Paket 18
Das 18. EU-Sanktionspaket und KN-Codes
Das 18. EU-Sanktionspaket, angenommen am 18. Juli 2025 und anwendbar ab dem 19. Juli 2025, hat Anhang VII um 13 KN-Positionen ergänzt: Werkzeugmaschinen zur Metallbearbeitung (8456, 8457, 8458, 8459, 8466), Handwerkzeuge sowie Maschinen für die additive Fertigung. Es ist dieselbe Warengruppe, die Art. 12g als Güter nennt, für die beim Verkauf in ein Drittland die „No Russia“-Klausel erforderlich ist.
Was sich ändert, je Sanktionsregime
| Sanktionsregime | Verordnung | Umfang der Änderung | Codes |
|---|---|---|---|
| Russland | 2025/1494 | Anhang VII (Art. 2a): 13 Positionen, Werkzeugmaschinen zur Metallbearbeitung und Werkzeuge | 13 |
Vor dem Paket geschlossene Verträge
Vor dem 20. Juli 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 30. September 2025 erfüllt werden. Die Frist ist abgelaufen.
Vom Paket erfasste KN-Codes
| KN-Code | Ware | Russland |
|---|---|---|
| 8205 59 80 | Handwerkzeuge, einschließlich Glasschneidediamanten (ausgenommen Haushaltswerkzeuge), und Werkzeuge für Maurer, Werkzeuge für Maurer, Former und Gießer, Zementarbeiter, Gipser und Maler | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8456 11 | Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art, durch Laserstrahl | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8456 30 | Elektroerosionswerkzeugmaschinen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8456 50 | Wasserstrahlschneidemaschinen | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8457 10 | Bearbeitungszentren zum Bearbeiten von Metallen Kirgisische Republik | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8458 11 | Horizontal-Drehmaschinen einschließlich Drehzentren zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8458 91 | Drehmaschinen (einschließlich Drehzentren) zur spanabhebenden Metallbearbeitung, numerisch gesteuert (ausgenommen Horizontal-Drehmaschinen) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8459 61 | Fräsmaschinen für Metalle, numerisch gesteuert (ausgenommen Drehmaschinen und Drehzentren der Position 8458 , Bügelfräsmaschinen, Bohrmaschinen, Ausbohrmaschinen und Kniefräsmaschinen) | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8466 10 | Werkzeughalter, für von Hand zu führende Werkzeuge aller Art und für Werkzeugmaschinen; selbstöffnende Gewindeschneidköpfe | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8466 93 | Teile und Zubehör, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Positionen 8456 bis 8461 bestimmt, a.n.g. | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8485 20 | Maschinen für die additive Fertigung durch Kunststoff- oder Kautschukablagerung | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8485 30 | Maschinen für die additive Fertigung durch Gips-, Zement-, Keramik- oder Glasablagerung | Verbot, ohne Übergangsfrist |
| 8485 90 | Teile von Maschinen für die additive Fertigung | Verbot, ohne Übergangsfrist |
Was nicht in diesem Paket steht
Wir haben dies am Text des Amtsblatts geprüft, nicht an Pressekommentaren. Die folgenden Punkte kursierten in Zusammenfassungen des Pakets, stehen aber nicht im Rechtsakt.
- Anhang VII ist nicht die Dual-Use-Liste aus der Verordnung 2021/821. Es ist eine eigene Liste in der Verordnung 833/2014, die teils auf Kontrollnummern und teils auf KN-Codes beruht.
- Mehrere dieser Codes (8457 10, 8458 11, 8458 91, 8459 61, 8466 93) sind zugleich gemeinsame vorrangige Güter aus Anhang XL, daher gilt für sie die Sorgfaltspflicht nach Art. 12gb.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das 18. EU-Sanktionspaket?
Das Paket wurde am 2025-07-18 angenommen und gilt ab dem 2025-07-19, also ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Vor dem 20. Juli 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 30. September 2025 erfüllt werden. Die Frist ist abgelaufen.
Welche KN-Codes wurden hinzugefügt?
Das Paket betrifft 13 KN-Positionen. Die vollständige Liste mit Rechtsgrundlage steht in der Tabelle auf dieser Seite, den Status eines einzelnen Codes, einschließlich Ausnahmen des jeweiligen Artikels, prüfen Sie auf seiner Seite in unserer Datenbank.
Kann ich vor dem Paket geschlossene Verträge noch erfüllen?
Vor dem 20. Juli 2025 geschlossene Verträge konnten bis zum 30. September 2025 erfüllt werden. Die Frist ist abgelaufen. Die Übergangsfrist betrifft die Erfüllung des Vertrags, nicht dessen Abschluss nach dem Stichtag. Umfang und Bedingungen bestätigen Sie im Text des Artikels in EUR-Lex.
Hat das Paket Ausfuhrverbote geändert?
Auf der Ebene der KN-Codes nicht. Die Änderungen auf der Ausfuhrseite betreffen Dual-Use-Kontrollpositionen, die über technische Parameter und nicht über einen KN-Code definiert sind. Deshalb finden Sie sie nicht in der Code-Datenbank, und die Dual-Use-Einstufung wird anhand der Kontrollliste der Verordnung 2021/821 bestätigt.
Informational content based on the acts cited above. It is not legal or customs advice. The declarant is responsible for the customs declaration, and the binding source is the regulation text on EUR-Lex. Alle Pakete →