UN 1361: KOHLE

UN 1361 (KOHLE) gehört zur ADR-Klasse 4.2 (Selbstentzündliche Stoffe). Verpackungsgruppe: II oder III, je nach Eintragung. Gefahrnummer: 40. Tunnelbeschränkungscode: D/E oder E, je nach Eintragung.

Eintragung 1, Verpackungsgruppe II

Klassifizierungscode
S2
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
4.2
Gefahrnummer (Kemler)
40
Tunnelbeschränkungscode
D/E: Code mit Schrägstrich: Die Beschränkung hängt von der Beförderungsart ab (im Tank oder anders). Einzelheiten in Tabelle 8.6.4 des ADR. Tunnelkategorien im Code: D, E.
Beförderungskategorie
2
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
3
Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P002, IBC06
Besondere Verpackungsvorschriften
PP12
Zusammenpackung
MP14
Beförderung: Versandstücke
V1, V13

Benennungen dieser Eintragung

  • KOHLE tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
  • RUSS tierischen oder pflanzlichen Ursprungs

Eintragung 2, Verpackungsgruppe III

Klassifizierungscode
S2
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
4.2
Gefahrnummer (Kemler)
40
Tunnelbeschränkungscode
E: Die Beförderung ist in Tunneln der Kategorie E verboten.
Beförderungskategorie
4
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
0
Begrenzte Menge (LQ)
0
Freigestellte Menge (EQ)
E0
Verpackungsanweisungen
P002, IBC08, LP02, R001
Besondere Verpackungsvorschriften
PP12, B3
Zusammenpackung
MP14
Beförderung: Versandstücke
V1, V13
Beförderung in loser Schüttung
VC1, VC2, AP1

Benennungen dieser Eintragung

  • KOHLE tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
  • RUSS tierischen oder pflanzlichen Ursprungs
Erläuterung der Tabellenfelder
Gefahrnummer (Kemler)
Die erste Ziffer ist die Hauptgefahr (2 Gas, 3 entzündbare Flüssigkeit, 4 entzündbarer fester Stoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 8 ätzend, 9 verschiedene), die weiteren Ziffern sind Nebengefahren, eine verdoppelte Ziffer (z. B. 33) bedeutet verstärkte Gefahr, ein X vor der Zahl bedeutet gefährliche Reaktion mit Wasser.
Beförderungskategorie
Die Beförderungskategorie (0 bis 4) bestimmt den Multiplikator: laut ADR Check gilt für Kategorie 1 der Multiplikator 50, für Kategorie 2 der Multiplikator 3, für Kategorie 3 der Multiplikator 1, für Kategorie 4 der Multiplikator 0 (keine Grenze), und Kategorie 0 bedeutet, dass die Freistellung nicht gilt. Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator.
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator; eine Ladungssumme bis 1000 Punkte fällt unter die Freistellung nach ADR 1.1.3.6.
Begrenzte Menge (LQ)
Die größte Menge je Innenverpackung, für die die Beförderung die Regeln für begrenzte Mengen nutzen kann.
Freigestellte Menge (EQ)
Ein Code für die Grenzen freigestellter Mengen; sein Inhalt ergibt sich aus dem Text des ADR.
Verpackungsanweisungen
Codes der Verpackungsanweisungen (z. B. P, IBC, R) zeigen, welche Verpackungen zugelassen sind.
Besondere Verpackungsvorschriften
Codes (z. B. PP, BB) ergänzen Anforderungen zur Verpackungsanweisung.
Zusammenpackung
Codes (MP) geben an, wie dieser Stoff zusammen mit anderen in einer Außenverpackung verpackt werden darf.
Beförderung, Be- und Entladen
Die Codes verweisen auf Vorschriften zur Beförderung, zum Be- und Entladen.
Betrieb des Fahrzeugs
Codes (z. B. S2, S20) zeigen zusätzliche Betriebsvorschriften für die Beförderung.

Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.

Sondervorschriften

  • 665: Unvermahlene Steinkohle, Koks und Anthrazitkohle, die den Klassifizierungskriterien der Klasse 4.2 Verpackungsgruppe III entsprechen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.

Werkzeuge

Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote

Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).