UN 2448: SCHWEFEL, GESCHMOLZEN
UN 2448 (SCHWEFEL, GESCHMOLZEN) gehört zur ADR-Klasse 4.1 (Entzündbare feste Stoffe). Verpackungsgruppe: III. Gefahrnummer: 44. Tunnelbeschränkungscode: E.
Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.
Sondervorschriften
- 538: Schwefel (in festem Zustand) siehe UN-Nummer 1350.
Werkzeuge
Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote
Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).