UN 3089: ENTZÜNDBARES METALLPULVER, N.A.G.

UN 3089 (ENTZÜNDBARES METALLPULVER, N.A.G.) gehört zur ADR-Klasse 4.1 (Entzündbare feste Stoffe). Verpackungsgruppe: II oder III, je nach Eintragung. Gefahrnummer: 40. Tunnelbeschränkungscode: E.

Eintragung 1, Verpackungsgruppe II

ENTZÜNDBARES METALLPULVER, N.A.G.

Klassifizierungscode
F3
Verpackungsgruppe
II
Gefahrzettel
4.1
Gefahrnummer (Kemler)
40
Tunnelbeschränkungscode
E: Die Beförderung ist in Tunneln der Kategorie E verboten.
Beförderungskategorie
2
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
3
Begrenzte Menge (LQ)
1 kg
Freigestellte Menge (EQ)
E2
Verpackungsanweisungen
P002, IBC08
Besondere Verpackungsvorschriften
B4
Zusammenpackung
MP11
Beförderung: Versandstücke
V11

Eintragung 2, Verpackungsgruppe III

ENTZÜNDBARES METALLPULVER, N.A.G.

Klassifizierungscode
F3
Verpackungsgruppe
III
Gefahrzettel
4.1
Gefahrnummer (Kemler)
40
Tunnelbeschränkungscode
E: Die Beförderung ist in Tunneln der Kategorie E verboten.
Beförderungskategorie
3
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
1
Begrenzte Menge (LQ)
5 kg
Freigestellte Menge (EQ)
E1
Verpackungsanweisungen
P002, IBC08, R001
Besondere Verpackungsvorschriften
B4
Zusammenpackung
MP11
Beförderung: Versandstücke
V11
Beförderung in loser Schüttung
VC1, VC2
Erläuterung der Tabellenfelder
Gefahrnummer (Kemler)
Die erste Ziffer ist die Hauptgefahr (2 Gas, 3 entzündbare Flüssigkeit, 4 entzündbarer fester Stoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 8 ätzend, 9 verschiedene), die weiteren Ziffern sind Nebengefahren, eine verdoppelte Ziffer (z. B. 33) bedeutet verstärkte Gefahr, ein X vor der Zahl bedeutet gefährliche Reaktion mit Wasser.
Beförderungskategorie
Die Beförderungskategorie (0 bis 4) bestimmt den Multiplikator: laut ADR Check gilt für Kategorie 1 der Multiplikator 50, für Kategorie 2 der Multiplikator 3, für Kategorie 3 der Multiplikator 1, für Kategorie 4 der Multiplikator 0 (keine Grenze), und Kategorie 0 bedeutet, dass die Freistellung nicht gilt. Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator.
Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator; eine Ladungssumme bis 1000 Punkte fällt unter die Freistellung nach ADR 1.1.3.6.
Begrenzte Menge (LQ)
Die größte Menge je Innenverpackung, für die die Beförderung die Regeln für begrenzte Mengen nutzen kann.
Freigestellte Menge (EQ)
Ein Code für die Grenzen freigestellter Mengen; sein Inhalt ergibt sich aus dem Text des ADR.
Verpackungsanweisungen
Codes der Verpackungsanweisungen (z. B. P, IBC, R) zeigen, welche Verpackungen zugelassen sind.
Besondere Verpackungsvorschriften
Codes (z. B. PP, BB) ergänzen Anforderungen zur Verpackungsanweisung.
Zusammenpackung
Codes (MP) geben an, wie dieser Stoff zusammen mit anderen in einer Außenverpackung verpackt werden darf.
Beförderung, Be- und Entladen
Die Codes verweisen auf Vorschriften zur Beförderung, zum Be- und Entladen.
Betrieb des Fahrzeugs
Codes (z. B. S2, S20) zeigen zusätzliche Betriebsvorschriften für die Beförderung.

Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.

Sondervorschriften

  • 552: Metalle und Metalllegierungen in Pulver- oder anderer entzündbarer Form, die selbstentzündlich sind, sind Stoffe der Klasse 4.2. Metalle und Metalllegierungen in Pulver- oder anderer entzündbarer Form, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln, sind Stoffe der Klasse 4.3.

Werkzeuge

Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote

Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).