Restrikt

Paket 16

Das 16. EU-Sanktionspaket und KN-Codes

Das 16. EU-Sanktionspaket, angenommen am 24. Februar 2025 und anwendbar ab dem 25. Februar 2025, hat Anhang XXIII um 88 KN-Positionen ergänzt. Den Kern bildet Halbleiterelektronik: Dioden, Transistoren, Thyristoren, integrierte Schaltungen und Prozessoren (8541, 8542), gedruckte Schaltungen (8534), Maschinen zur Herstellung von Wafern und Halbleiterbauelementen (8486), dazu Messgeräte (9027, 9030) und für die Elektronik dotierte chemische Elemente (3818).

Angenommen: Anwendbar ab: KN-Positionen: 88

Was sich ändert, je Sanktionsregime

SanktionsregimeVerordnungUmfang der ÄnderungCodes
Russland2025/395Anhang XXIII (Art. 3k, Ausfuhrverbot): 88 Positionen, Elektronik und Messgeräte88

Vor dem Paket geschlossene Verträge

Vor dem 25. Februar 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 26. Mai 2025 erfüllt werden, für eine Kategorie von Positionen läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026.

Vom Paket erfasste KN-Codes

KN-CodeWareRussland
2610 00Chromerze und ihre KonzentrateVerbot, ohne Übergangsfrist
2819 10ChromtrioxidVerbot, ohne Übergangsfrist
2819 90Andere Chromoxide und -hydroxideVerbot, ohne Übergangsfrist
2829 90Perchlorate; Bromate und Perbromate; Iodate und PeriodateVerbot, ohne Übergangsfrist
3818 00Chemische Elemente, zur Verwendung in der Elektronik dotiert, in Scheiben, Plättchen oder ähnlichen Formen; chemische Verbindungen, zur Verwendung in der Elektronik dotiertVerbot, ohne Übergangsfrist
4706 10Halbstoffe aus der Aufbereitung von Abfällen und Ausschuss von Papier oder Pappe oder aus anderen cellulosehaltigen Faserstoffen: aus Baumwoll-LintersVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 21Chrom: in Rohform; PulverVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 22Chrom: Abfälle und SchrottVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 29Chrom: andereVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 41Rhenium in Rohform und Rhenium-Abfälle, -Schrott und -PulverVerbot, ohne Übergangsfrist
8112 49Waren aus Rhenium, andere als in Rohform, Abfälle, Schrott und PulverVerbot, ohne Übergangsfrist
8205 59 80Handwerkzeuge, einschließlich Glasschneidediamanten (ausgenommen Haushaltswerkzeuge), und Werkzeuge für Maurer, Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und MalerVerbot, ohne Übergangsfrist
8456 11Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, durch LaserstrahlVerbot, ohne Übergangsfrist
8457 10Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen Kirgisische RepublikVerbot, ohne Übergangsfrist
8458 11Horizontal-Drehmaschinen einschließlich Drehzentren zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuertVerbot, ohne Übergangsfrist
8458 91Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausgenommen Horizontal-Drehmaschinen)Verbot, ohne Übergangsfrist
8459 61Fräsmaschinen für Metalle, numerisch gesteuert (ausgenommen Drehmaschinen und Drehzentren der Position 8458 , Bügelfräsmaschinen, Bohrmaschinen, Ausbohrmaschinen und Kniefräsmaschinen)Verbot, ohne Übergangsfrist
8466 10Werkzeughalter, für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art und für Werkzeugmaschinen; selbstöffnende GewindeschneidköpfeVerbot, ohne Übergangsfrist
8466 93Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt, a.n.g.Verbot, ohne Übergangsfrist
8471 50Verarbeitungseinheiten (ausgenommen solche der Unterposition 8471 41 oder 8471 49 ), auch wenn sie eine oder zwei der Einheitenarten Speichereinheiten, Eingabeeinheiten, Ausgabeeinheiten in einem gemeinsamen Gehäuse enthaltenVerbot, ohne Übergangsfrist
8471 70 98Andere SpeichereinheitenVerbot, ohne Übergangsfrist
8471 80Einheiten für automatische Datenverarbeitungsmaschinen (ausg. Verarbeitungseinheiten, Eingabe- oder Ausgabeeinheiten sowie Speichereinheiten)Verbot, ohne Übergangsfrist
8482 10KugellagerVerbot, ohne Übergangsfrist
