Anhang XXXVII • Art. 3k
Zusätzliche Industriegüter
Zusätzliche Waren, die einem Ausfuhrverbot nach Art. 3k unterliegen.
Richtung: Ausfuhr nach Russland. Anzahl der KN-Positionen: 42. Grundlage: Verordnung 833/2014, aktuelle konsolidierte Fassung in EUR-Lex.
Anhang XXXVII ist Teil der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates und führt nach KN-Code die Waren auf, die unter die Maßnahme nach Art. 3k fallen. Die Richtung der Beschränkung ist: Ausfuhr nach Russland, also Ausfuhrverbot nach Russland. Über die Codeliste unten gelangen Sie zum Status einer einzelnen Ware. Maßgeblich für den Umfang ist die aktuelle konsolidierte Fassung des Rechtsakts in EUR-Lex. Die Datenbank wird laufend überwacht und aktualisiert.
- 3403Zubereitete Schmiermittel (einschließlich Schneidöle, Zubereitungen zum Lösen von Schrauben oder Bolzen, zubereitete Rostschutz- oder Korrosionsschutzmittel und zubereitete Form- und Trennöle, auf der Grundlage von Schmierstoffen) und Zubereitungen von der zur Öl- oder Fettbehandlung von Spinnstoffen, Leder, Pelzfellen oder anderen Stoffen verwendeten Art, ausgenommen Zubereitungen mit einem Gehalt an Erdöl oder Öl aus bituminösen Mineralien als Grundbestandteil von 70 % oder mehrAusfuhrverbot
- 3811 90Antioxidantien, Antigums, Viskositätsverbesserer, Antikorrosivadditives und andere zubereitete Additives für Mineralöle (einschl. Kraftstoffe) oder für andere, zu denselben Zwecken wie Mineralöle verwendete Flüssigkeiten (ausg. zubereitete Antiklopfmittel sowie Additives für Schmieröle)Ausfuhrverbot
- 3815 12Katalysatoren, auf Trägern fixiert, mit Edelmetall oder einer Edelmetallverbindung als aktiver Substanz, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 7219 21Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils), mit einer Dicke von > 10 mmAusfuhrverbot
- 7225 40Flacherzeugnisse aus legiertem, anderem als nichtrostendem Stahl, mit einer Breite von >= 600 mm, nur warmgewalzt, nicht in Rollen (Coils) (ausg. aus Silicium-Elektrostahl)Ausfuhrverbot
- 7304 29Futterrohre und Steigrohre (casing, tubing), nahtlos, aus Eisen oder Stahl, von der für das Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (ausg. aus Gusseisen)Ausfuhrverbot
- 7308 90Konstruktionen und Konstruktionsteile, aus Eisen oder Stahl, a.n.g. (ausg. Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen sowie Gerüst-, Schalungs- oder Stützmaterial)Ausfuhrverbot
- 7311 00Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte GaseAusfuhrverbot
- 8409 99Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren) bestimmt, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 8412 21Wasserkraftmaschinen und Hydromotoren, linear arbeitend (Arbeitszylinder), hydraulischeAusfuhrverbot
- 8413 50Verdrängerpumpen (Flüssigkeitspumpen), oszillierend, kraftbetrieben, a.n.g.Ausfuhrverbot
- 8419 50WärmeaustauscherAusfuhrverbot
- 8419 89Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge, z. B. Heizen, Kochen, Rösten, Sterilisieren, Pasteurisieren, Dämpfen, Verdampfen, Kondensieren oder Kühlen (ausg. Haushaltsgeräte sowie Öfen und andere Apparate der Position 8514 )Ausfuhrverbot
- 8419 90Teile von Apparaten, Vorrichtungen oder Laborausstattungen, auch elektrisch beheizt, zum Behandeln von Stoffen durch auf einer Temperaturänderung beruhende Vorgänge sowie von nichtelektrischen Durchlauferhitzern und HeißwasserspeichernAusfuhrverbot
- 8421 23Öl- und Kraftstofffilter für KolbenverbrennungsmotorenAusfuhrverbot
- 8421 31Luftansaugfilter für KolbenverbrennungsmotorenAusfuhrverbot
- 8425 11Flaschenzüge mit ElektromotorAusfuhrverbot
- 8428 39Stetigförderer für Waren (ausg. ihrer Beschaffenheit nach für Arbeiten unter Tage bestimmt, Stetigförderer mit Kübeln, Bändern oder Gurten sowie pneumatische Stetigförderer)Ausfuhrverbot
- 8429 59Bagger, Schürflader und andere Schaufellader, selbstfahrend (ausg. Bagger mit um 360 drehbarem Oberwagen sowie Frontschaufellader)Ausfuhrverbot
- 8431 39Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Position 8428 bestimmt (ausg. Teile von Personenaufzügen, Lastenaufzügen und Rolltreppen), a.n.g.Ausfuhrverbot
- 8456 30ElektroerosionswerkzeugmaschinenAusfuhrverbot
