SENT für Empfänger: wann Sie melden und den Empfang bestätigen
Die Pflichten hängen von der Richtung ab. Unten steht, was das Gesetz für Ihre Rolle vorsieht, mit Vorschrift in Klammern.
Beförderung beginnt in Polen: Art. 5 des Gesetzes
Es meldet: Versender (SENT100).
- Bestätigen Sie den Empfang in der Meldung spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Lieferung. (Art. 5 Abs. 5)
Strafen für diese Rolle: Art. 24 Abs. 1: 10.000 zł. For an obvious error and goods from a tax warehouse with taxes paid: 2.000 zł (Art. 24(1a)).
Beförderung nach Polen: Art. 6 des Gesetzes
Sie senden die Meldung (SENT200).
- Senden Sie vor der Einfahrt der Ware nach Polen eine SENT200-Meldung über PUESC und erhalten Sie die Referenznummer. (Art. 6 Abs. 1, Art. 9)
- Geben Sie die Referenznummer an den Beförderer weiter. (Art. 6 Abs. 1)
- Bestätigen Sie den Empfang spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Lieferung. (Art. 6 Abs. 4)
- Die Referenznummer gilt 10 Tage ab Vergabe. Danach ist vor der Weiterfahrt eine neue Meldung nötig. (Art. 11)
- Aktualisieren Sie die Meldung unverzüglich bei Änderungen (Warendaten werden nicht aktualisiert). Findet die Beförderung nicht statt, melden Sie den Rücktritt. (Art. 8)
Strafen für diese Rolle: Art. 21 Abs. 1: 46 % des Bruttowerts der Ware, mindestens 20.000 zł. Art. 21 Abs. 2: 46% of the difference in gross value between the goods notified and carried, not less than 20.000 zł. A discrepancy of up to 10% in quantity, mass or volume is not an error (Art. 23). Art. 24 Abs. 1: 10.000 zł. For an obvious error and goods from a tax warehouse with taxes paid: 2.000 zł (Art. 24(1a)).
Die Behörde kann auf Antrag oder von Amts wegen von einer Strafe absehen, wenn ein wichtiges Interesse der Partei oder das öffentliche Interesse dies rechtfertigt (Art. 21 Abs. 3, Art. 22 Abs. 3, Art. 22a Abs. 2, Art. 24 Abs. 3). Das ist nur möglich, wenn das Absehen keine staatliche Beihilfe ist oder unter De-minimis-Beihilfen oder Beihilfen nach den Durchführungsvorschriften fällt (Art. 26 Abs. 3). Das ist eine Entscheidung der Behörde, keine Regel, auf die man sich verlassen kann. Von der Strafe für eine fehlende Aktualisierung der Meldung oder fehlende Standortdaten wird abgesehen, wenn das Register nicht verfügbar war (Art. 24 Abs. 2, Art. 22 Abs. 2b).
Dies ist eine Information mit Rechtsgrundlage, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von Ihren Angaben ab: KN-Code, Menge, Route, Geschäft und Verfahren. Verbindlich sind die Vorschriften und die Auffassung der Behörde (KAS).
Häufige Fragen
Empfänger: was gilt bei Art. 5?
Bestätigen Sie den Empfang in der Meldung spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Lieferung.
Empfänger: was gilt bei Art. 6?
Senden Sie vor der Einfahrt der Ware nach Polen eine SENT200-Meldung über PUESC und erhalten Sie die Referenznummer. Geben Sie die Referenznummer an den Beförderer weiter. Bestätigen Sie den Empfang spätestens am nächsten Arbeitstag nach der Lieferung. Die Referenznummer gilt 10 Tage ab Vergabe. Danach ist vor der Weiterfahrt eine neue Meldung nötig. Aktualisieren Sie die Meldung unverzüglich bei Änderungen (Warendaten werden nicht aktualisiert). Findet die Beförderung nicht statt, melden Sie den Rücktritt.