UN 1133: KLEBSTOFFE

UN 1133 (KLEBSTOFFE) gehört zur ADR-Klasse 3 (Entzündbare flüssige Stoffe). Verpackungsgruppe: I, II oder III, je nach Eintragung. Gefahrnummer: 33 oder 30, je nach Eintragung. Tunnelbeschränkungscode: D/E oder E, je nach Eintragung.

Eintragung 1, Verpackungsgruppe I

KLEBSTOFFE mit entzündbarem flüssigem Stoff

Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
I
Gefahrzettel
3
Gefahrnummer (Kemler)
33
Tunnelbeschränkungscode
D/E: Code mit Schrägstrich: Die Beschränkung hängt von der Beförderungsart ab (im Tank oder anders). Einzelheiten in Tabelle 8.6.4 des ADR. Tunnelkategorien im Code: D, E.
Beförderungskategorie
1
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
50
Begrenzte Menge (LQ)
500 ml
Freigestellte Menge (EQ)
E3
Verpackungsanweisungen
P001
Zusammenpackung
MP7, MP17
Betrieb des Fahrzeugs
S2, S20

Eintragung 2, Verpackungsgruppe II

KLEBSTOFFE mit entzündbarem flüssigem Stoff (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)

Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
3
Gefahrnummer (Kemler)
33
Tunnelbeschränkungscode
D/E: Code mit Schrägstrich: Die Beschränkung hängt von der Beförderungsart ab (im Tank oder anders). Einzelheiten in Tabelle 8.6.4 des ADR. Tunnelkategorien im Code: D, E.
Beförderungskategorie
2
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
3
Begrenzte Menge (LQ)
5 L
Freigestellte Menge (EQ)
E2
Verpackungsanweisungen
P001, IBC02, R001
Besondere Verpackungsvorschriften
PP1
Zusammenpackung
MP19
Betrieb des Fahrzeugs
S2, S20

Eintragung 3, Verpackungsgruppe III

KLEBSTOFFE mit entzündbarem flüssigem Stoff

Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
3
Gefahrnummer (Kemler)
30
Tunnelbeschränkungscode
D/E: Code mit Schrägstrich: Die Beschränkung hängt von der Beförderungsart ab (im Tank oder anders). Einzelheiten in Tabelle 8.6.4 des ADR. Tunnelkategorien im Code: D, E.
Beförderungskategorie
3
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
1
Begrenzte Menge (LQ)
5 L
Freigestellte Menge (EQ)
E1
Verpackungsanweisungen
P001, IBC03, LP01, R001
Besondere Verpackungsvorschriften
PP1
Zusammenpackung
MP19
Beförderung: Versandstücke
V12
Betrieb des Fahrzeugs
S2

Eintragung 4, Verpackungsgruppe III

KLEBSTOFFE mit entzündbarem flüssigem Stoff (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäß 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)

Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
3
Gefahrnummer (Kemler)
nicht in den Daten
Tunnelbeschränkungscode
E: Die Beförderung ist in Tunneln der Kategorie E verboten.
Beförderungskategorie
3
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
1
Begrenzte Menge (LQ)
5 L
Freigestellte Menge (EQ)
E1
Verpackungsanweisungen
P001, R001
Besondere Verpackungsvorschriften
PP1
Zusammenpackung
MP19
Betrieb des Fahrzeugs
S2

Eintragung 5, Verpackungsgruppe III

KLEBSTOFFE mit entzündbarem flüssigem Stoff (mit einem Flammpunkt unter 23 °C und viskos gemäß 2.2.3.1.4) (Dampfdruck bei 50 °C höchstens 110 kPa)

Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
3
Gefahrnummer (Kemler)
nicht in den Daten
Tunnelbeschränkungscode
E: Die Beförderung ist in Tunneln der Kategorie E verboten.
Beförderungskategorie
3
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
1
Begrenzte Menge (LQ)
5 L
Freigestellte Menge (EQ)
E1
Verpackungsanweisungen
P001, IBC02, R001
Besondere Verpackungsvorschriften
PP1, BB4
Zusammenpackung
MP19
Betrieb des Fahrzeugs
S2

Eintragung 6, Verpackungsgruppe II

KLEBSTOFFE mit entzündbarem flüssigem Stoff (Dampfdruck bei 50 °C größer als 110 kPa)

