UN 2956: XYLENMOSCHUS
UN 2956 (XYLENMOSCHUS) gehört zur ADR-Klasse 4.1 (Entzündbare feste Stoffe). Verpackungsgruppe: III. Tunnelbeschränkungscode: D.
Benennungen dieser Eintragung
- XYLENMOSCHUS
- BUTYL-2,4,6-TRINITRO-m-XYLEN
Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.
Sondervorschriften
- 638: Dieser Stoff ist ein mit selbstzersetzlichen Stoffen verwandter Stoff (siehe Absatz 2.2.41.1.19).
Ganze Vorschrift anzeigen
---- Absatz 2.2.41.1.19: "Stoffe, die a) gemäß den Prüfreihen 1 und 2 vorläufig der Klasse 1 zugeordnet wurden, jedoch durch die Prüfreihe 6 von der Klasse 1 freigestellt sind, b) keine selbstzersetzlichen Stoffe der Klasse 4.1 sind, c) keine Stoffe der Klasse 5.1 oder 5.2 sind, werden ebenfalls der Klasse 4.1 zugeordnet. Die UN-Nummern 2956, 3241, 3242 und 3251 sind solche Eintragungen."
Werkzeuge
Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote
Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).