Paket 16
Das 16. EU-Sanktionspaket und KN-Codes
Das 16. EU-Sanktionspaket, angenommen am 24. Februar 2025 und anwendbar ab dem 25. Februar 2025, hat Anhang XXIII um 88 KN-Positionen ergänzt. Den Kern bildet Halbleiterelektronik: Dioden, Transistoren, Thyristoren, integrierte Schaltungen und Prozessoren (8541, 8542), gedruckte Schaltungen (8534), Maschinen zur Herstellung von Wafern und Halbleiterbauelementen (8486), dazu Messgeräte (9027, 9030) und für die Elektronik dotierte chemische Elemente (3818).
Was sich ändert, je Sanktionsregime
| Sanktionsregime | Verordnung | Umfang der Änderung | Codes |
|---|---|---|---|
| Russland | 2025/395 | Anhang XXIII (Art. 3k, Ausfuhrverbot): 88 Positionen, Elektronik und Messgeräte | 88 |
Vor dem Paket geschlossene Verträge
Vor dem 25. Februar 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 26. Mai 2025 erfüllt werden, für eine Kategorie von Positionen läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026.
Vom Paket erfasste KN-Codes
| KN-Code | Ware | Russland |
|---|---|---|
| 2610 00 | Chromerze und ihre Konzentrate | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2819 10 | Chromtrioxid | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2819 90 | Andere Chromoxide und -hydroxide | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 2829 90 | Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und Periodate | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 3818 00 | Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiert | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 4706 10 | Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: aus Baumwoll-Linters | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 21 | Chrom: in Rohform; Pulver | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 22 | Chrom: Abfälle und Schrott | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 29 | Chrom: andere | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 41 | Rhenium in Rohform und Rhenium-Abfälle, -Schrott und -Pulver | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8112 49 | Waren aus Rhenium, andere als in Rohform, Abfälle, Schrott und Pulver | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8205 59 80 | Handwerkzeuge, einschließlich Glasschneidediamanten (ausgenommen Haushaltswerkzeuge), und Werkzeuge für Maurer, Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8456 11 | Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, durch Laserstrahl | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8457 10 | Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen Kirgisische Republik | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8458 11 | Horizontal-Drehmaschinen einschließlich Drehzentren zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8458 91 | Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausgenommen Horizontal-Drehmaschinen) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8459 61 | Fräsmaschinen für Metalle, numerisch gesteuert (ausgenommen Drehmaschinen und Drehzentren der Position 8458 , Bügelfräsmaschinen, Bohrmaschinen, Ausbohrmaschinen und Kniefräsmaschinen) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8466 10 | Werkzeughalter, für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art und für Werkzeugmaschinen; selbstöffnende Gewindeschneidköpfe | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8466 93 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt, a.n.g. | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8471 50 | Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49 ), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthalten | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8471 70 98 | Andere Speichereinheiten | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8471 80 | Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8482 10 | Kugellager | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8482 20 | Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und Kegelrollen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8482 30 | Tonnenlager (Pendelrollenlager) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8482 50 | Andere Zylinderrollenlager, einschließlich Zusammenstellungen aus Käfig und Zylinderrollen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8485 20 | Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8485 30 | Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8485 90 | Teile von Maschinen für die additive Fertigung | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8486 10 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8486 20 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten Schaltungen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8486 40 | In Anmerkung 11 Buchstabe c zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und Geräte | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8501 32 | Gleichstrommotoren und Gleichstromgeneratoren, ausgenommen Photovoltaik-Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW (ausgenommen fotovoltaische Generatoren) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8504 31 | Transformatoren mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger (ausgenommen Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8504 40 | Stromrichter, elektrische, statische | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8505 11 | Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; aus Metall | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8517 62 | Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) Kirgisische Republik | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8517 69 | Andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen Netzwerk | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8517 79 | Teile von Fernsprechapparaten, von Telefonen für zellulare Netzwerke oder anderen drahtlosen Netzwerken sowie von anderen Sende- oder Empfangsgeräten für Töne, Bilder oder andere Daten (ohne Antennen und Antennenreflektoren aller Art und andere Teile, die erkennbar mit solchen verwendet werden) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8525 89 | Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und Videokameraaufnahmegeräte | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8526 91 | Funknavigationsgeräte | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8529 10 | Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werden | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8529 90 | Andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmt | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8532 21 | Andere Festkondensatoren: Tantalkondensatoren | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8532 22 | Aluminium-Elektrolytkondensatoren (ausgenommen Leistungskondensatoren) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8532 24 | Mehrschichtige Keramikkondensatoren | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8533 21 | Festwiderstände für eine Leistung von <= 20 W (ausgenommen