UN 1326: HAFNIUM-PULVER, ANGEFEUCHTET
UN 1326 (HAFNIUM-PULVER, ANGEFEUCHTET) gehört zur ADR-Klasse 4.1 (Entzündbare feste Stoffe). Verpackungsgruppe: II. Gefahrnummer: 40. Tunnelbeschränkungscode: E.
Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.
Sondervorschriften
- 586: Hafnium-, Titan- und Zirkonium-Pulver müssen einen sichtbaren Wasserüberschuss enthalten.
Ganze Vorschrift anzeigen
Hafnium-, Titan- und Zirkonium-Pulver, angefeuchtet, mechanisch hergestellt mit einer Teilchengröße von mindestens 53 µm, chemisch hergestellt mit einer Teilchengröße von mindestens 840 µm, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Werkzeuge
Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote
Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).