Restrikt

Unterliegt Biodiesel (KN 3826) dem SENT?

Ja, wenn die Schwelle überschritten ist und keine Ausnahme greift. Biodiesel und Mischungen daraus (KN 3826): Schwelle: Bruttomasse über 500 kg oder Volumen über 500 Liter.

Ihre Beförderung prüfen

Was die Vorschriften heute sagen

Biodiesel und Mischungen daraus (KN 3826)

Codes: 3826. Schwelle: Bruttomasse über 500 kg oder Volumen über 500 Liter. Gültig in Kraft (konsolidierte Fassung).

art. 3 ust. 2 pkt 1 lit. k, Dz.U. 2024 poz. 1218
2. Systemowi monitorowania przewozu i obrotu podlega przewóz: 1) towarów objętych pozycjami CN: (...) k) 3826, (...) – jeżeli masa brutto przesyłki towarów objętych tymi pozycjami przekracza 500 kg lub jej objętość przekracza 500 litrów;

Gesetz über das System zur Überwachung des Straßen- und Schienengüterverkehrs und des Handels mit Heizbrennstoffen. Rechtsakt in ISAP. An der Quelle geprüft am 2.10.2026.

Ausnahmen

Wir zeigen den vollständigen Wortlaut. Eine Ausnahme greift nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer meldet und was droht

Es meldet der Versender bei Beförderungsbeginn in Polen (SENT100), der Empfänger bei Beförderung nach Polen (SENT200) und der Beförderer bei Durchfuhr (SENT300).

Für Versender oder Empfänger: 46 % des Bruttowerts, mindestens 20 000 PLN (Art. 21 Abs. 1). Für den Beförderer: 10 000 PLN bei fehlendem SENT-GEO oder nicht ergänzter Meldung; Fahrer: Geldbuße von 5 000 bis 7 500 PLN. Strafe berechnen.

Dies ist eine Information mit Rechtsgrundlage, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von Ihren Angaben ab: KN-Code, Menge, Route, Geschäft und Verfahren. Verbindlich sind die Vorschriften und die Auffassung der Behörde (KAS).

Häufige Fragen

Unterliegt Biodiesel (KN 3826) dem SENT?

Ja, wenn die Schwelle überschritten ist und keine Ausnahme greift. Biodiesel und Mischungen daraus (KN 3826): Schwelle: Bruttomasse über 500 kg oder Volumen über 500 Liter.

Wer sendet die SENT-Meldung?

Es meldet der Versender bei Beförderungsbeginn in Polen (SENT100), der Empfänger bei Beförderung nach Polen (SENT200) und der Beförderer bei Durchfuhr (SENT300).

Welche Ausnahmen gibt es?

Beförderung durch einen Postbetreiber in einem Postpaket (polnisches Postrecht); Ware im Zollverfahren Versand, Lagerung, vorübergehende Verwendung, Veredelung, Ausfuhr oder Wiederausfuhr; Beförderung unter Steueraussetzung mit e-VD oder einem Ersatzdokument; Lagerumlagerung ohne umsatzsteuerpflichtigen Vorgang, mit Umlagerungsbeleg; Carriage intended for a recipient listed in the Act (incl. Polish Armed Forces, NATO forces, National Revenue Administration, Police, Border Guard, EU institutions, diplomatic missions).

Was droht bei fehlender Meldung?

Für Versender oder Empfänger: 46 % des Bruttowerts, mindestens 20 000 PLN (Art. 21 Abs. 1). Für den Beförderer: 10 000 PLN bei fehlendem SENT-GEO oder nicht ergänzter Meldung; Fahrer: Geldbuße von 5 000 bis 7 500 PLN.