- Gefahrzettel
- 7X, 7E, 6.1, 8
- Gefahrnummer (Kemler)Die erste Ziffer ist die Hauptgefahr (2 Gas, 3 entzündbare Flüssigkeit, 4 entzündbarer fester Stoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 8 ätzend, 9 verschiedene), die weiteren Ziffern sind Nebengefahren, eine verdoppelte Ziffer (z. B. 33) bedeutet verstärkte Gefahr, ein X vor der Zahl bedeutet gefährliche Reaktion mit Wasser.
- 768
- Tunnelbeschränkungscode
- C: Die Beförderung ist in Tunneln der Kategorien C-E verboten.
- BeförderungskategorieDie Beförderungskategorie (0 bis 4) bestimmt den Multiplikator: laut ADR Check gilt für Kategorie 1 der Multiplikator 50, für Kategorie 2 der Multiplikator 3, für Kategorie 3 der Multiplikator 1, für Kategorie 4 der Multiplikator 0 (keine Grenze), und Kategorie 0 bedeutet, dass die Freistellung nicht gilt. Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator.
- 0
- Begrenzte Menge (LQ)Die größte Menge je Innenverpackung, für die die Beförderung die Regeln für begrenzte Mengen nutzen kann.
- 0
- Freigestellte Menge (EQ)Ein Code für die Grenzen freigestellter Mengen; sein Inhalt ergibt sich aus dem Text des ADR.
- E0
- VerpackungsanweisungenCodes der Verpackungsanweisungen (z. B. P, IBC, R) zeigen, welche Verpackungen zugelassen sind.
- siehe, 2.2.7, und, 4.1.9
- Besondere VerpackungsvorschriftenCodes (z. B. PP, BB) ergänzen Anforderungen zur Verpackungsanweisung.
- siehe, 4.1.9.1.3
- Be- und Entladen und HandhabungDie Codes verweisen auf Vorschriften zur Beförderung, zum Be- und Entladen.
- CV33
- Betrieb des FahrzeugsCodes (z. B. S2, S20) zeigen zusätzliche Betriebsvorschriften für die Beförderung.
- S6, S11, S21
- Umweltgefährdend
- ja