- 8460Werkzeugmaschinen zum Entgraten, Schärfen, Schleifen, Honen, Läppen, Polieren oder zu anderem Fertigbearbeiten von Metallen oder Cermets mithilfe von Schleifscheiben, Schleifstoffen oder Poliermitteln, ausgenommen Verzahnmaschinen und Zahnfertigbearbeitungsmaschinen der Position 8461Ausfuhrverbot
- 8466 20WerkstückhalterAusfuhrverbot
- 8467 29Werkzeuge, von Hand zu führen, mit eingebautem Elektromotor (ausg. Handsägen und Handbohrmaschinen)Ausfuhrverbot
- 8471 30tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschinen mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehendAusfuhrverbot
- 8471 70Speichereinheiten für automatische DatenverarbeitungsmaschinenAusfuhrverbot
- 8474 39Maschinen und Apparate zum Mischen oder Kneten von festen (auch pulver- oder breiförmigen) mineralischen Stoffen (ausg. Beton- und Mörtelmischmaschinen, Maschinen zum Mischen mineralischer Stoffe mit Bitumen sowie Kalander)Ausfuhrverbot
- 8479 82Maschinen, Apparate und Geräte zum Mischen, Kneten, Zerkleinern, Mahlen, Sieben, Sichten, Homogenisieren, Emulgieren oder RührenAusfuhrverbot
- 8481 20Ventile für die ölhydraulische oder pneumatische EnergieübertragungAusfuhrverbot
- 8482 99Teile von Wälzlagern, ausg. deren WälzkörperAusfuhrverbot
- 8483 50Schwungräder sowie Riemen- und Seilscheiben (einschließlich Seilrollenblöcke für Flaschenzüge)Ausfuhrverbot
- 8502 20Stromerzeugungsaggregate, angetrieben durch Kolbenverbrennungsmotor mit FremdzündungAusfuhrverbot
- 8507 10Blei-Akkumulatoren von der zum Starten von Kolbenverbrennungsmotoren verwendeten Art (Starterbatterien)Ausfuhrverbot
- 8511 10Zündkerzen für Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder SelbstzündungAusfuhrverbot
- 8515 19Maschinen, Apparate und Geräte zum elektrischen Hart- oder Weichlöten (ausg. Lötkolben und Lötpistolen)Ausfuhrverbot
- 8543 30Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder ElektrophoreseAusfuhrverbot
- 8701 21Sattelzugmaschinen — nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)Ausfuhrverbot
- 8705 10Kranwagen (Autokrane)Ausfuhrverbot
- 8708 99Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (Zugmaschinen, Kraftfahrzeuge zur Beförderung von zehn oder mehr Personen, Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt sind, Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung und Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken), a.n.g.Ausfuhrverbot
- 8716 39Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern, nicht dazu bestimmt, auf Schienen zu fahren (ausg. Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung sowie Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau)Ausfuhrverbot
- 8716 90Teile von Anhängern, einschl. Sattelanhängern, und anderen nicht selbstfahrenden FahrzeugenAusfuhrverbot
- 9024Maschinen, Apparate und Geräte zum Prüfen der Härte, Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Elastizität oder anderer mechanischer Eigenschaften von Materialien (z. B. von Metallen, Holz, Spinnstoffen, Papier oder Kunststoffen)Ausfuhrverbot
Häufige Fragen
Was umfasst Anhang XXXVII der Verordnung 833/2014?
Zusätzliche Waren, die einem Ausfuhrverbot nach Art. 3k unterliegen. Grundlage: Art. 3k, Richtung: Ausfuhr nach Russland.
Betrifft die Beschränkung die Ausfuhr oder die Einfuhr?
Waren aus Anhang XXXVII unterliegen einer Maßnahme der Art: Ausfuhrverbot nach Russland. Das bedeutet: Ausfuhr nach Russland. Für einzelne Positionen können Abwicklungsfristen oder Ausnahmen gelten. Die Einzelheiten finden Sie beim jeweiligen KN-Code.
Gibt es für diese Waren Ausnahmen oder Abweichungen?
Die Verordnung 833/2014 sieht in der Regel zwei Mechanismen vor: Abwicklungsfristen für Verträge, die vor dem Verbotsdatum geschlossen wurden, und Genehmigungen der zuständigen nationalen Behörde für eng umrissene Zwecke. Umfang und Bedingungen hängen vom Code und vom Artikel ab, maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex.
Wie prüfe ich einen konkreten KN-Code aus diesem Anhang?
Klicken Sie auf einen Code in der Liste unten oder geben Sie ihn in die Suche ein. Sie sehen den Sanktionsstatus, Sanktionsregime, Anhang und Artikel, etwaige Ausnahmen, das Datum der Quellenfassung und einen Link zu EUR-Lex und können einen PDF-Bericht herunterladen.
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