UN 3559: FEUERLÖSCHMITTEL-DISPERGIERVORRICHTUNGEN
UN 3559 (FEUERLÖSCHMITTEL-DISPERGIERVORRICHTUNGEN) gehört zur ADR-Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände). Tunnelbeschränkungscode: E.
Den Inhalt der Verpackungscodes und der Beförderungsvorschriften finden Sie im ADR, Kapitel 4.1 und 7.
Sondervorschriften
- 407: (kein Text in den Daten)
Werkzeuge
Begrenzte Mengen (LQ) · 1000-Punkte-Rechner · Zusammenladeverbote
Daten: ADR Check (adr.exportsy.pl). Grundlage: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Nur zur Orientierung, ersetzt weder den Text des Übereinkommens noch die Beurteilung eines Gefahrgutbeauftragten (DGSA).