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EU-Sanktionen

KN-Code 7108 und EU-Sanktionen

KN-Codes / Kapitel 71, Perlen, Edelsteine und Edelmetalle; Schmuck

Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver

Ja. Die Ware Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver (KN-Code 7108) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Iran, Russland, Belarus, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.

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  • IranAusfuhrverbot
    Anhang
    VII
    Artikel
    15(1)(a)
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2026-08-01
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 15(1)(a): Ausnahmen zu Art. 15(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates
  • IranEinfuhrverbot
    Anhang
    VII
    Artikel
    15(1)(b)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2026-08-01
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 15(1)(b): Ausnahmen zu Art. 15(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates
  • RusslandAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    ex 7108 00 00
    Anhang
    XVIII
    Artikel
    3h
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 7108 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 7108 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Gold (including gold plated with platinum), unwrought or in semi-manufactured forms, or in powder form
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • BelarusEinfuhrverbot
    Anhang
    XXI
    Artikel
    1rb(1)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 1rb(1): By way of derogation from paragraphs 1, 2 and 3, the competent authorities may authorise the transfer or import of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Belarus. Quoted from consolidated text 02006R0765-20260424. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24
    Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates
  • RusslandEinfuhrverbot
    Anhang
    XXVI
    Artikel
    3o(1)(2)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3o(1)(2): By way of derogation from paragraphs 1, 2 and 3, the competent authorities may authorise the transfer or import of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • NordkoreaEinfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    7108 00 00
    Anhang
    VIII
    Artikel
    10(1)(b)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • NordkoreaAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    7108 00 00
    Anhang
    VIII
    Artikel
    10(1)(a)
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • NordkoreaEinfuhrverbot
    Anhang
    IX
    Artikel
    11(b)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 11(b): Ausnahmen zu Art. 11(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • NordkoreaAusfuhrverbot
    Anhang
    IX
    Artikel
    11(a)
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 11(a): Ausnahmen zu Art. 11(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • Krim und SewastopolAusfuhrverbot
    Anhang
    II
    Artikel
    2b
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-02-25
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 2b: Ausnahmen zu Art. 2b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates
  • Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhrverbot
    Anhang
    II
    Artikel
    4
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-02-25
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 4: Ausnahmen zu Art. 4: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2022/263 des Rates
Iran (267/2012)Russland (833/2014)Belarus (765/2006)Nordkorea (2017/1509)Krim und Sewastopol (692/2014)Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (2022/263)Anhang VIIAnhang XVIIIAnhang XXIAnhang XXVIAnhang VIIIAnhang IXAnhang IIAnhang II

Benachrichtigungen über Änderungen der EU-Sanktionen

Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn EU-Sanktionen den folgenden Code betreffen: 7108. Ohne Konto, Abmeldung mit einem Klick.

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Häufige Fragen

Unterliegt der KN-Code 7108 den EU-Sanktionen?

Ja. Die Ware Gold (einschließlich platiniertes Gold), in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver (KN-Code 7108) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Iran, Russland, Belarus, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.

Was ist die Rechtsgrundlage und in welche Richtung gilt das Verbot?

Der KN-Code 7108 ist im Sanktionsregime Iran, Russland, Belarus, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (Anhang VII, Art. 15(1)(a)) aufgeführt. Art der Beschränkung: Ausfuhrverbot, Richtung: Ausfuhr in das sanktionierte Land. Datum der Quellenfassung: 2026-08-01. Den vollständigen Umfang bestätigen Sie in EUR-Lex.

Gibt es Ausnahmen oder Abweichungen?

Ausnahmen zu Art. 15(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor.

Wie dokumentiere ich die Sorgfaltspflicht?

Halten Sie KN-Code, Sanktionsregime, Anhang und Artikel sowie das Datum der Quellenfassung fest, auf die sich Ihre Entscheidung stützt. Auf dieser Seite können Sie einen PDF-Bericht als Nachweis der Prüfung herunterladen. Beachten Sie, dass sanktionierte Personen und Organisationen gesondert anhand der EU-Sanktionsliste geprüft werden.

Verwandte KN-Codes

7101 7102 710210 710231 710239 7103

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