UN 1374: FISCHMEHL, NICHT STABILISIERT
UN 1374 (FISCHMEHL, NICHT STABILISIERT) gehört zur ADR-Klasse 4.2 (Selbstentzündliche Stoffe). Verpackungsgruppe: II. Gefahrnummer: 40. Tunnelbeschränkungscode: D/E.
Benennungen dieser Eintragung
- FISCHMEHL, NICHT STABILISIERT
- FISCHABFALL, NICHT STABILISIERT
Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.
Sondervorschriften
- 300: Fischmehl, Fischabfälle und Krillmehl dürfen nicht verladen werden, wenn die Temperatur zum Zeitpunkt des Verladens mehr als 35 °C oder 5 °C mehr als die Umgebungstemperatur beträgt, je nachdem, welcher der beiden Werte höher ist.
Werkzeuge
Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote
Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).