8482 20Kegelrollenlager, einschließlich der Zusammenstellungen aus Kegeln und KegelrollenVerbot, ohne Übergangsfrist
8482 30Tonnenlager (Pendelrollenlager)Verbot, ohne Übergangsfrist
8482 50Andere Zylinderrollenlager, einschließlich Zusammenstellungen aus Käfig und ZylinderrollenVerbot, ohne Übergangsfrist
8485 20Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder KautschukablagerungVerbot, ohne Übergangsfrist
8485 30Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder GlasablagerungVerbot, ohne Übergangsfrist
8485 90Teile von Maschinen für die additive FertigungVerbot, ohne Übergangsfrist
8486 10Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbarren (boules) oder Halbleiterscheiben (wafers)Verbot, ohne Übergangsfrist
8486 20Maschinen, Apparate und Geräte zum Herstellen von Halbleiterbauelementen oder elektronischen integrierten SchaltungenVerbot, ohne Übergangsfrist
8486 40In Anmerkung 11 Buchstabe c zu diesem Kapitel genannte Maschinen, Apparate und GeräteVerbot, ohne Übergangsfrist
8501 32Gleichstrommotoren und Gleichstromgeneratoren, ausgenommen Photovoltaik-Generatoren, mit einer Leistung von mehr als 750 W bis 75 kW (ausgenommen fotovoltaische Generatoren)Verbot, ohne Übergangsfrist
8504 31Transformatoren mit einer Leistung von 1 kVA oder weniger (ausgenommen Transformatoren mit Flüssigkeitsisolation)Verbot, ohne Übergangsfrist
8504 40Stromrichter, elektrische, statischeVerbot, ohne Übergangsfrist
8505 11Dauermagnete und Waren, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden; aus MetallVerbot, ohne Übergangsfrist
8517 62Geräte zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten, einschließlich Geräte für die Vermittlung (switching) und Wegewahl (routing) Kirgisische RepublikVerbot, ohne Übergangsfrist
8517 69Andere Sende- oder Empfangsgeräte für Töne, Bilder oder andere Daten, einschließlich Apparate für die Kommunikation in einem drahtgebundenen oder drahtlosen NetzwerkVerbot, ohne Übergangsfrist
8517 79Teile von Fernsprechapparaten, von Telefonen für zellulare Netzwerke oder anderen drahtlosen Netzwerken sowie von anderen Sende- oder Empfangsgeräten für Töne, Bilder oder andere Daten (ohne Antennen und Antennenreflektoren aller Art und andere Teile, die erkennbar mit solchen verwendet werden)Verbot, ohne Übergangsfrist
8525 89Andere Fernsehkameras, digitale Fotoapparate und VideokameraaufnahmegeräteVerbot, ohne Übergangsfrist
8526 91FunknavigationsgeräteVerbot, ohne Übergangsfrist
8529 10Antennen und Antennenreflektoren aller Art; Teile, die erkennbar mit diesen Waren verwendet werdenVerbot, ohne Übergangsfrist
8529 90Andere Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8524 bis 8528 bestimmtVerbot, ohne Übergangsfrist
8532 21Andere Festkondensatoren: TantalkondensatorenVerbot, ohne Übergangsfrist
8532 22Aluminium-Elektrolytkondensatoren (ausgenommen Leistungskondensatoren)Verbot, ohne Übergangsfrist
8532 24Mehrschichtige KeramikkondensatorenVerbot, ohne Übergangsfrist
8533 21Festwiderstände für eine Leistung von <= 20 W (ausgenommen Heizwiderstände und Kohleschichtfestwiderstände)Verbot, ohne Übergangsfrist
8533 40Elektrische Stellwiderstände, einschließlich Rheostate und Potenziometer (ohne Draht-Stellwiderstände und Heizwiderstände)Verbot, ohne Übergangsfrist
8534 00Gedruckte SchaltungenVerbot, ohne Übergangsfrist
8536 41Relais für eine Spannung von 60 V oder wenigerVerbot, ohne Übergangsfrist
8536 49Relais für eine Spannung von mehr als 60 V bis 1 000 VVerbot, ohne Übergangsfrist
8536 50Andere SchalterVerbot, ohne Übergangsfrist
8536 69Stecker und SteckdosenVerbot, ohne Übergangsfrist
8536 90Andere Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Relais, Sicherungen, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen, Lampenfassungen und andere Verbindungselemente, Verbindungskästen), für eine Spannung von 1 000 V oder weniger; Verbinder für optische Fasern, Bündel aus optischen Fasern oder optische KabelVerbot, ohne Übergangsfrist
