Unterliegt Mehl dem SENT?
Nein. Letzter Tag im SENT-Katalog: 18.12.2025. Früher begonnene Beförderungen bewerten wir nach den damaligen Vorschriften.
Was die Vorschriften heute sagen
Heute stehen diese Waren nicht im SENT-Katalog.
Änderungshistorie
- bis 18.12.2025 (konsolidierte Fassung): Mehl von Weizen oder Mengkorn (KN 1101 00). Schwelle: Bruttomasse über 100 kg. (Dz.U. 2024 poz. 1157)
- bis 18.12.2025 (konsolidierte Fassung): Mehl von anderem Getreide als Weizen (KN 1102). Schwelle: Bruttomasse über 100 kg. (Dz.U. 2024 poz. 1157)
Eine Beförderung wird nach den Vorschriften am Tag ihres Beginns bewertet.
Wer meldet und was droht
Es meldet der Versender bei Beförderungsbeginn in Polen (SENT100), der Empfänger bei Beförderung nach Polen (SENT200) und der Beförderer bei Durchfuhr (SENT300).
Für Versender oder Empfänger: 46 % des Bruttowerts, mindestens 20 000 PLN (Art. 21 Abs. 1). Für den Beförderer: 10 000 PLN bei fehlendem SENT-GEO oder nicht ergänzter Meldung; Fahrer: Geldbuße von 5 000 bis 7 500 PLN. Strafe berechnen.
Dies ist eine Information mit Rechtsgrundlage, keine Rechtsberatung. Das Ergebnis hängt von Ihren Angaben ab: KN-Code, Menge, Route, Geschäft und Verfahren. Verbindlich sind die Vorschriften und die Auffassung der Behörde (KAS).
Häufige Fragen
Unterliegt Mehl dem SENT?
Nein. Letzter Tag im SENT-Katalog: 18.12.2025. Früher begonnene Beförderungen bewerten wir nach den damaligen Vorschriften.
Wer sendet die SENT-Meldung?
Es meldet der Versender bei Beförderungsbeginn in Polen (SENT100), der Empfänger bei Beförderung nach Polen (SENT200) und der Beförderer bei Durchfuhr (SENT300).
Was droht bei fehlender Meldung?
Für Versender oder Empfänger: 46 % des Bruttowerts, mindestens 20 000 PLN (Art. 21 Abs. 1). Für den Beförderer: 10 000 PLN bei fehlendem SENT-GEO oder nicht ergänzter Meldung; Fahrer: Geldbuße von 5 000 bis 7 500 PLN.