Wasserstoff unter CBAM: KN-Codes in Anhang I

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 in der konsolidierten Fassung vom 20.10.2025 führt für Wasserstoff folgende KN-Codes auf (Tabelle „Chemicals“): 2804 10 00. Treibhausgas, das der Rechtsakt für diese Positionen aufführt: Kohlendioxid (CO2). Die De-minimis-Schwelle nach Artikel 2a gilt hier nicht: Artikel 2a Absatz 4 nimmt die Einfuhr von Strom und Wasserstoff von diesem Artikel aus.durch eine Fachperson zu bestätigen

Diese Seite zitiert den Text des Rechtsakts. Sie ist keine Bewertung, ob bestimmte Waren unter CBAM fallen: Das hängt vom vollständigen KN-Code der Ware, den Ausnahmen in Anhang I und, bei einer „ex“-Position, von der Warenbeschreibung ab.

Positionen in Anhang I

Die Beschreibungen der Positionen stehen im Wortlaut der englischen Fassung des Rechtsakts.

Im Rechtsakt trägt diese Tabelle die Überschrift „Chemicals“, und ihre einzige Position ist 2804 10 00.

  • 2804 10 00auch in Anhang II

    Hydrogen

    Treibhausgas im Rechtsakt: Kohlendioxid (CO2)

… this Regulation shall apply to goods falling under the Combined Nomenclature ('CN') codes set out in the following table. The CN codes shall be those under Regulation (EEC) No 2658/87.
Verordnung (EU) 2023/956, Annex I, point 1, konsolidierter englischer Text. EUR-Lex

De-minimis-Schwelledurch eine Fachperson zu bestätigen

Kurz: Artikel 2a Absatz 1 und Anhang VII Nummer 1 regeln die Schwelle und ihre Berechnung, Artikel 2a Absatz 2 die Folge einer Überschreitung, Artikel 2a Absatz 4 den Ausschluss von Strom und Wasserstoff. Die vollständigen Zitate stehen unten.

This Article shall not apply to imports of electricity or hydrogen.
Verordnung (EU) 2023/956, Article 2a(4), konsolidierter englischer Text. EUR-Lex

Anhang II: direkte Emissionendurch eine Fachperson zu bestätigen

Diese Position ist auch in Anhang II aufgeführt: „List of goods for which only direct emissions are to be taken into account, pursuant to Article 7(1)“.

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Häufige Fragen

Welche KN-Codes für Wasserstoff führt CBAM-Anhang I auf?

Anhang I der Verordnung (EU) 2023/956 in der konsolidierten Fassung vom 20.10.2025 führt für Wasserstoff folgende KN-Codes auf (Tabelle „Chemicals“): 2804 10 00. Dies ist der Text des Rechtsakts, keine Bewertung bestimmter Waren.

Gibt es für Wasserstoff eine De-minimis-Schwelle?

Die De-minimis-Schwelle nach Artikel 2a gilt hier nicht: Artikel 2a Absatz 4 nimmt die Einfuhr von Strom und Wasserstoff von diesem Artikel aus.

Welche Treibhausgase führt CBAM für Wasserstoff auf?

Treibhausgas, das der Rechtsakt für diese Positionen aufführt: Kohlendioxid (CO2).

Erfasst CBAM-Anhang II Wasserstoff?

Diese Position ist auch in Anhang II aufgeführt: „List of goods for which only direct emissions are to be taken into account, pursuant to Article 7(1)“.

Quelle: Verordnung (EU) 2023/956, Anhänge I und II, konsolidierte Fassung vom 20.10.2025, Text abgerufen aus dem Repositorium des Amtes für Veröffentlichungen der EU am 2.10.2026. Text auf EUR-Lex

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