UN 3373: BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B

UN 3373 (BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B) gehört zur ADR-Klasse 6.2 (Ansteckungsgefährliche Stoffe). Gefahrnummer: 606. Tunnelbeschränkungscode: -.

Klassifizierungscode
I4
Gefahrzettel
6.2
Gefahrnummer (Kemler)Die erste Ziffer ist die Hauptgefahr (2 Gas, 3 entzündbare Flüssigkeit, 4 entzündbarer fester Stoff, 5 oxidierend, 6 giftig, 8 ätzend, 9 verschiedene), die weiteren Ziffern sind Nebengefahren, eine verdoppelte Ziffer (z. B. 33) bedeutet verstärkte Gefahr, ein X vor der Zahl bedeutet gefährliche Reaktion mit Wasser.
606
Tunnelbeschränkungscode
-: Keine Beschränkungen aufgrund der Tunnelkategorie.
BeförderungskategorieDie Beförderungskategorie (0 bis 4) bestimmt den Multiplikator: laut ADR Check gilt für Kategorie 1 der Multiplikator 50, für Kategorie 2 der Multiplikator 3, für Kategorie 3 der Multiplikator 1, für Kategorie 4 der Multiplikator 0 (keine Grenze), und Kategorie 0 bedeutet, dass die Freistellung nicht gilt. Punkte sind die Nettomenge (kg oder l) mal Multiplikator.
-
Begrenzte Menge (LQ)Die größte Menge je Innenverpackung, für die die Beförderung die Regeln für begrenzte Mengen nutzen kann.
0
Freigestellte Menge (EQ)Ein Code für die Grenzen freigestellter Mengen; sein Inhalt ergibt sich aus dem Text des ADR.
E0
VerpackungsanweisungenCodes der Verpackungsanweisungen (z. B. P, IBC, R) zeigen, welche Verpackungen zugelassen sind.
P650
Betrieb des FahrzeugsCodes (z. B. S2, S20) zeigen zusätzliche Betriebsvorschriften für die Beförderung.
S3

Benennungen dieser Eintragung

  • BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B
  • BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B (nur tierische Stoffe)

Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.

Sondervorschriften

Der Text der Vorschriften ist vorübergehend nicht verfügbar. Nummern: 319

  • 319

Werkzeuge

Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote

Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).