Restrikt
Zurück zur Suche

EU-Sanktionen

KN-Code 8470 21 00 und EU-Sanktionen

KN-Codes / Kapitel 84, Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon

druckende

Ja. Die Ware druckende (KN-Code 8470 21 00) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Nordkorea, Belarus, Russland, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.

Letzte Aktualisierung der Quelle:

Diese Prüfung dokumentieren

Legen Sie der Versandakte einen datierten Nachweis bei: was Sie geprüft haben, nach welcher Rechtsfassung und mit welchem Ergebnis.

Im Dokument: Dokumentnummer, Datum und Uhrzeit der Prüfung · Umfang und Ergebnis für jedes Sanktionsregime · Rechtsgrundlage und Quellen mit Fassung des Rechtsakts · was die Prüfung nicht abdeckt

Vollständiges Musterdokument ansehen · Der Bericht bestätigt nicht die Rechtmäßigkeit eines Geschäfts.

  • NordkoreaAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    ex 8470 21 00
    Anhang
    VIII
    Artikel
    10(1)(a)
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8470 21 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8470 21 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: druckende
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(a): Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • NordkoreaEinfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    ex 8470 21 00
    Anhang
    VIII
    Artikel
    10(1)(b)
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Teileintrag: Der Anhang führt diese Ware als „ex 8470 21 00“ auf und erfasst damit nur einen Teil der Position 8470 21 00. Ob Ihre Ware darunter fällt, entscheidet die Warenbezeichnung des Eintrags im Anhang, nicht der Code allein.Wortlaut des Eintrags: druckende
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 10(1)(b): Ausnahmen zu Art. 10(1)(b): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • BelarusAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    8470
    Anhang
    XVIII
    Artikel
    1bb
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 1bb: By way of derogation from paragraph 2, the competent authorities may authorise the transit via the territory of Belarus of goods and technology which could contribute in particular to the enhancement of Belarusian industrial capacities as listed in Annex XIX, after having determined that such goods or technology are intended for the purposes set out in paragraph 8. By way of derogation from paragraphs 1 and 3, the competent authorities of the Member States may authorise, under such conditions as they deem appropriate, the sale, supply, transfer or export of the goods and technology falling under CN codes 3917, 8523 and 8536, as listed in Annex XVIII, or the provision of related technical or financial assistance, after having determined that those goods or th. By way of derogation from paragraphs 1 and 3, the competent authorities may authorise the sale, supply, transfer or export of goods falling under CN codes 8517 62 and 8523 52, or the provision of related technical or financial assistance, for non-military-use and for a non-military end-user, after having determined that such goods or related technical or financial assistance are intended for civil. Quoted from consolidated text 02006R0765-20260424. Full conditions and the authorisation procedure are in the article itself. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24
    Grundlage: Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates
  • RusslandAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    8470
    Anhang
    XXIII
    Artikel
    3k(1)
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2026-07-24
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 3k(1): Export ban on goods enhancing Russian industry (Annex XXIII/XXXVII). A competent authority may authorise where the good is necessary for medical, pharmaceutical or humanitarian purposes. Execution of pre-existing contracts may be allowed until cut-off dates (differing per tranche/addition, e.g. Annex XXIIIE). Further exemptions for EU subsidiaries and divestment. Contract cut-off dates change with packages — check current Art. 3k. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnenBeschreibung auf Grundlage der Fassung 2026-04-24
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates
  • Krim und SewastopolAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    8470
    Anhang
    II
    Artikel
    2b
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-02-25
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 2b: Ausnahmen zu Art. 2b: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) Nr. 692/2014 des Rates
  • Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und ChersonAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    8470
    Anhang
    II
    Artikel
    4
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-02-25
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 4: Ausnahmen zu Art. 4: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2022/263 des Rates
  • NordkoreaEinfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    84
    Anhang
    XIh
    Artikel
    16k
    Richtung
    Einfuhr aus dem sanktionierten Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16k: Ausnahmen zu Art. 16k: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
  • NordkoreaAusfuhrverbot
    Eintrag im Anhang
    84
    Anhang
    XIl
    Artikel
    16p
    Richtung
    Ausfuhr in das sanktionierte Land
    Fassung der Quelle
    2025-12-17
    Ausnahmen und Abweichungen, Art. 16p: Ausnahmen zu Art. 16p: Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor. Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex öffnen
    Grundlage: Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates
Nordkorea (2017/1509)Belarus (765/2006)Russland (833/2014)Krim und Sewastopol (692/2014)Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (2022/263)Anhang VIIIAnhang XVIIIAnhang XXIIIAnhang IIAnhang IIAnhang XIhAnhang XIl

Benachrichtigungen über Änderungen der EU-Sanktionen

Wir benachrichtigen Sie per E-Mail, wenn EU-Sanktionen den folgenden Code betreffen: 8470 21 00. Ohne Konto, Abmeldung mit einem Klick.

We use the address only for alerts about this code. We do not add it to a newsletter. Details in the Privacy Policy.

Häufige Fragen

Unterliegt der KN-Code 8470 21 00 den EU-Sanktionen?

Ja. Die Ware druckende (KN-Code 8470 21 00) unterliegt EU-Sanktionsbeschränkungen im Sanktionsregime: Nordkorea, Belarus, Russland, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson. Unten finden Sie die Rechtsgrundlage (Anhang und Artikel), die Richtung des Verbots, etwaige Ausnahmen und das Datum der Verordnungsfassung. Fehlt Ihr Code im Ergebnis, bedeutet das nicht, dass der Handel zulässig ist.

Was ist die Rechtsgrundlage und in welche Richtung gilt das Verbot?

Der KN-Code 8470 21 00 ist im Sanktionsregime Nordkorea, Belarus, Russland, Krim und Sewastopol, Gebiete Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson (Anhang VIII, Art. 10(1)(a)) aufgeführt. Art der Beschränkung: Ausfuhrverbot, Richtung: Ausfuhr in das sanktionierte Land. Datum der Quellenfassung: 2026-07-24. Den vollständigen Umfang bestätigen Sie in EUR-Lex.

Gibt es Ausnahmen oder Abweichungen?

Ausnahmen zu Art. 10(1)(a): Prüfen Sie den aktuellen Wortlaut des Rechtsakts in EUR-Lex. Für diesen Artikel liegt uns noch keine geprüfte Beschreibung vor.

Wie dokumentiere ich die Sorgfaltspflicht?

Halten Sie KN-Code, Sanktionsregime, Anhang und Artikel sowie das Datum der Quellenfassung fest, auf die sich Ihre Entscheidung stützt. Auf dieser Seite können Sie einen PDF-Bericht als Nachweis der Prüfung herunterladen. Beachten Sie, dass sanktionierte Personen und Organisationen gesondert anhand der EU-Sanktionsliste geprüft werden.

Verwandte KN-Codes

84 8401 8402 8403 8404 8405

Alle erfassten Codes aus Kapitel 84 →

This page is informational and is not legal or customs advice. The binding source is the EU regulation and the decision of customs authorities. Screen the persons and entities list separately and check the source version date.