8537 10Tafeln, Felder, Konsolen, Pulte, Schränke und andere Träger, mit mehreren Geräten der Position 8535 oder 8536 ausgerüstet, zum elektrischen Schalten oder Steuern oder für die Stromverteilung, einschließlich solcher mit eingebauten Instrumenten oder Geräten des Kapitels 90, sowie numerische Steuerungen, ausgenommen Vermittlungseinrichtungen der Position 8517 , für eine Spannung von 1 000 V oder weniger.Verbot, ohne Übergangsfrist
8541 10Dioden, andere als Fotodioden und Leuchtdioden (LED)Verbot, ohne Übergangsfrist
8541 21Transistoren, andere als Fototransistoren, mit einer Verlustleistung von weniger als 1 WVerbot, ohne Übergangsfrist
8541 29Andere Transistoren, andere als FototransistorenVerbot, ohne Übergangsfrist
8541 30Thyristoren, Diacs und Triacs (ausg. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente)Verbot, ohne Übergangsfrist
8541 49Lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (ausg. fotovoltaische Generatoren und Fotoelemente)Verbot, ohne Übergangsfrist
8541 51Andere Halbleiterbauelemente: halbleiterbasierte TransducerVerbot, ohne Übergangsfrist
8541 59Andere HalbleiterbauelementeVerbot, ohne Übergangsfrist
8541 60Gefasste oder montierte piezoelektrische KristalleVerbot, ohne Übergangsfrist
8541 90Halbleiterbauelemente: TeileVerbot, ohne Übergangsfrist
8542 31Prozessoren und Steuer- und Kontrollschaltungen, auch in Verbindung mit Speichern, Wandlern, logischen Schaltungen, Verstärkern, Uhren und Taktgeberschaltungen oder anderen SchaltungenVerbot, ohne Übergangsfrist
ex 8542 32SpeicherVerbot, ohne Übergangsfrist
8542 33VerstärkerVerbot, ohne Übergangsfrist
8542 39Andere elektronische integrierte SchaltungenVerbot, ohne Übergangsfrist
8542 90Elektronische integrierte Schaltungen TeileVerbot, ohne Übergangsfrist
8543 20SignalgeneratorenVerbot, ohne Übergangsfrist
8543 70 02MikrowellenverstärkerVerbot, ohne Übergangsfrist
8543 70 04Digitale FlugdatenschreiberVerbot, ohne Übergangsfrist
ex 8543 70 30AntennenverstärkerVerbot, ohne Übergangsfrist
ex 8548 00Elektrische Teile von Maschinen, Apparaten und Geräten, anderweit in Kapitel 85 weder genannt noch inbegriffenVerbot, ohne Übergangsfrist
8807 30Andere Teile von Flugzeugen, Hubschraubern oder unbemannten LuftfahrzeugenVerbot, ohne Übergangsfrist
ex 9006 30Fotoapparate, ihrer Beschaffenheit nach besonders für Unterwasser- oder Luftbildaufnahmen, für die medizinische Untersuchung innerer Organe oder für gerichtsmedizinische oder kriminalistische Laboratorien bestimmtVerbot, ohne Übergangsfrist
9006 91Teile und Zubehör für FotoapparateVerbot, ohne Übergangsfrist
9013 10Zielfernrohre für Waffen; Periskope; Fernrohre für Maschinen, Apparate, Geräte oder Instrumente dieses Kapitels oder des Abschnitts XVIVerbot, ohne Übergangsfrist
9013 80Andere optische Instrumente, Apparate und GeräteVerbot, ohne Übergangsfrist
9014 20Navigationsinstrumente, -apparate und -geräte für die Luft– oder Raumfahrt (andere als Kompasse)Verbot, ohne Übergangsfrist
9014 80Andere Navigationsinstrumente, -apparate und -geräteVerbot, ohne Übergangsfrist
9025 19Andere Thermometer und Pyrometer, nicht mit anderen Instrumenten kombiniertVerbot, ohne Übergangsfrist
9027 50Andere Instrumente, Apparate und Geräte, die optische Strahlen (UV-Strahlen, sichtbares Licht, Infrarotstrahlen) verwendenVerbot, ohne Übergangsfrist
9030 20Oszilloskope und OszillografenVerbot, ohne Übergangsfrist
9030 32Multimeter mit RegistriervorrichtungVerbot, ohne Übergangsfrist
9030 39Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Stromspannung, Stromstärke, Widerstand oder elektrischer Leistung, mit RegistriervorrichtungVerbot, ohne Übergangsfrist
9030 82Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen von Halbleiterscheiben (wafers) oder HalbleiterbauelementenVerbot, ohne Übergangsfrist
9032 10ThermostateVerbot, ohne Übergangsfrist

