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KN-Codes / Kapitel 87

KN-Kapitel 87 und EU-Sanktionen

Kraftwagen und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör

In Kapitel 87 der Kombinierten Nomenklatur (Kraftwagen und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör) unterliegen 42 KN-Codes EU-Beschränkungen: 36 gegenüber Russland und 35 gegenüber Belarus. Den Status einer einzelnen Ware bestimmen Sie auf der Seite ihres Codes, denn dasselbe Kapitel kann erfasste und nicht erfasste Positionen enthalten.

KN-CodeWareSanktionsregimeRichtung
87Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und ZubehörNordkoreaAusfuhr
8701Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709 )Krim und Sewastopol, Belarus, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, RusslandAusfuhr, Einfuhr
8701 21Sattelzugmaschinen — nur mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor)Belarus, RusslandAusfuhr, Einfuhr und Ausfuhr
8701 22Sattelzugmaschinen — mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotor) und mit Elektromotor angetriebenRussland, BelarusAusfuhr
8701 23Sattelzugmaschinen — mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben Sattelzugmaschinen — nur mit Elektromotor angetriebenBelarus, RusslandAusfuhr
8701 24Gleiskettenzugmaschinen (ausg. Gleisketten-Einachsschlepper)Belarus, RusslandAusfuhr
8701 29Sattel-Straßenzugmaschinen, ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung angetriebenBelarus, RusslandAusfuhr
8701 30Gleiskettenzugmaschinen (ausgenommen Einachsschlepper)Russland, BelarusAusfuhr
8701 95 90Zugmaschinen (ausgenommen Zugkraftkarren der Position 8709) mit einer Motorleistung von mehr als 130 kW (ausgenommen Einachsschlepper, Sattel- Straßenzugmaschinen, Gleiskettenzugmaschinen sowie Ackerschlepper und Forstschlepper)Belarus, RusslandAusfuhr
ex 8702 00 00Kraftfahrzeuge zum Befördern von 10 oder mehr Personen, einschließlich FahrerBelarus, Russland, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhr, Einfuhr
ex 8703 00 00Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position 8702 ), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, darunter auch SchneemobileNordkorea, Belarus, RusslandEinfuhr, Ausfuhr
8703 10Schneefahrzeuge zum Befördern von < 10 Personen; Fahrzeuge zur Personenbeförderung auf Golfplätzen sowie ähnliche FahrzeugeKrim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Russland, BelarusAusfuhr
ex 8703 23Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 1 900 cm3 aber <= 3 000 cm3 (ausgenommen Krankenwagen)Russland, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Belarus, Krim und SewastopolAusfuhr
ex 8703 24Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von > 3 000 cm3 (ausgenommen Krankenwagen)Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Krim und Sewastopol, Belarus, RusslandAusfuhr
ex 8703 32Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor mit einem Hubraum von > 1 900 cm3 und <= 2 500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen)Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Belarus, RusslandAusfuhr
ex 8703 33Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Dieselmotor mit einem Hubraum von > 2 500 cm3 (ausgenommen Krankenwagen)Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Belarus, Krim und Sewastopol, RusslandAusfuhr
ex 8703 40Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von weniger als 10 Personen bestimmt, einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und Elektromotor angetrieben, mit einem senkrechten Abstand zwischen der Unterseite eines Fahrgestells und der Straße (Bodenfreiheit) von 165 mm oder mehr (ohne aufladbare Hybridfahrzeuge)Belarus, Krim und Sewastopol, Russland, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhr
8703 50Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit Dieselmotor und mit Elektromotor angetrieben (ausgenommen Plug-in-Hybride)Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Krim und Sewastopol, Russland, BelarusAusfuhr
8703 60Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl mit Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werdenRussland, Belarus, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Krim und SewastopolAusfuhr
8703 70Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, sowohl Dieselmotor als auch mit Elektromotor als Antriebsmotor, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werdenRussland, Belarus, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Krim und SewastopolAusfuhr
8703 80Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, ausschl. mit Elektromotor als AntriebsmotorRussland, Belarus, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Krim und SewastopolAusfuhr
