UN 1022: CHLORTRIFLUORMETHAN

UN 1022 (CHLORTRIFLUORMETHAN) gehört zur ADR-Klasse 2 (Gase). Gefahrnummer: 20. Tunnelbeschränkungscode: C/E.

Klasse
2Gase
Klassifizierungscode
2A
Gefahrzettel
2.2
Gefahrnummer (Kemler)Die erste Ziffer ist die Hauptgefahr (2 Gas, 3 entzündbare Flüssigkeit, 4 entzündbarer fester Stoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 8 ätzend, 9 verschiedene), die weiteren Ziffern sind Nebengefahren, eine verdoppelte Ziffer (z. B. 33) bedeutet verstärkte Gefahr, ein X vor der Zahl bedeutet gefährliche Reaktion mit Wasser.
20
Tunnelbeschränkungscode
C/E: Code mit Schrägstrich: Die Beschränkung hängt von der Beförderungsart ab (im Tank oder anders). Einzelheiten in Tabelle 8.6.4 des ADR. Tunnelkategorien im Code: C, E.
BeförderungskategorieDie Beförderungskategorie (0 bis 4) bestimmt den Multiplikator: laut ADR Check gilt für Kategorie 1 der Multiplikator 50, für Kategorie 2 der Multiplikator 3, für Kategorie 3 der Multiplikator 1, für Kategorie 4 der Multiplikator 0 (keine Grenze), und Kategorie 0 bedeutet, dass die Freistellung nicht gilt. Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator.
3
Multiplikator für die 1000-Punkte-GrenzePunkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator; eine Ladungssumme bis 1000 Punkte fällt unter die Freistellung nach ADR 1.1.3.6.
1
Begrenzte Menge (LQ)Die größte Menge je Innenverpackung, für die die Beförderung die Regeln für begrenzte Mengen nutzen kann.
120 ml
Freigestellte Menge (EQ)Ein Code für die Grenzen freigestellter Mengen; sein Inhalt ergibt sich aus dem Text des ADR.
E1
VerpackungsanweisungenCodes der Verpackungsanweisungen (z. B. P, IBC, R) zeigen, welche Verpackungen zugelassen sind.
P200
ZusammenpackungCodes (MP) geben an, wie dieser Stoff zusammen mit anderen in einer Außenverpackung verpackt werden darf.
MP9
Be- und Entladen und HandhabungDie Codes verweisen auf Vorschriften zur Beförderung, zum Be- und Entladen.
CV9, CV10, CV36

Benennungen dieser Eintragung

  • CHLORTRIFLUORMETHAN
  • GAS ALS KÄLTEMITTEL R 13

Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.

Sondervorschriften

  • 662: Flaschen, die den Vorschriften des Kapitels 6.2 nicht entsprechen und die ausschließlich an Bord von Schiffen oder Flugzeugen verwendet werden, dürfen für Zwecke der Befüllung oder Prüfung und der nachfolgenden Rücksendung befördert werden, vorausgesetzt, die Flaschen wurden in Übereinstimmung mit einer von der…
    Ganze Vorschrift anzeigen
    zuständigen Behörde des Zulassungslandes anerkannten Norm ausgelegt und gebaut und alle übrigen zutreffenden Vorschriften des ADR werden erfüllt, einschließlich: a) die Flaschen müssen mit einem Ventilschutz gemäß Unterabschnitt 4.1.6.8 befördert werden; b) die Flaschen müssen in Übereinstimmung mit den Abschnitten 5.2.1 und 5.2.2 gekennzeichnet und bezettelt sein und c) alle zutreffenden Vorschriften für die Befüllung der Verpackungsanweisung P 200 des Unterabschnitts 4.1.4.1 müssen erfüllt sein. Das Beförderungspapier muss folgenden Vermerk enthalten: "BEFÖRDERUNG NACH SONDERVORSCHRIFT 662"

Werkzeuge

Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote

Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).