Restrikt

SENT für Apfelsaftkonzentrat

Ja, wenn die Schwelle überschritten ist und keine Ausnahme greift. Apfelsaftkonzentrat (ex KN 2009 79): Schwelle: Bruttomasse über 10.000 kg.

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Was die Vorschriften heute sagen

Apfelsaftkonzentrat (ex KN 2009 79)

Codes: ex 2009 79. Schwelle: Bruttomasse über 10.000 kg. Gültig ab dem 19.12.2025.

§ 1 pkt 9 lit. a (w brzmieniu § 1 pkt 1), Dz.U. 2025 poz. 1704
– ex 2009 79 – zagęszczony sok jabłkowy, jeżeli masa brutto przesyłki towarów objętych tym kodem przekracza 10 000 kg,

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die vom Überwachungssystem erfassten Waren. Rechtsakt in ISAP. An der Quelle geprüft am 2.10.2026.

Ausnahmen

Wir zeigen den vollständigen Wortlaut. Eine Ausnahme greift nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Änderungshistorie

Eine Beförderung wird nach den Vorschriften am Tag ihres Beginns bewertet.

Wer meldet und was droht

Es meldet der Versender bei Beförderungsbeginn in Polen (SENT100), der Empfänger bei Beförderung nach Polen (SENT200) und der Beförderer bei Durchfuhr (SENT300).

Für Versender oder Empfänger: 46 % des Bruttowerts, mindestens 20 000 PLN (Art. 21 Abs. 1). Für den Beförderer: 10 000 PLN bei fehlendem SENT-GEO oder nicht ergänzter Meldung; Fahrer: Geldbuße von 5 000 bis 7 500 PLN. Strafe berechnen.

Dies ist eine Information mit Rechtsgrundlage, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von Ihren Angaben ab: KN-Code, Menge, Route, Geschäft und Verfahren. Verbindlich sind die Vorschriften und die Auffassung der Behörde (KAS).

Häufige Fragen

Unterliegt Apfelsaftkonzentrat (ex KN 2009 79) dem SENT?

Ja, wenn die Schwelle überschritten ist und keine Ausnahme greift. Apfelsaftkonzentrat (ex KN 2009 79): Schwelle: Bruttomasse über 10.000 kg.

Wer sendet die SENT-Meldung?

Es meldet der Versender bei Beförderungsbeginn in Polen (SENT100), der Empfänger bei Beförderung nach Polen (SENT200) und der Beförderer bei Durchfuhr (SENT300). Hinweis: Für diese Ware schließt die Vorschrift einige Richtungen aus: beförderung mit beginn in polen (art. 5), es sei denn, die ware hat ukrainischen ursprung; beförderung nach polen (art. 6), es sei denn, ware ukrainischen ursprungs kommt aus einem drittland; beförderung durch polen zwischen anderen eu-staaten oder in ein drittland (art. 7).

Welche Ausnahmen gibt es?

Beförderung mit Beginn in Polen (Art. 5), es sei denn, die Ware hat ukrainischen Ursprung; Beförderung nach Polen (Art. 6), es sei denn, Ware ukrainischen Ursprungs kommt aus einem Drittland; Beförderung durch Polen zwischen anderen EU-Staaten oder in ein Drittland (Art. 7); Lagerumlagerung ohne umsatzsteuerpflichtigen Vorgang, mit Umlagerungsbeleg; Carriage intended for a recipient listed in the Act (incl. Polish Armed Forces, NATO forces, National Revenue Administration, Police, Border Guard, EU institutions, diplomatic missions).

Was droht bei fehlender Meldung?

Für Versender oder Empfänger: 46 % des Bruttowerts, mindestens 20 000 PLN (Art. 21 Abs. 1). Für den Beförderer: 10 000 PLN bei fehlendem SENT-GEO oder nicht ergänzter Meldung; Fahrer: Geldbuße von 5 000 bis 7 500 PLN.