Was nicht in diesem Paket steht

Wir haben dies am Text des Amtsblatts geprüft, nicht an Pressekommentaren. Die folgenden Punkte kursierten in Zusammenfassungen des Pakets, stehen aber nicht im Rechtsakt.

  • Es handelt sich um ein Ausfuhrverbot nach Russland, nicht um ein allgemeines Handelsverbot für Elektronik. Derselbe Code kann auch bei der Einfuhr erfasst sein, aber auf einer anderen Grundlage.
  • Ein großer Teil dieser Codes kam später auf die Liste der gemeinsamen vorrangigen Güter (Anhang XL), wodurch die Bewertung des Umleitungsrisikos nach Art. 12gb hinzukam.

Häufige Fragen

  • Ab wann gilt das 16. EU-Sanktionspaket?

    Das Paket wurde am 2025-02-24 angenommen und gilt ab dem 2025-02-25, also ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Vor dem 25. Februar 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 26. Mai 2025 erfüllt werden, für eine Kategorie von Positionen läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026.

  • Welche KN-Codes wurden hinzugefügt?

    Das Paket betrifft 88 KN-Positionen. Die vollständige Liste mit Rechtsgrundlage steht in der Tabelle auf dieser Seite, den Status eines einzelnen Codes, einschließlich Ausnahmen des jeweiligen Artikels, prüfen Sie auf seiner Seite in unserer Datenbank.

  • Kann ich vor dem Paket geschlossene Verträge noch erfüllen?

    Vor dem 25. Februar 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 26. Mai 2025 erfüllt werden, für eine Kategorie von Positionen läuft die Frist bis zum 31. Dezember 2026. Die Übergangsfrist betrifft die Erfüllung des Vertrags, nicht dessen Abschluss nach dem Stichtag. Umfang und Bedingungen bestätigen Sie im Text des Artikels in EUR-Lex.

  • Hat das Paket Ausfuhrverbote geändert?

    Auf der Ebene der KN-Codes nicht. Die Änderungen auf der Ausfuhrseite betreffen Dual-Use-Kontrollpositionen, die über technische Parameter und nicht über einen KN-Code definiert sind. Deshalb finden Sie sie nicht in der Code-Datenbank, und die Dual-Use-Einstufung wird anhand der Kontrollliste der Verordnung 2021/821 bestätigt.

Informational content based on the acts cited above. It is not legal or customs advice. The declarant is responsible for the customs declaration, and the binding source is the regulation text on EUR-Lex. Alle Pakete →