Klassifizierungscode
F1
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
3
Gefahrnummer (Kemler)
33
Tunnelbeschränkungscode
D/E: Code mit Schrägstrich: Die Beschränkung hängt von der Beförderungsart ab (im Tank oder anders). Einzelheiten in Tabelle 8.6.4 des ADR. Tunnelkategorien im Code: D, E.
Beförderungskategorie
2
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
3
Begrenzte Menge (LQ)
5 L
Freigestellte Menge (EQ)
E2
Verpackungsanweisungen
P001
Besondere Verpackungsvorschriften
PP1
Zusammenpackung
MP19
Betrieb des Fahrzeugs
S2, S20
Erläuterung der Tabellenfelder
Gefahrnummer (Kemler)
Die erste Ziffer ist die Hauptgefahr (2 Gas, 3 entzündbare Flüssigkeit, 4 entzündbarer fester Stoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 8 ätzend, 9 verschiedene), die weiteren Ziffern sind Nebengefahren, eine verdoppelte Ziffer (z. B. 33) bedeutet verstärkte Gefahr, ein X vor der Zahl bedeutet gefährliche Reaktion mit Wasser.
Beförderungskategorie
Die Beförderungskategorie (0 bis 4) bestimmt den Multiplikator: laut ADR Check gilt für Kategorie 1 der Multiplikator 50, für Kategorie 2 der Multiplikator 3, für Kategorie 3 der Multiplikator 1, für Kategorie 4 der Multiplikator 0 (keine Grenze), und Kategorie 0 bedeutet, dass die Freistellung nicht gilt. Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator.
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator; eine Ladungssumme bis 1000 Punkte fällt unter die Freistellung nach ADR 1.1.3.6.
Begrenzte Menge (LQ)
Die größte Menge je Innenverpackung, für die die Beförderung die Regeln für begrenzte Mengen nutzen kann.
Freigestellte Menge (EQ)
Ein Code für die Grenzen freigestellter Mengen; sein Inhalt ergibt sich aus dem Text des ADR.
Verpackungsanweisungen
Codes der Verpackungsanweisungen (z. B. P, IBC, R) zeigen, welche Verpackungen zugelassen sind.
Besondere Verpackungsvorschriften
Codes (z. B. PP, BB) ergänzen Anforderungen zur Verpackungsanweisung.
Zusammenpackung
Codes (MP) geben an, wie dieser Stoff zusammen mit anderen in einer Außenverpackung verpackt werden darf.
Beförderung, Be- und Entladen
Die Codes verweisen auf Vorschriften zur Beförderung, zum Be- und Entladen.
Betrieb des Fahrzeugs
Codes (z. B. S2, S20) zeigen zusätzliche Betriebsvorschriften für die Beförderung.

Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.

Sondervorschriften

  • 640C: Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 aufgeführten physikalischen und technischen Eigenschaften führen bei der Beförderung des Stoffes in ADR-Tanks zu unterschiedlichen Tankcodierungen für ein und dieselbe Verpackungsgruppe.
    Ganze Vorschrift anzeigen
    Zur Identifizierung dieser physikalischen und technischen Eigenschaften des in einem Tank beförderten Produkts ist nur bei der Beförderung in ADR-Tanks zu den im Beförderungspapier vorgeschriebenen Informationen folgende Angabe hinzuzufügen: "Sondervorschrift 640C" Auf diese Angabe kann bei Beförderung in einem Tanktyp, der für eine bestimmte Verpackungsgruppe einer bestimmten UN-Nummer mindestens den höchsten Anforderungen genügt, verzichtet werden.
  • 640D: Die in Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 2 aufgeführten physikalischen und technischen Eigenschaften führen bei der Beförderung des Stoffes in ADR-Tanks zu unterschiedlichen Tankcodierungen für ein und dieselbe Verpackungsgruppe.
    Ganze Vorschrift anzeigen
    Zur Identifizierung dieser physikalischen und technischen Eigenschaften des in einem Tank beförderten Produkts ist nur bei der Beförderung in ADR-Tanks zu den im Beförderungspapier vorgeschriebenen Informationen folgende Angabe hinzuzufügen: "Sondervorschrift 640D" Auf diese Angabe kann bei Beförderung in einem Tanktyp, der für eine bestimmte Verpackungsgruppe einer bestimmten UN-Nummer mindestens den höchsten Anforderungen genügt, verzichtet werden.

Werkzeuge

Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote

Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).