Restrikt

SENT bei Inlandsbeförderungen in Polen

Beförderung beginnt in Polen: Art. 5 des Gesetzes.

Beförderung beginnt in Polen: Art. 5 des Gesetzes. Es meldet der Versender mit SENT100 vor Beförderungsbeginn.

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Wer was tut

Versender

  • Senden Sie vor Beförderungsbeginn eine SENT100-Meldung über PUESC und erhalten Sie die Referenznummer. (Art. 5 Abs. 1, Art. 9)
  • Geben Sie die Referenznummer an den Beförderer weiter. (Art. 5 Abs. 1)
  • Bei einer Lieferung geben Sie die Referenznummer auch an den Empfänger weiter. (Art. 5 Abs. 1)
  • Die Referenznummer gilt 10 Tage ab Vergabe. Danach ist vor der Weiterfahrt eine neue Meldung nötig. (Art. 11)
  • Aktualisieren Sie die Meldung unverzüglich bei Änderungen (Warendaten werden nicht aktualisiert). Findet die Beförderung nicht statt, melden Sie den Rücktritt. (Art. 8)

Empfänger

  • Bestätigen Sie den Empfang in der Meldung spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Lieferung. (Art. 5 Abs. 5)

Beförderer

  • Nehmen Sie die Ware nicht ohne Referenznummer zur Beförderung an. (Art. 10 Abs. 1)
  • Ergänzen Sie vor Beförderungsbeginn die Meldung: Daten und Steuernummer des Beförderers, Kennzeichen, Beginn, geplantes Ende, Lizenz (falls erforderlich), Lieferort, Nummer des Beförderungsdokuments, Nummer des Ortungsgebers oder Geräts. (Art. 5 Abs. 4)
  • Geben Sie dem Fahrer vor der Abfahrt die Referenznummer. (Art. 10 Abs. 2)
  • Sorgen Sie für die Übermittlung der Standortdaten auf der gesamten Strecke in Polen: Ortungsgeber (z. B. App e-TOLL PL) oder externes Ortungssystem (ZSL/OBU) mit Anbindung an SENT-GEO. (Art. 10a)

Fahrer

  • Haben Sie die Referenznummer bei Abfahrt dabei. Ohne Nummer lehnen Sie den Beginn der Beförderung ab. (Art. 10 Abs. 3 und 4)
  • Schalten Sie den Ortungsgeber vor Beförderungsbeginn ein (bei mehreren Beladungen in Polen: ab der ersten). (Art. 10b Nr. 1 Buchst. a)
  • Schalten Sie den Ortungsgeber erst nach der Lieferung (letzte Entladung in Polen) oder nach Ende der Beförderung in Polen aus. (Art. 10b Nr. 2)
  • Fällt der Ortungsgeber länger als eine Stunde aus, halten Sie auf dem nächsten Parkplatz. Fahren Sie erst nach Reparatur, Umladung, neuem Ortungsgeber oder amtlichem Verschluss bzw. Begleitung weiter. (Art. 10c)

Bei dieser Richtung ausgenommene Waren

Dies ist eine Information mit Rechtsgrundlage, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von Ihren Angaben ab: KN-Code, Menge, Route, Geschäft und Verfahren. Verbindlich sind die Vorschriften und die Auffassung der Behörde (KAS).

Häufige Fragen

Wer meldet (SENT bei Inlandsbeförderungen in Polen)?

Beförderung beginnt in Polen: Art. 5 des Gesetzes. Es meldet der Versender mit SENT100 vor Beförderungsbeginn.

Welche Waren sind bei einer solchen Beförderung ausgenommen?

Unterliegen Kohle und Koks dem SENT: beförderung mit beginn in polen (art. 5 des gesetzes); SENT für Geflügel, Eier und Honig: beförderung mit beginn in polen (art. 5), es sei denn, die ware hat ukrainischen ursprung; SENT für gefrorenes und frisches Obst: beförderung mit beginn in polen (art. 5), es sei denn, die ware hat ukrainischen ursprung; SENT für Apfelsaftkonzentrat: beförderung mit beginn in polen (art. 5), es sei denn, die ware hat ukrainischen ursprung; SENT für Weizen, Mais und Raps: beförderung mit beginn in polen (art. 5 des gesetzes); SENT für Bekleidung: Schwelle, Ausnahmen, wer meldet: beförderung mit beginn in polen (art. 5), mit der ausnahme der vorschrift; SENT für Schuhe: wie viele Paare ohne Meldung: beförderung mit beginn in polen (art. 5), mit der ausnahme der vorschrift.