8703 90Personenkraftwagen und andere Fahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zum Befördern von < 10 Personen bestimmt, einschl. Kombinationskraftwagen und Rennwagen, mit anderen Motoren als Kolbenverbrennungsmotoren oder ElektromotorenKrim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Belarus, RusslandAusfuhr
8704Kraftfahrzeuge für den Transport von Waren, einschl. Fahrgestelle mit Motor und Fahrerhaus ◄Belarus, Russland, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Krim und SewastopolEinfuhr, Ausfuhr
8705Kraftfahrzeuge zu besonderen Zwecken, ihrer Beschaffenheit nach nicht hauptsächlich zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt (z. B. Abschleppwagen, Kranwagen, Feuerwehrwagen, Betonmischwagen, Straßenkehrwagen, Straßensprengwagen, Werkstattwagen, Wagen mit Röntgenanlage)Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Krim und Sewastopol, Russland, BelarusAusfuhr
8705 10Kranwagen (Autokrane)Belarus, RusslandEinfuhr und Ausfuhr, Ausfuhr
8705 20 00Special purpose motor vehicles, other than those principally designed for the transport of persons or goods (for example, breakdown lorries, crane lorries, fire fighting vehicles, concrete mixer lorries, road sweeper lorries, spraying lorries, mobile workshops, mobile radiological units)RusslandAusfuhr
ex 8706 00 00Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit MotorBelarus, Russland, NordkoreaAusfuhr, Einfuhr
8706 00Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit MotorGebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Krim und SewastopolAusfuhr
8707Karosserien (einschließlich Fahrerhäuser), für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705Russland, Belarus, NordkoreaEinfuhr, Ausfuhr
ex 8708 00 00Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705Nordkorea, Russland, BelarusAusfuhr, Einfuhr
8708 99Andere Teile und Zubehör für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (ausgenommen Unterpositionen 8708 10 bis 8708 95)Belarus, Russland, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhr, Einfuhr und Ausfuhr
8709Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken, Lagerhäusern, Hafenanlagen oder auf Flugplätzen zum Kurzstreckentransport von Waren verwendeten Art; Zugkraftkarren, von der auf Bahnhöfen verwendeten Art; Teile davonRussland, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson, Krim und Sewastopol, BelarusAusfuhr
8710 00 00Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davonKrim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhr
ex 8711 00 00Krafträder (einschließlich Mopeds) und Fahrräder mit Hilfsmotor, auch mit Beiwagen; BeiwagenRussland, Belarus, NordkoreaAusfuhr, Einfuhr
ex 8712 00 00Zweiräder und andere Fahrräder (einschließlich Lastendreiräder), ohne MotorNordkorea, Belarus, RusslandAusfuhr, Einfuhr
ex 8714 00 00Teile und Zubehör für Fahrzeuge der Positionen 8711 bis 8713Belarus, Russland, NordkoreaAusfuhr, Einfuhr
8716Anhänger und Sattelanhänger; andere nichtselbstfahrende Fahrzeuge (ausg. schienengebunden); Teile davon, a.n.g.Russland, Belarus, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonEinfuhr, Ausfuhr
ex 8716 10 00Wohnanhänger, zum Wohnen oder CampenNordkoreaEinfuhr, Ausfuhr
8716 39Anhänger und Sattelanhänger zum Befördern von Gütern, nicht dazu bestimmt, auf Schienen zu fahren (ausg. Anhänger und Sattelanhänger für landwirtschaftliche Zwecke, mit Selbstlade- oder -entladevorrichtung sowie Anhänger und Sattelanhänger mit Tankaufbau)Russland, BelarusAusfuhr, Einfuhr und Ausfuhr
ex 8716 40 00andere Anhänger und SattelanhängerNordkoreaAusfuhr, Einfuhr
8716 90Teile von Anhängern, einschl. Sattelanhängern, und anderen nicht selbstfahrenden Fahrzeugen, a.n.g.Belarus, RusslandEinfuhr und Ausfuhr, Ausfuhr
ex 8716 90 00TeileNordkoreaEinfuhr, Ausfuhr

Häufige Fragen

  • Unterliegt das gesamte Kapitel 87 den Sanktionen?

    Nein. Die Anhänge der Verordnungen nennen bis auf wenige Ausnahmen konkrete Positionen und keine ganzen Kapitel. Diese Liste enthält nur Codes, die in den Warenanhängen stehen. Ein Code aus Kapitel 87, der hier fehlt, erfordert eine gesonderte Prüfung, denn es können Beschränkungen außerhalb der KN-Datenbank gelten, zum Beispiel für Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder personenbezogene Verbote.

  • Woran erkenne ich, ob es sich um ein Ausfuhr- oder ein Einfuhrverbot handelt?

    Die Richtung ergibt sich aus dem Artikel und dem Anhang, in dem der Code steht. Derselbe Code kann gleichzeitig einem Ausfuhrverbot nach Russland und einem Einfuhrverbot aus Belarus unterliegen. Zu jedem Code zeigen wir Sanktionsregime, Anhang, Artikel und Richtung getrennt an.

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