UN 3151: POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG
UN 3151 (POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG) gehört zur ADR-Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände). Verpackungsgruppe: II. Gefahrnummer: 90. Tunnelbeschränkungscode: D/E.
Benennungen dieser Eintragung
- POLYHALOGENIERTE BIPHENYLE, FLÜSSIG
- POLYHALOGENIERTE TERPHENYLE, FLÜSSIG
- HALOGENIERTE MONOMETHYLDIPHENYLMETHANE, FLÜSSIG
Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.
Sondervorschriften
- 203: Diese Eintragung darf nicht für UN 2315 Polychlorierte Biphenyle, flüssig, und UN 3432 Polychlorierte Biphenyle, fest, verwendet werden.
- 305: Diese Stoffe unterliegen in Konzentrationen von höchstens 50 mg/kg nicht den Vorschriften des ADR.
Werkzeuge
Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote
Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).