Heizwiderstände und Kohleschichtfestwiderstände) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8533 40 | Elektrische Stellwiderstände, einschließlich Rheostate und Potenziometer (ohne Draht-Stellwiderstände und Heizwiderstände) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8534 00 | Gedruckte Schaltungen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8536 41 | Relais für eine Spannung von 60 V oder weniger | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8536 49 | Relais für eine Spannung von mehr als 60 V bis 1 000 V | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8536 50 | Andere Schalter | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8536 69 | Stecker und Steckdosen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8536 90 | Andere Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische Kabel | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8537 10 | Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 , für eine Spannung von 1 000 V oder weniger. | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8541 10 | Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8541 21 | Transistoren, andere als Fototransistoren, mit einer Verlustleistung von weniger als 1 W | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8541 29 | Andere Transistoren, andere als Fototransistoren | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8541 30 | Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8541 49 | Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (ausg. fotovoltaische Generatoren und Fotoelemente) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8541 51 | Andere Halbleiterbauelemente: halbleiterbasierte Transducer | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8541 59 | Andere Halbleiterbauelemente | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8541 60 | Gefasste oder montierte piezoelektrische Kristalle | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8541 90 | Halbleiterbauelemente: Teile | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8542 31 | Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen Schaltungen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 8542 32 | Speicher | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8542 33 | Verstärker | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8542 39 | Andere elektronische integrierte Schaltungen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8542 90 | Elektronische integrierte Schaltungen Teile | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8543 20 | Signalgeneratoren | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8543 70 02 | Mikrowellenverstärker | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8543 70 04 | Digitale Flugdatenschreiber | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 8543 70 30 | Antennenverstärker | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 8548 00 | Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, anderweit in Kapitel 85 weder genannt noch inbegriffen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8807 30 | Andere Teile von Flugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten Luftfahrzeugen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| ex 9006 30 | Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmt | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9006 91 | Teile und Zubehör für Fotoapparate | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9013 10 | Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVI | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9013 80 | Andere optische Instrumente, Apparate und Geräte | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9014 20 | Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft– oder Raumfahrt (andere als Kompasse) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9014 80 | Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9025 19 | Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniert | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9027 50 | Andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwenden | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9030 20 | Oszilloskope und Oszillografen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9030 32 | Multimeter mit Registriervorrichtung | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9030 39 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Stromspannung, Stromstärke, Widerstand oder elektrischer Leistung, mit Registriervorrichtung | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9030 82 | Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder Halbleiterbauelementen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 9032 10 | Thermostate | Verbot, ohne Übergangsfrist |
Was nicht in diesem Paket steht
Wir haben dies am Text des Amtsblatts geprüft, nicht an Pressekommentaren. Die folgenden Punkte kursierten in Zusammenfassungen des Pakets, stehen aber nicht im Rechtsakt.
- Es handelt sich um ein Ausfuhrverbot nach Russland, nicht um ein allgemeines Handelsverbot für Elektronik. Derselbe Code kann auch bei der Einfuhr erfasst sein, aber auf einer anderen Grundlage.
- Ein großer Teil dieser Codes kam später auf die Liste der gemeinsamen vorrangigen Güter (Anhang XL), wodurch die Bewertung des Umleitungsrisikos nach Art. 12gb hinzukam.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das 16. EU-Sanktionspaket?
Das Paket wurde am 2025-02-24 angenommen und gilt ab dem 2025-02-25, also ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Vor dem 25. Februar 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 26. Mai 2025 erfüllt werden, für eine Kategorie von Positionen läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026.
Welche KN-Codes wurden hinzugefügt?
Das Paket betrifft 88 KN-Positionen. Die vollständige Liste mit Rechtsgrundlage steht in der Tabelle auf dieser Seite, den Status eines einzelnen Codes, einschließlich Ausnahmen des jeweiligen Artikels, prüfen Sie auf seiner Seite in unserer Datenbank.
Kann ich vor dem Paket geschlossene Verträge noch erfüllen?
Vor dem 25. Februar 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 26. Mai 2025 erfüllt werden, für eine Kategorie von Positionen läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026. Die Übergangsfrist betrifft die Erfüllung des Vertrags, nicht dessen Abschluss nach dem Stichtag. Umfang und Bedingungen bestätigen Sie im Text des Artikels in EUR-Lex.
Hat das Paket Ausfuhrverbote geändert?
Auf der Ebene der KN-Codes nicht. Die Änderungen auf der Ausfuhrseite betreffen Dual-Use-Kontrollpositionen, die über technische Parameter und nicht über einen KN-Code definiert sind. Deshalb finden Sie sie nicht in der Code-Datenbank, und die Dual-Use-Einstufung wird anhand der Kontrollliste der Verordnung 2021/821 bestätigt.
Informational content based on the acts cited above. It is not legal or customs advice. The declarant is responsible for the customs declaration, and the binding source is the regulation text on EUR-Lex. Alle Pakete →