UN 1869: MAGNESIUM

UN 1869 (MAGNESIUM) gehört zur ADR-Klasse 4.1 (Entzündbare feste Stoffe). Verpackungsgruppe: III. Gefahrnummer: 40. Tunnelbeschränkungscode: E.

Eintragung 1, Verpackungsgruppe III

MAGNESIUM in Pellets, Spänen, Bändern

Klassifizierungscode
F3
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
4.1
Gefahrnummer (Kemler)
40
Tunnelbeschränkungscode
E: Die Beförderung ist in Tunneln der Kategorie E verboten.
Beförderungskategorie
3
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
1
Begrenzte Menge (LQ)
5 kg
Freigestellte Menge (EQ)
E1
Verpackungsanweisungen
P002, IBC08, LP02, R001
Besondere Verpackungsvorschriften
B3
Zusammenpackung
MP11
Beförderung in loser Schüttung
VC1, VC2
Umweltgefährdend
ja

Eintragung 2, Verpackungsgruppe III

MAGNESIUMLEGIERUNGEN mit mehr als 50 % Magnesium, in Pellets, Spänen, Bändern

Klassifizierungscode
F3
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
4.1
Gefahrnummer (Kemler)
40
Tunnelbeschränkungscode
E: Die Beförderung ist in Tunneln der Kategorie E verboten.
Beförderungskategorie
3
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
1
Begrenzte Menge (LQ)
5 kg
Freigestellte Menge (EQ)
E1
Verpackungsanweisungen
P002, IBC08, LP02, R001
Besondere Verpackungsvorschriften
B3
Zusammenpackung
MP11
Beförderung in loser Schüttung
VC1, VC2
Erläuterung der Tabellenfelder
Gefahrnummer (Kemler)
Die erste Ziffer ist die Hauptgefahr (2 Gas, 3 entzündbare Flüssigkeit, 4 entzündbarer fester Stoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 8 ätzend, 9 verschiedene), die weiteren Ziffern sind Nebengefahren, eine verdoppelte Ziffer (z. B. 33) bedeutet verstärkte Gefahr, ein X vor der Zahl bedeutet gefährliche Reaktion mit Wasser.
Beförderungskategorie
Die Beförderungskategorie (0 bis 4) bestimmt den Multiplikator: laut ADR Check gilt für Kategorie 1 der Multiplikator 50, für Kategorie 2 der Multiplikator 3, für Kategorie 3 der Multiplikator 1, für Kategorie 4 der Multiplikator 0 (keine Grenze), und Kategorie 0 bedeutet, dass die Freistellung nicht gilt. Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator.
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator; eine Ladungssumme bis 1000 Punkte fällt unter die Freistellung nach ADR 1.1.3.6.
Begrenzte Menge (LQ)
Die größte Menge je Innenverpackung, für die die Beförderung die Regeln für begrenzte Mengen nutzen kann.
Freigestellte Menge (EQ)
Ein Code für die Grenzen freigestellter Mengen; sein Inhalt ergibt sich aus dem Text des ADR.
Verpackungsanweisungen
Codes der Verpackungsanweisungen (z. B. P, IBC, R) zeigen, welche Verpackungen zugelassen sind.
Besondere Verpackungsvorschriften
Codes (z. B. PP, BB) ergänzen Anforderungen zur Verpackungsanweisung.
Zusammenpackung
Codes (MP) geben an, wie dieser Stoff zusammen mit anderen in einer Außenverpackung verpackt werden darf.
Beförderung, Be- und Entladen
Die Codes verweisen auf Vorschriften zur Beförderung, zum Be- und Entladen.
Betrieb des Fahrzeugs
Codes (z. B. S2, S20) zeigen zusätzliche Betriebsvorschriften für die Beförderung.

Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.

Sondervorschriften

Der Text der Vorschriften ist vorübergehend nicht verfügbar. Nummern: 59

  • 59

Werkzeuge

Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote

Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).