SENT für Spediteure: wer meldet, wenn Sie den Transport organisieren
Die Pflichten hängen von der Richtung ab. Unten steht, was das Gesetz für Ihre Rolle vorsieht, mit Vorschrift in Klammern.
Beförderung beginnt in Polen: Art. 5 des Gesetzes
Es meldet: Versender (SENT100).
- Das Gesetz legt dem Spediteur keine eigene Pflicht auf. Melden Sie als Bevollmächtigter, treffen die Folgen den Vertretenen. Legen Sie schriftlich fest, wer meldet und wer die Daten des Beförderers ergänzt. (Art. 9 Abs. 3)
Strafen für diese Rolle: Art. 21 Abs. 1: 46 % des Bruttowerts der Ware, mindestens 20.000 zł. Art. 21 Abs. 2: 46% of the difference in gross value between the goods notified and carried, not less than 20.000 zł. A discrepancy of up to 10% in quantity, mass or volume is not an error (Art. 23). Art. 22 Abs. 2: 10.000 zł Art. 22 Abs. 2a: 10.000 zł. The authority waives the penalty if the cause was the register being unavailable (Art. 22(2b)). Art. 22a Abs. 1: 100.000 zł, unless it is established who acquired or holds the goods or where the carriage ended. Art. 24 Abs. 1: 10.000 zł. For an obvious error and goods from a tax warehouse with taxes paid: 2.000 zł (Art. 24(1a)).
Beförderung nach Polen: Art. 6 des Gesetzes
Es meldet: Empfänger (SENT200).
- Das Gesetz legt dem Spediteur keine eigene Pflicht auf. Melden Sie als Bevollmächtigter, treffen die Folgen den Vertretenen. Legen Sie schriftlich fest, wer meldet und wer die Daten des Beförderers ergänzt. (Art. 9 Abs. 3)
Strafen für diese Rolle: Art. 21 Abs. 1: 46 % des Bruttowerts der Ware, mindestens 20.000 zł. Art. 21 Abs. 2: 46% of the difference in gross value between the goods notified and carried, not less than 20.000 zł. A discrepancy of up to 10% in quantity, mass or volume is not an error (Art. 23). Art. 22 Abs. 2: 10.000 zł Art. 22 Abs. 2a: 10.000 zł. The authority waives the penalty if the cause was the register being unavailable (Art. 22(2b)). Art. 22a Abs. 1: 100.000 zł, unless it is established who acquired or holds the goods or where the carriage ended. Art. 24 Abs. 1: 10.000 zł. For an obvious error and goods from a tax warehouse with taxes paid: 2.000 zł (Art. 24(1a)).
Durchfuhr durch Polen: Art. 7 des Gesetzes
Es meldet: Beförderer (SENT300).
- Das Gesetz legt dem Spediteur keine eigene Pflicht auf. Melden Sie als Bevollmächtigter, treffen die Folgen den Vertretenen. Legen Sie schriftlich fest, wer meldet und wer die Daten des Beförderers ergänzt. (Art. 9 Abs. 3)
Strafen für diese Rolle: Art. 22 Abs. 1: 20.000 zł Art. 22 Abs. 2a: 10.000 zł. The authority waives the penalty if the cause was the register being unavailable (Art. 22(2b)). Art. 22a Abs. 1: 100.000 zł, unless it is established who acquired or holds the goods or where the carriage ended. Art. 24 Abs. 1: 10.000 zł. For an obvious error and goods from a tax warehouse with taxes paid: 2.000 zł (Art. 24(1a)).
Die Behörde kann auf Antrag oder von Amts wegen von einer Strafe absehen, wenn ein wichtiges Interesse der Partei oder das öffentliche Interesse dies rechtfertigt (Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 3, Art. 22a Abs. 2, Art. 24 Abs. 3). Das ist nur möglich, wenn das Absehen keine staatliche Beihilfe ist oder unter De-minimis-Beihilfen oder Beihilfen nach den Durchführungsvorschriften fällt (Art. 26 Abs. 3). Das ist eine Entscheidung der Behörde, keine Regel, auf die man sich verlassen kann. Von der Strafe für eine fehlende Aktualisierung der Meldung oder fehlende Standortdaten wird abgesehen, wenn das Register nicht verfügbar war (Art. 24 Abs. 2, Art. 22 Abs. 2b).
Dies ist eine Information mit Rechtsgrundlage, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von Ihren Angaben ab: KN-Code, Menge, Route, Geschäft und Verfahren. Verbindlich sind die Vorschriften und die Auffassung der Behörde (KAS).
Häufige Fragen
Spediteur: was gilt bei Art. 5?
Das Gesetz legt dem Spediteur keine eigene Pflicht auf. Melden Sie als Bevollmächtigter, treffen die Folgen den Vertretenen. Legen Sie schriftlich fest, wer meldet und wer die Daten des Beförderers ergänzt.
Spediteur: was gilt bei Art. 6?
Das Gesetz legt dem Spediteur keine eigene Pflicht auf. Melden Sie als Bevollmächtigter, treffen die Folgen den Vertretenen. Legen Sie schriftlich fest, wer meldet und wer die Daten des Beförderers ergänzt.
Spediteur: was gilt bei Art. 7?
Das Gesetz legt dem Spediteur keine eigene Pflicht auf. Melden Sie als Bevollmächtigter, treffen die Folgen den Vertretenen. Legen Sie schriftlich fest, wer meldet und wer die Daten des Beförderers ergänzt.