CBAM-De-minimis-Schwelle: Rechner für 50 t
Die CBAM-De-minimis-Schwelle beträgt 50 t Nettomasse je Kalenderjahr, insgesamt gezählt für Waren aller KN-Codes des Einführers (Artikel 2a Absatz 1 und Anhang VII Nummer 1 der Verordnung (EU) 2023/956). Ein Einführer, der sie nicht überschreitet, ist von den Pflichten aus der Verordnung befreit. Nach Überschreitung erstrecken sich die Pflichten auf die grauen Emissionen aller in diesem Jahr eingeführten Waren, nicht nur auf die überschießende Menge (Artikel 2a Absatz 2). Artikel 2a gilt nicht für die Einfuhr von Strom oder Wasserstoff (Artikel 2a Absatz 4).
Der Rechner sagt Ihnen nicht, ob Ihre Waren unter CBAM fallen. Er zählt die Schwelle nur für Massen, die Sie selbst als Waren nach Anhang I eingestuft haben. Die Einträge jedes Sektors aus dem Text des Rechtsakts finden Sie auf den Sektorseiten.
Geben Sie die Nettomasse in Tonnen in mindestens einem Feld ein. Das Ergebnis erscheint sofort.
Das Ergebnis betrifft nur die eingegebenen Massen. Der Rechner prüft nicht, ob Waren unter CBAM fallen, und speichert keine Daten.
So zählen wir
- Eine Gesamtmenge je Einführer und Kalenderjahr, über alle KN-Codes und alle Sektoren zugleich (Artikel 2a Absatz 1).
- Eine Gesamtmenge von genau 50 t liegt innerhalb der Befreiung, jede Masse darüber liegt über der Schwelle („kumulativ nicht überschreitet“).
- Nach Überschreitung erstrecken sich die Pflichten auf das gesamte Jahr, nicht nur auf die überschießende Menge (Artikel 2a Absatz 2).
- Strom und Wasserstoff werden nicht mitgezählt: Artikel 2a Absatz 4 nimmt ihre Einfuhr vom Schwellenartikel aus.durch eine Fachperson zu bestätigen
- „Unter der Schwelle“ wird nur angezeigt, wenn Sie bestätigen, dass die eingegebenen Massen vollständige Jahresgesamtmengen sind. Die Masse wird exakt auf das Gramm genau gezählt, ohne zwischenzeitliche Rundung.
- Ein indirekter Zollvertreter benötigt den Status als zugelassener CBAM-Anmelder, unabhängig davon, ob der Einführer befreit ist (Artikel 5 Absatz 1a und 2).
Text der Vorschriften
Kurz: Artikel 2a Absatz 1 und Anhang VII Nummer 1 regeln die Schwelle, Artikel 2a Absatz 2 die Folge einer Überschreitung, Artikel 2a Absatz 4 den Ausschluss von Strom und Wasserstoff, Artikel 5 Absatz 1b den Statusantrag. Die vollständigen Zitate stehen unten.
An importer, including any importer with the status of an authorised CBAM declarant, shall be exempted from the obligations under this Regulation, where the net mass of the imported goods in a given calendar year does not cumulatively exceed the single mass-based threshold laid down in point 1 of Annex VII (the "single mass-based threshold"). That threshold shall apply to the total net mass of goods under all CN codes aggregated per importer and per calendar year.The single mass-based threshold referred to in Article 2a shall be set at 50 tonnes of net mass.Where, within the relevant calendar year, an importer ... exceeds the single mass-based threshold, the importer or the authorised CBAM declarant shall be subject to all obligations under this Regulation in respect of all emissions embedded in all goods imported in that calendar year.This Article shall not apply to imports of electricity or hydrogen.Where Article 2a applies, the importer shall submit the application for an authorisation in cases where that importer expects to exceed the single mass-based threshold.Goods shall be imported into the customs territory of the Union only by an authorised CBAM declarant.Häufige Fragen zur CBAM-Schwelle
Was ist die CBAM-De-minimis-Schwelle?
50 t Nettomasse je Kalenderjahr und Einführer, insgesamt für Waren aller KN-Codes (Artikel 2a Absatz 1, Anhang VII Nummer 1). Ein delegierter Rechtsakt der Kommission kann den Wert ab dem 1. Januar des Folgejahres ändern (Artikel 2a Absatz 3).
Wird die Schwelle für jeden KN-Code oder Sektor getrennt gezählt?
Nein. Nach Artikel 2a Absatz 1 gilt die Schwelle für die Gesamtnettomasse der Waren aller KN-Codes, aggregiert je Einführer und Kalenderjahr. Stahl, Aluminium, Zement und Düngemittel werden zu einer Gesamtmenge addiert.
Ist genau 50 t bereits über der Schwelle?
Nein. Die Befreiung gilt, wenn die Nettomasse die Schwelle „kumulativ nicht überschreitet“, eine Gesamtmenge von genau 50 t fällt also noch darunter. Jede Masse darüber liegt über der Schwelle.
Was passiert, wenn die Schwelle überschritten wird?
Der Einführer unterliegt allen Pflichten aus der Verordnung in Bezug auf die in allen in diesem Kalenderjahr eingeführten Waren enthaltenen Emissionen (Artikel 2a Absatz 2). Ein Einführer, der die Schwelle voraussichtlich überschreitet, beantragt den Status als zugelassener CBAM-Anmelder (Artikel 5 Absatz 1b).
Gilt die Schwelle für Wasserstoff und Strom?
Nein. Artikel 2a Absatz 4: Der Schwellenartikel gilt nicht für die Einfuhr von Strom oder Wasserstoff. Deshalb hat der Rechner dafür keine Felder.
Der folgende Hinweis liegt nur auf Englisch vor.Informational calculator, not legal or customs advice. The result depends on the masses and the classification of goods provided by the user. The text of Regulation 2023/956 published in the Official Journal of the EU is binding.