UN 3291: KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G.
UN 3291 (KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G.) gehört zur ADR-Klasse 6.2 (Ansteckungsgefährliche Stoffe). Gefahrnummer (für einen Teil der Eintragungen): 606. Tunnelbeschränkungscode: -.
Eintragung 1
Benennungen dieser Eintragung
- KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G.
- BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.
- UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G.
Eintragung 2
Benennungen dieser Eintragung
- KLINISCHER ABFALL, UNSPEZIFIZIERT, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff
- BIO)MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff
- UNTER DIE VORSCHRIFTEN FALLENDER MEDIZINISCHER ABFALL, N.A.G. in tiefgekühlt verflüssigtem Stickstoff
Erläuterung der Tabellenfelder
- Gefahrnummer (Kemler)
- Die erste Ziffer ist die Hauptgefahr (2 Gas, 3 entzündbare Flüssigkeit, 4 entzündbarer fester Stoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 8 ätzend, 9 verschiedene), die weiteren Ziffern sind Nebengefahren, eine verdoppelte Ziffer (z. B. 33) bedeutet verstärkte Gefahr, ein X vor der Zahl bedeutet gefährliche Reaktion mit Wasser.
- Beförderungskategorie
- Die Beförderungskategorie (0 bis 4) bestimmt den Multiplikator: laut ADR Check gilt für Kategorie 1 der Multiplikator 50, für Kategorie 2 der Multiplikator 3, für Kategorie 3 der Multiplikator 1, für Kategorie 4 der Multiplikator 0 (keine Grenze), und Kategorie 0 bedeutet, dass die Freistellung nicht gilt. Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator.
- Multiplikator für die 1000-Punkte-Grenze
- Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator; eine Ladungssumme bis 1000 Punkte fällt unter die Freistellung nach ADR 1.1.3.6.
- Begrenzte Menge (LQ)
- Die größte Menge je Innenverpackung, für die die Beförderung die Regeln für begrenzte Mengen nutzen kann.
- Freigestellte Menge (EQ)
- Ein Code für die Grenzen freigestellter Mengen; sein Inhalt ergibt sich aus dem Text des ADR.
- Verpackungsanweisungen
- Codes der Verpackungsanweisungen (z. B. P, IBC, R) zeigen, welche Verpackungen zugelassen sind.
- Besondere Verpackungsvorschriften
- Codes (z. B. PP, BB) ergänzen Anforderungen zur Verpackungsanweisung.
- Zusammenpackung
- Codes (MP) geben an, wie dieser Stoff zusammen mit anderen in einer Außenverpackung verpackt werden darf.
- Beförderung, Be- und Entladen
- Die Codes verweisen auf Vorschriften zur Beförderung, zum Be- und Entladen.
- Betrieb des Fahrzeugs
- Codes (z. B. S2, S20) zeigen zusätzliche Betriebsvorschriften für die Beförderung.
Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.
Sondervorschriften
- 565: Dieser Eintragung sind unspezifizierte Abfälle zuzuordnen, die aus ärztlicher / tierärztlicher Behandlung von Menschen / Tieren oder aus biologischer Forschung stammen und bei denen die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass sie Stoffe der Klasse 6.2 enthalten.
Ganze Vorschrift anzeigen
Dekontaminierte klinische oder aus biologischer Forschung stammende Abfälle, die ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten haben, unterliegen nicht den Vorschriften der Klasse 6.2.
Werkzeuge
Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote
Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).