmeröhren für Fernsehkameras) Teile davonAusfuhrverbot
- 8541Halbleiterbauelemente (z. B. Dioden, Transistoren, halbleiterbasierte Transducer); lichtempfindliche Halbleiterbauelemente einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln; Leuchtdioden (LED), auch mit anderen Leuchtdioden (LED) zusammengesetzt; gefasste oder montierte piezoelektrische KristalleAusfuhrverbot
- 8543Elektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in Kapitel 85 anderweit weder genannt noch inbegriffenAusfuhrverbot
- 8546Isolatoren für elektrotechnische Zwecke, aus Stoffen aller ArtAusfuhrverbot
- 8549Abfälle oder Schrott von elektrischen und elektronischen GerätenAusfuhrverbot
- 8602Lokomotiven (ausg. mit Stromspeisung aus dem Stromnetz oder aus Akkumulatoren); LokomotivtenderAusfuhrverbot
- 8604Schienenfahrzeuge zur Gleisunterhaltung und andere Bahndienstfahrzeuge, auch selbstfahrend (z. B. Gerätewagen, Kranwagen, Wagen mit Gleisstopfmaschinen, Gleiskorrekturwagen, Messwagen und Draisinen)Ausfuhrverbot
- 8606Güterwagen, schienengebunden (ausgenommen Gepäckwagen und Postwagen)Ausfuhrverbot
- 8607Teile von SchienenfahrzeugenAusfuhrverbot
- 8608Ortsfestes Gleismaterial; mechanische (auch elektromechanische) Signal-, Sicherungs-, Überwachungs- oder Steuergeräte für Schienenwege oder dergleichen, Straßen, Binnenwasserstraßen, Parkplätze oder Parkhäuser, Hafenanlagen oder Flughäfen; Teile davonAusfuhrverbot
- 8609Warenbehälter (Container), einschließlich solcher für Flüssigkeiten oder Gase, ihrer Beschaffenheit nach für eine oder mehrere Beförderungsarten besonders bestimmt und ausgestattetAusfuhrverbot
- 8701 21Sattelzugmaschinen — nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)Ausfuhrverbot
- 8701 22Sattelzugmaschinen — mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetriebenAusfuhrverbot
- 8701 23Sattelzugmaschinen — mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben Sattelzugmaschinen — nur mit Elektromotor angetriebenAusfuhrverbot
- 8701 24Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Gleisketten-Einachsschlepper)Ausfuhrverbot
- 8701 29Sattel-Straßenzugmaschinen, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung angetriebenAusfuhrverbot
- 8701 30Gleiskettenzugmaschinen (ausgenommen Einachsschlepper)Ausfuhrverbot
- 8701 95 90Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) mit einer Motorleistung von mehr als 130 kW (ausgenommen Einachsschlepper, Sattel- Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Ackerschlepper und Forstschlepper)Ausfuhrverbot
- 8703 10Fahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen auf Schnee; Spezialfahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche FahrzeugeAusfuhrverbot
- ex 8703 23Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 1 900 cm3 bis 3 000 cm3, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne Krankenwagen)Ausfuhrverbot
- ex 8703 24Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 3 000 cm3, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne Krankenwagen)Ausfuhrverbot
- ex 8703 32Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von mehr als 1 900 cm3 bis 2 500 cm3, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne Krankenwagen)Ausfuhrverbot
- ex 8703 33Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Dieselmotor, mit einem Hubraum von mehr als 2 500 cm3, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne Krankenwagen)Ausfuhrverbot
- ex 8703 40Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und Elektromotor angetrieben, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne aufladbare Hybridfahrzeuge)Ausfuhrverbot
- ex 8703 50Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Dieselmotor und Elektromotor angetrieben, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne aufladbare Hybridfahrzeuge)Ausfuhrverbot
- ex 8703 60Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehrAusfuhrverbot
- ex 8703 70Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Dieselmotor und Elektromotor angetrieben, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehrAusfuhrverbot
- ex 8703 80Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, nur mit Elektromotor angetrieben, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehrAusfuhrverbot
- 8703 90Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit anderen Motoren als Kolbenverbrennungsmotoren oder ElektromotorenAusfuhrverbot
- ex 8704Lastkraftwagen, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus, ausgenommen Fahrzeuge der KN-Codes 8704 21 91 und 8704 21 99, mit Motor mit einem Hubraum von 1 900 cm3 oder wenigerAusfuhrverbot
- 8705Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung gebaut (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)Ausfuhrverbot
- 8708 99Andere Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (ausgenommen Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95)Ausfuhrverbot
- 8709Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davonAusfuhrverbot
- 8716Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davonAusfuhrverbot
- 8903Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und KanusAusfuhrverbot
- 8904Schlepper und SchubschiffeAusfuhrverbot
- 8905Feuerschiffe, Feuerlöschschiffe, Schwimmbagger, Schwimmkrane und andere Wasserfahrzeuge, bei denen das Fahren im Vergleich zu ihrer Hauptfunktion von untergeordneter Bedeutung ist; Schwimmdocks, schwimmende oder tauchende Bohr- oder FörderplattformenAusfuhrverbot
