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EU-Sanktionen

KN-Code 7112 und EU-Sanktionen

KN-Codes / Kapitel 71, Perlen, Edelsteine und Edelmetalle; Schmuck

Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art

Ja. Die Ware Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (KN-Code 7112) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Iran, Belarus, Russland, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.

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  • IranAusfuhrverbot
    Anhang
    VII
    Artikel
    15(1)(a)
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2026-08-01
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 15(1)(a): Ausnahmen zu Art. 15(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates
  • IranEinfuhrverbot
    Anhang
    VII
    Artikel
    15(1)(b)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2026-08-01
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 15(1)(b): Ausnahmen zu Art. 15(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates
  • BelarusEinfuhrverbot
    Anhang
    XXVII
    Artikel
    1ra
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Mögliche Ausnahme: Waste and scrap of precious metal or of metal clad with precious metal; other waste and scrap containing precious metal or precious-metal compounds, of a kind used principally for the recovery of precious metal (excluding waste and scrap melted down into unworked blocks, ingots, or similar forms)
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 1ra: Import ban on goods generating significant revenues for Belarus (Annex XXVII). The ban does not cover the execution of contracts concluded before cut-off dates, which differ per annex tranche. Of the entries added on 24 July 2026, the wind-down covers ONLY CN codes 3803, 7006, 7008, 7009, 7011, 7013, 7014, 7017, 7018, 7020, 8707 and 8708: contracts concluded before 24 July 2026 may be executed until 25 October 2026 (Art. 1ra(9f)). The remaining codes from that round (2603, 2604, 2607, 2616, 2817, 2819, 7001, 7002, 7003, 7004, 7015, 7016, 7901) have no wind-down. Separate exemptions cover, among others, travellers' personal use and humanitarian purposes. The scope and cut-off dates of the wind-down differ between Russia and Belarus and change with every round. Check the current Art. 1ra on EUR-Lex. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-23
    Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates
  • RusslandEinfuhrverbot
    Anhang
    XXI
    Artikel
    3i
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3i: Import ban on goods generating significant revenues for Russia (Annex XXI). Does not apply to execution of contracts concluded before cut-off dates (differing per annex part: A/B/C…). Exemptions may apply for travellers' personal use and humanitarian purposes. Contract cut-off dates differ by annex part — check current Art. 3i. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • NordkoreaAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    ex 7112
    Anhang
    IX
    Artikel
    11(a)
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 7112“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 7112. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 11(a): Ausnahmen zu Art. 11(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • NordkoreaEinfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    ex 7112
    Anhang
    IX
    Artikel
    11(b)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 7112“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 7112. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Abfälle und Schrott von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen; andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 11(b): Ausnahmen zu Art. 11(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • Krim und SewastopolAusfuhrverbot
    Anhang
    II
    Artikel
    2b
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-02-25
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 2b: Ausnahmen zu Art. 2b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates
  • Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhrverbot
    Anhang
    II
    Artikel
    4
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-02-25
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 4: Ausnahmen zu Art. 4: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2022/263 des Rates
  • BelarusEinfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    7112 91
    Anhang
    XXI
    Artikel
    1rb(1)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Mögliche Ausnahme: Waste and scrap of gold, including metal clad with gold but excluding sweepings containing other precious metals
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 1rb(1): By way of derogation from paragraphs 1, 2 and 3, the competent authorities may authorise the transfer or import of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Belarus. Quoted from consolidated text 02006R0765-20260424. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24
    Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates
  • RusslandEinfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    7112 91
    Anhang
    XXVI
    Artikel
    3o(1)(2)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3o(1)(2): By way of derogation from paragraphs 1, 2 and 3, the competent authorities may authorise the transfer or import of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
Iran (267/2012)Belarus (765/2006)Russland (833/2014)Nordkorea (2017/1509)Krim und Sewastopol (692/2014)Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (2022/263)Anhang VIIAnhang XXVIIAnhang XXIAnhang IXAnhang IIAnhang IIAnhang XXIAnhang XXVI
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Häufige Fragen

Unterliegt der KN-Code 7112 den EU-Sanktionen?

Ja. Die Ware Abfälle und Schrott, von Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen andere Abfälle und Schrott, Edelmetalle oder Edelmetallverbindungen enthaltend, von der hauptsächlich zur Wiedergewinnung von Edelmetallen verwendeten Art (KN-Code 7112) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Iran, Belarus, Russland, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.

Was ist die Rechtsgrundlage und in welche Richtung gilt das Verbot?

Der KN-Code 7112 ist im Sanktionsregime Iran, Belarus, Russland, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (Anhang VII, Art. 15(1)(a)) aufgeführt. Art der Beschränkung: Ausfuhrverbot, Richtung: Ausfuhr in das sanktionierte Land. Datum der Quellenfassung: 2026-08-01. Den vollständigen Umfang bestätigen Sie in EUR-Lex.

Gibt es Ausnahmen oder Abweichungen?

Waste and scrap of precious metal or of metal clad with precious metal; other waste and scrap containing precious metal or precious-metal compounds, of a kind used principally for the recovery of precious metal (excluding waste and scrap melted down into unworked blocks, ingots, or similar forms) Ausnahmen zu Art. 15(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor.

Wie dokumentiere ich die Sorgfaltspflicht?

Halten Sie KN-Code, Sanktionsregime, Anhang und Artikel sowie das Datum der Quellenfassung fest, auf die sich Ihre Entscheidung stützt. Auf dieser Seite können Sie einen PDF-Bericht als Nachweis der Prüfung herunterladen. Beachten Sie, dass sanktionierte Personen und Organisationen gesondert anhand der EU-Sanktionsliste geprüft werden.

Verwandte KN-Codes

7101 7102 710210 710231 710239 7103

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