UN 1731: ANTIMONPENTACHLORID, LÖSUNG
UN 1731 (ANTIMONPENTACHLORID, LÖSUNG) gehört zur ADR-Klasse 8 (Ätzende Stoffe). Verpackungsgruppe: II oder III, je nach Eintragung. Gefahrnummer: 80. Tunnelbeschränkungscode: E.
Eintragung 1, Verpackungsgruppe III
ANTIMONPENTACHLORID, LÖSUNG
Eintragung 2, Verpackungsgruppe II
ANTIMONPENTACHLORID, LÖSUNG
Erläuterung der Tabellenfelder
- Gefahrnummer (Kemler)
- Die erste Ziffer ist die Hauptgefahr (2 Gas, 3 entzündbare Flüssigkeit, 4 entzündbarer fester Stoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 8 ätzend, 9 verschiedene), die weiteren Ziffern sind Nebengefahren, eine verdoppelte Ziffer (z. B. 33) bedeutet verstärkte Gefahr, ein X vor der Zahl bedeutet gefährliche Reaktion mit Wasser.
- Beförderungskategorie
- Die Beförderungskategorie (0 bis 4) bestimmt den Multiplikator: laut ADR Check gilt für Kategorie 1 der Multiplikator 50, für Kategorie 2 der Multiplikator 3, für Kategorie 3 der Multiplikator 1, für Kategorie 4 der Multiplikator 0 (keine Grenze), und Kategorie 0 bedeutet, dass die Freistellung nicht gilt. Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator.
- Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
- Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator; eine Ladungssumme bis 1000 Punkte fällt unter die Freistellung nach ADR 1.1.3.6.
- Begrenzte Menge (LQ)
- Die größte Menge je Innenverpackung, für die die Beförderung die Regeln für begrenzte Mengen nutzen kann.
- Freigestellte Menge (EQ)
- Ein Code für die Grenzen freigestellter Mengen; sein Inhalt ergibt sich aus dem Text des ADR.
- Verpackungsanweisungen
- Codes der Verpackungsanweisungen (z. B. P, IBC, R) zeigen, welche Verpackungen zugelassen sind.
- Besondere Verpackungsvorschriften
- Codes (z. B. PP, BB) ergänzen Anforderungen zur Verpackungsanweisung.
- Zusammenpackung
- Codes (MP) geben an, wie dieser Stoff zusammen mit anderen in einer Außenverpackung verpackt werden darf.
- Beförderung, Be- und Entladen
- Die Codes verweisen auf Vorschriften zur Beförderung, zum Be- und Entladen.
- Betrieb des Fahrzeugs
- Codes (z. B. S2, S20) zeigen zusätzliche Betriebsvorschriften für die Beförderung.
Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.
Werkzeuge
Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote
Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).