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EU-Sanktionen

KN-Code 8706 00 00 und EU-Sanktionen

KN-Codes / Kapitel 87, Kraftwagen und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör

Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor

Ja. Die Ware Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor (KN-Code 8706 00 00) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Belarus, Russland, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.

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  • BelarusAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    ex 8706 00 00
    Anhang
    XXV
    Artikel
    1ga
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8706 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8706 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor
    Mögliche Ausnahme: 9) Vehicles for the transport of persons on earth, air or sea of a value exceeding EUR 50 000 each, teleferics, chairlifts, ski-draglines, traction mechanisms for funiculars, motorbikes and bicycles of a value exceeding EUR 5 000 each, as well as their accessories and spare parts
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 1ga: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Belarus of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Belarus. Quoted from consolidated text 02006R0765-20260424. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24
    Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates
  • RusslandAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    ex 8706 00 00
    Anhang
    XVIII
    Artikel
    3h
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8706 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8706 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Chassis fitted with engines, for the motor vehicles of headings 8701 to 8705
    Mögliche Ausnahme: (17) Vehicles for the transport of persons on earth, air or sea of a value exceeding EUR 50 000 each, teleferics, chairlifts, ski-draglines, traction mechanisms for funiculars, motorbikes and bicycles of a value exceeding EUR 5 000 each, as well as their accessories and spare parts
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3h: By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Russia of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Russia. By way of derogation from paragraphs 1 and 2, the competent authorities may authorise the sale or supply of a vessel falling under CN code 8901 10 00 or 8901 90 00 , or the provision, until 31 December 2023, of related technical or financial assistance to a legal person, entity or body in Russia or for use in Russia, under such conditions as they deem appropriate, after having determined that: (a). Quoted from consolidated text 02014R0833-20260724. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-07-24
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • NordkoreaEinfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    ex 8706 00 00
    Anhang
    VIII
    Artikel
    10(1)(b)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8706 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8706 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • NordkoreaAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    ex 8706 00 00
    Anhang
    VIII
    Artikel
    10(1)(a)
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8706 00 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8706 00 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 , mit Motor
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • NordkoreaAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    87
    Anhang
    XIl
    Artikel
    16p
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16p: Ausnahmen zu Art. 16p: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • Krim und SewastopolAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    8706 00
    Anhang
    II
    Artikel
    2b
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-02-25
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 2b: Ausnahmen zu Art. 2b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates
  • Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    8706 00
    Anhang
    II
    Artikel
    4
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-02-25
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 4: Ausnahmen zu Art. 4: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2022/263 des Rates
Belarus (765/2006)Russland (833/2014)Nordkorea (2017/1509)Krim und Sewastopol (692/2014)Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (2022/263)Anhang XXVAnhang XVIIIAnhang VIIIAnhang XIlAnhang IIAnhang II
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Häufige Fragen

Unterliegt der KN-Code 8706 00 00 den EU-Sanktionen?

Ja. Die Ware Fahrgestelle für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705, mit Motor (KN-Code 8706 00 00) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Belarus, Russland, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.

Was ist die Rechtsgrundlage und in welche Richtung gilt das Verbot?

Der KN-Code 8706 00 00 ist im Sanktionsregime Belarus, Russland, Nordkorea, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (Anhang XXV, Art. 1ga) aufgeführt. Art der Beschränkung: Ausfuhrverbot, Richtung: Ausfuhr in das sanktionierte Land. Datum der Quellenfassung: 2026-07-24. Den vollständigen Umfang bestätigen Sie in EUR-Lex.

Gibt es Ausnahmen oder Abweichungen?

9) Vehicles for the transport of persons on earth, air or sea of a value exceeding EUR 50 000 each, teleferics, chairlifts, ski-draglines, traction mechanisms for funiculars, motorbikes and bicycles of a value exceeding EUR 5 000 each, as well as their accessories and spare parts By way of derogation from paragraph 1, the competent authorities may authorise the transfer or export to Belarus of cultural goods which are on loan in the context of formal cultural cooperation with Belarus. Quoted from consolidated text 02006R0765-20260424. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself.

Wie dokumentiere ich die Sorgfaltspflicht?

Halten Sie KN-Code, Sanktionsregime, Anhang und Artikel sowie das Datum der Quellenfassung fest, auf die sich Ihre Entscheidung stützt. Auf dieser Seite können Sie einen PDF-Bericht als Nachweis der Prüfung herunterladen. Beachten Sie, dass sanktionierte Personen und Organisationen gesondert anhand der EU-Sanktionsliste geprüft werden.

Verwandte KN-Codes

87 8701 870121 870122 870123 870124

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