- 9001 10Fasern, optisch sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern (ausg. aus einzeln umhüllten Fasern der Pos. 8544)Ausfuhrverbot
- 9002 11Objektive für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungsapparate oder VerkleinerungsapparateAusfuhrverbot
- 9002 19Objektive (ausg. für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate)Ausfuhrverbot
- 9005Ferngläser, Fernrohre, astronomische Fernrohre, optische Teleskope und Montierungen dafür; andere astronomische Instrumente und Montierungen dafür (ausg. Instrumente für Radioastronomie und andere, anderweit genannte Instrumente, Apparate und Geräte)Ausfuhrverbot
- 9007Filmkameras und Filmvorführapparate, auch mit eingebauten Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten (ausg. Geräte der Videotechnik)Ausfuhrverbot
- 9010Apparate und Ausrüstungen für fotografische oder kinematografische Laboratorien, in Kapitel 90 anderweit nicht genannt; Negativbetrachter; LichtbildwändeAusfuhrverbot
- 9013Laser, ausgenommen Laserdioden; andere in Kapitel 90 anderweit weder genannte noch inbegriffene optische Instrumente, Apparate und GeräteAusfuhrverbot
- 9014Kompasse, einschließlich Navigationskompasse; andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte (ausg. Funknavigationsgeräte); Teile davonAusfuhrverbot
- 9015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; EntfernungsmesserAusfuhrverbot
- 9016Waagen mit ≥ 50 mg Empfindlichkeit, auch mit GewichtenAusfuhrverbot
- 9017Zeicheninstrumente, Anreißinstrumente oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), anderweit in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffenAusfuhrverbot
- 9024Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen); Teile davonAusfuhrverbot
- 9025Dichtemesser (Aräometer, Senkwaagen) und ähnl. schwimmende Instrumente, Thermometer, Pyrometer, Barometer, Hygrometer und Psychrometer, auch mit Registriervorrichtung, auch miteinander kombiniertAusfuhrverbot
- 9026Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen (z. B. Durchflussmesser, Flüssigkeitsstand- oder Gasstandanzeiger, Manometer, Wärmemengenzähler), ausgenommen Instrumente, Apparate und Geräte der Position 9014, 9015, 9028 oder 9032Ausfuhrverbot
- 9027Instrumente, Apparate und Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen (z. B. Polarimeter, Refraktometer, Spektrometer und Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch); Instrumente, Apparate und Geräte zum Bestimmen der Viskosität, Porosität, Dilatation, Oberflächenspannung oder dergleichen oder für kalorimetrische, akustische oder fotometrische Messungen (einschließlich Belichtungsmesser); MikrotomeAusfuhrverbot
- 9028Gaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschl. Eichzähler dafürAusfuhrverbot
- 9029Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler (ausg. Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; StroboskopeAusfuhrverbot
- 9030Oszilloskope, Spektralanalysatoren und andere Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen elektrischer Größen (ausgenommen Zähler der Position 9028); Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von Alpha-, Beta-, Gamma-, Röntgenstrahlen, kosmischen oder anderen ionisierenden StrahlenAusfuhrverbot
- 9031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit nicht genannt; ProfilprojektorenAusfuhrverbot
- 9032Instrumente, Apparate und Geräte zum RegelnAusfuhrverbot
- 9033Teile und Zubehör (in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder Geräte des Kapitels 90Ausfuhrverbot
- 9401 10Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten ArtAusfuhrverbot
- 9401 20Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten ArtAusfuhrverbot
- 9403 30Holzmöbel von der in Büros verwendeten ArtAusfuhrverbot
- 9406Vorgefertigte GebäudeAusfuhrverbot
- 9606Knöpfe, Druckknöpfe; Knopfformen und andere Teile; Knopfrohlinge (ohne Manschettenverbindungen)Ausfuhrverbot
- 9608 91Schreibfedern und SchreibfederspitzenAusfuhrverbot
- 9612Bänder für Schreibmaschinen und ähnl. Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch in Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit SchachtelnAusfuhrverbot
- ex 98Komplette Industrieanlagen, ausg. Anlagen zur Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Pharmazeutika, Arzneimitteln und medizinischen GerätenAusfuhrverbot
Häufige Fragen
Was umfasst Anhang XVIII der Verordnung 765/2006?
Liste der Waren und Technologien, die zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus beitragen könnten (Art. 1bb). Ausfuhrverbot. Grundlage: Art. 1bb, Richtung: Ausfuhr nach Belarus.
Betrifft die Beschränkung die Ausfuhr oder die Einfuhr?
Waren aus Anhang XVIII unterliegen einer Maßnahme der Art: Ausfuhrverbot nach Belarus. Das bedeutet: Ausfuhr nach Belarus. Für einzelne Positionen können Abwicklungsfristen oder Ausnahmen gelten. Die Einzelheiten finden Sie beim jeweiligen KN-Code.
Gibt es für diese Waren Ausnahmen oder Abweichungen?
Die Verordnung 765/2006 sieht in der Regel zwei Mechanismen vor: Abwicklungsfristen für Verträge, die vor dem Verbotsdatum geschlossen wurden, und Genehmigungen der zuständigen nationalen Behörde für eng umrissene Zwecke. Umfang und Bedingungen hängen vom Code und vom Artikel ab, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex.
Wie prüfe ich einen konkreten KN-Code aus diesem Anhang?
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Informational page, not legal or customs advice. The binding source is the EU regulation. Check the exact scope and exemptions on the specific code page.